Rechtsprechung
   KG, 29.08.2018 - (4) 151 AuslA 59/17 (40/18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27326
KG, 29.08.2018 - (4) 151 AuslA 59/17 (40/18) (https://dejure.org/2018,27326)
KG, Entscheidung vom 29.08.2018 - (4) 151 AuslA 59/17 (40/18) (https://dejure.org/2018,27326)
KG, Entscheidung vom 29. August 2018 - (4) 151 AuslA 59/17 (40/18) (https://dejure.org/2018,27326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,27326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    IRG § 6 Abs. 3 ; IRG § 73 ; EuAlÜbk Art. 3 Abs. 1
    Zulässigkeit der Auslieferung an die Türkei wegen einer Versammlungsstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslieferung in die Türkei: Nicht wegen einer politischen Straftat

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus KG, 29.08.2018 - 151 AuslA 59/17
    Die Auslagenentscheidung beruht auf § 77 Abs. 1 IRG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 32, 221, 228).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2017 - Ausl 301 AR 101/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus KG, 29.08.2018 - 151 AuslA 59/17
    Die der Verurteilung - soweit die Auslieferung begehrt wird - zugrundeliegende Norm des Art. 314 des türkischen Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. 5237) findet sich im Vierten Teil "Straftaten gegen Nation und Staat" des Zweiten Buches des türkischen Strafgesetzbuches im Fünften Abschnitt "Straftaten gegen die Verfassungsordnung und ihr Funktionieren" und gehört damit als Staatsschutzdelikt zu den politischen Straftaten (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juni 2017 - Ausl 301 AR 101/17 - [juris]).
  • OLG Rostock, 16.02.2018 - 20 OLGAusl 37/17

    Auslieferungsverfahren: Auslieferungshindernis bei politischen Straftaten

    Auszug aus KG, 29.08.2018 - 151 AuslA 59/17
    Die Verneinung eines sich aus Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk, § 6 Abs. 1 IRG ergebenden Auslieferungshindernisses käme im Übrigen nur in Betracht, wenn der allgemein-kriminelle Charakter der Tat deren politische Zielrichtung deutlich in den Hintergrund treten ließe (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 20 OLGAusl 37/17 - [juris Rn. 16 mwN]).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20

    Beginn der Haftrichterzuständigkeit und Gesamtabwägung in Auslieferungssachen

    Hinzu kommt, dass die türkischen Justizbehörden die dem Verfolgten zur Last liegende Straftat selbst als an sich nicht auslieferungsfähige (ausschließlich) politische Straftat im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 IRG, Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a.) bewerten (Senat StraFo 2008, 121; ders. Beschluss vom 29.06.2017, Ausl. 301 AR 101/17, abgedruckt bei juris; KG, Beschluss vom 29.08.2018, (4) 151 AuslA 59/17, abgedruckt bei juris; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 6 IRG Rn.4, Böhm a.a.O. Rn. 821 ff.).
  • KG, 12.01.2022 - 151 AuslA 61/21

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Türkei wegen der Gefahr

    a) Dieses Auslieferungshindernis erwächst allerdings entgegen der Auffassung der Rechtsbeistände nicht bereits unmittelbar daraus, dass gegen den Verfolgten - wie durch die Rechtsbeistände im vorliegenden Verfahren wie im Asylverfahren hinreichend und auch aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft glaubhaft belegt - Ermittlungsverfahren geführt werden, deren Gegenstand (mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auslieferungsfähige, vgl. Beschluss des Senats vom 29. August 2018 - [4] 151 AuslA 59/17 [40/18]) Vorwürfe der Unterstützung der sog. Gülen-Bewegung sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht