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   KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04   

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https://dejure.org/2005,9071
KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04 (https://dejure.org/2005,9071)
KG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 1 W 249/04 (https://dejure.org/2005,9071)
KG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 1 W 249/04 (https://dejure.org/2005,9071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Passvorrang" im Personenstandsrecht bei der Identitätsfeststellung; Identitätsnachweis bei Eintragung in das Geburtenbuch; Beweiskraft einer ausländischen Personenstandsurkunde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PStV § 25; PStG § 25; ZPO § 438; PStV § 11 Abs. 2
    D (A), Personenstandsrecht, Geburtsurkunde, Geburtenbuch, Standesbeamter, in Deutschland geborene Kinder, Name, Identitätszweifel, Identitätsnachweis

  • Judicialis

    PStG § 20; ; PStG § 46 a; ; PStG § 48; ; PStG § 60; ; PStG § 68 a; ; PStV § 11; ; PStV § 25; ; ZPO § 438

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identitätsnachweis bei Eintragung in das Geburtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Berlin-Schöneberg, 04.02.2004 - 70 III 31/03

    D (A), Personenstandsrecht, Geburtenbuch, Berichtigung, Berichtigungsanordnung,

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04
    Das Amtsgericht Schöneberg hat den Standesbeamten mit Beschluss vom 4. Februar 2004 - 70 III 31/03 - angewiesen, den Eintrag durch Beischreibung folgenden Vermerks zu berichtigen:.
  • KG, 04.04.2000 - 1 W 8107/99
    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04
    Für eine Kostenerstattungsanordnung nach der an sich zwingenden Vorschrift des § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG ist kein Raum, da die Beschwerdeführerin als Standesamtsaufsichtsbehörde im Berichtigungsverfahren öffentliche Interessen wahrnimmt und deshalb nicht Beteiligte im Sinne des § 13a Abs. 1 FGG in Verbindung mit § 48 Abs. 1 PStG ist (Senat, StAZ 2000, 216 m.w.N.).
  • KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04
    Der Beschluss des Senats vom 27. Juni 2000 (StAZ 2000, 303), auf den sich auch das Landgericht bezieht, betrifft die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses, für die § 11 Abs. 2 PStV bei Nicht-Deutschen die Vorlage eines Reisepasses ausdrücklich verlangt.
  • OLG Hamm, 30.05.2017 - 15 W 317/16

    "Echter Nationalpass weist Identität nach"

    Ein Pass ist wegen des Lichtbildes, der Registrierung bei der Passbehörde und seiner durch die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit bedingten regelmäßigen Überprüfung ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der Identität (Senat OLGR 2007, 262; KG StAZ 2006, 13; OLG Düsseldorf StAZ 2012, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Januar 2014 - 3 W 90/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.01.2021 - 15 W 68/20

    Berichtigung eines Geburtsregistereintrags; Vorlage eines Reisepasses als Mittel

    Ein Pass ist wegen des Lichtbildes, der Registrierung bei der Passbehörde und seiner durch die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit bedingten regelmäßigen Überprüfung ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der Identität (Senat OLGR 2007, 262; KG StAZ 2006, 13; OLG Düsseldorf StAZ 2012, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Januar 2014 - 3 W 90/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Personenstandsverfahren: Identitätsnachweis der staatenlosen Mutter bei

    Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, den Identitätsnachweis auch auf andere Weise als durch Vorlage eines gültigen oder erst kürzlich abgelaufenen Nationalpasses zu führen (KG, StAZ 2006, S. 13 f.; Beschluss vom 7. März 2013, 1 W 160/12, bei juris).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

    Dass die Gültigkeit des Passes - im Laufe des Beschwerdeverfahrens - abgelaufen ist, ändert an seiner Eignung zur Identifizierung des Beteiligten zu 2 nichts (Senat, Beschluss vom 29. September 2005 - 1 W 249/04 - OLGreport 2006, 112, 113).
  • KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12

    Feststellung der Identität der Eltern im gerichtlichen Verfahren auf Berichtigung

    Der Senat hält auch im Hinblick auf die Regelungen in § 33 Satz 1 Nr. 3 PStV daran fest, dass die Identität der Eltern im gerichtlichen Verfahren auf Berichtigung eines Geburtseintrags auch anderweitig als durch Vorlage eines gültigen oder erst kürzlich abgelaufenen Passes festgestellt werden kann (Fortführung von Senat, Beschluss vom 29. September 2005, 1 W 249/04, KGR Berlin 2006, 112).(Rn.14).

    Auch wenn dieser Pass für sich genommen wegen des zeitlichen Abstands von über 17 Jahren seit seiner Ausstellung und des Ablaufs seiner Gültigkeit vor über 12 Jahren eine Identifizierung des Beteiligten zu 3 nicht ermöglicht, besteht andererseits aber auch kein Rechtsgrundsatz, dass zum Identitätsnachweis stets ein gültiger oder erst kürzlich abgelaufener Reisepass vorzulegen ist (Senat, Beschluss vom 29. September 2005 - 1 W 249/04 - OLG-Report 2006, 112).

  • OLG Bremen, 24.03.2023 - 1 W 1/23

    Nachweis der Identität gegenüber dem Standesamt durch ghanaischen Nationalpass;

    Ein Pass ist wegen des Lichtbildes, der Registrierung bei der Passbehörde und seiner durch die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit bedingten regelmäßigen Überprüfung ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der Identität (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 W 249/04, juris Rn. 18, StAZ 2006, 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011 - I-3 Wx 19/11, juris Rn. 17, StAZ 2012, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.01.2014 - 3 W 90/13, juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05

    Verweigerung der Beurkundung der Person des Vaters - Ermittlungspflicht des

    Hätte sich nämlich ergeben, dass die Erlangung derartiger Urkunden bei zutreffenden Angaben unschwer möglich ist, so wäre die Nichtvorlage der Urkunden geeignet gewesen, die Angaben der Kindesmutter notwendigerweise als wenig glaubhaft erscheinen zu lassen, was für die weiteren Ermittlungen und die Beweiswürdigung von jedenfalls richtungsweisender Bedeutung gewesen wäre (vgl. KG StAZ 2006, 13f; ähnlich OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Bremen, 05.04.2023 - 3 W 5/23

    Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingt vorausabgetretenen

    Ein Pass ist wegen des Lichtbildes, der Registrierung bei der Passbehörde und seiner durch die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit bedingten regelmäßigen Überprüfung ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der Identität (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 W 249/04, juris Rn. 18, StAZ 2006, 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011 - I-3 Wx 19/11, juris Rn. 17, StAZ 2012, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.01.2014 - 3 W 90/13, juris Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 09.01.2014 - 3 W 90/13

    Personenstandssache: Eignung des Reisepasses zum Identitätsnachweis im Falle der

    Seine Vorlage ist ggf. erforderlich und auch geeignet, Zweifel des Standesbeamten an der Echtheit oder Richtigkeit sonstiger Urkunden, wie etwa einer Geburtsurkunde, zu beheben (KG, StAZ 2006, 13).
  • OLG Hamm, 07.09.2021 - 15 W 428/19

    Zur Beweiswirkung eines ausländischen Nationalpasses unter Berücksichtigung der

    Ein Pass ist wegen des Lichtbildes, der Registrierung bei der Passbehörde und seiner durch die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit bedingten regelmäßigen Überprüfung ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der Identität (Senat OLGR 2007, 262; KG StAZ 2006, 13; OLG Düsseldorf StAZ 2012, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Januar 2014 - 3 W 90/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 08.08.2012 - 14 UF 65/12

    Minderjährig, Altersfeststellung, afghanische Urkunde, Pass, Nationalpass,

  • KG, 05.09.2023 - 1 W 221/23

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Eltern eines Kindes als

  • KG, 06.07.2006 - 1 W 169/06

    Berichtigung des Familienbuches: Verbindlichkeit der weiblichen Namensform nach

  • KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22

    Geburtenregister: Berichtigung einschränkender Zusätze bei dem Kind sowie der

  • KG, 28.02.2023 - 1 W 378/22

    Berichtigung des Geburtenregisters durch Löschung einschränkender Zusätze bei

  • KG, 13.09.2023 - 1 W 221/23

    Von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass als

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