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   KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20   

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https://dejure.org/2020,38593
KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20 (https://dejure.org/2020,38593)
KG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 14 U 1036/20 (https://dejure.org/2020,38593)
KG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 14 U 1036/20 (https://dejure.org/2020,38593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 82 InsO, § 109 Abs 1 S 2 InsO
    Zahlungsanspruch des Insolvenzverwalters: Schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen des Untermieters an den Schuldner; Ziehung des Untermietzinses zur Insolvenzmasse nach Eintritt der Wirkungen der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Schuldner auf an diesen als Mieter gezahlte und von diesem an seinen Vermieter weitergeleitete Untermiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlung der Untermiete an Schuldner/Hauptmieter schuldbefreiend?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch der Insolvenzmasse gegen den Schuldner auf Auskehr vereinnahmter Untermietzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fortführung des Untermietvertrags nach der Enthaftungserklärung im Insolvenzverfahren (IVR 2021, 29)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldbefreiende Mietzahlungen im Insolvenzverfahren des Vermieters (IVR 2021, 32)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der Feststellungsklage zur Prüfung der Massezugehörigkeit von Forderungen (IVR 2021, 31)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15

    Insolvenzverfahren: Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution vom

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 107/13, juris Rn. 13 ff. vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, juris Rn. 14 ff.; Versäumnisurteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, juris Rn. 20 Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 9).

    Die mit dieser Erklärung verbundene Freigabe erstreckt sich nämlich auf dasjenige Vermögen des Schuldners, das der weiteren Durchführung des Mietvertrags zuzuordnen ist; vom Insolvenzbeschlag frei werden insbesondere alle mietvertraglichen Forderungen des Schuldners, die erst nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Enthaftungserklärung entstehen (BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 10).

    Mit der Einführung dieser Regelung durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) wollte der Gesetzgeber den Schuldner vor Obdachlosigkeit schützen, die drohte, wenn der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners kündigte, um die Mietkaution für die Masse zu vereinnahmen (vgl. BT-Drucks. 14/5680, S. 16 vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 8).

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 136/13

    Mietrechtsstreit um die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens:

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    aa) Durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2014, VIII ZR 107/13, und vom 22. Mai 2014, IX ZR 136/13, ist geklärt, dass die Wirkung der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO sich nicht darauf beschränkt, die Haftung der Insolvenzmasse für die nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu beseitigen.

    Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 107/13, juris Rn. 13 ff. vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, juris Rn. 14 ff.; Versäumnisurteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, juris Rn. 20 Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 9).

    In seinem Urteil vom 22. Mai 2014, IX ZR 136/13, hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausgeführt, der Hinweis auf § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO bei Einführung des § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO mache deutlich, dass auch die freigabeähnliche Erklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO - wie die freigabeähnliche Erklärung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO - das Vertragsverhältnis als Ganzes betreffe (BGH a.a.O. Rn. 22 f.).

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 107/13

    Zu der vom Insolvenzverwalter erklärten "Freigabe" des Mietverhältnisses über die

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    aa) Durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2014, VIII ZR 107/13, und vom 22. Mai 2014, IX ZR 136/13, ist geklärt, dass die Wirkung der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO sich nicht darauf beschränkt, die Haftung der Insolvenzmasse für die nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu beseitigen.

    Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 107/13, juris Rn. 13 ff. vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, juris Rn. 14 ff.; Versäumnisurteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, juris Rn. 20 Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 9).

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZA 5/14

    Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Veräußerungserlöse

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    Für diese entspricht es allgemeiner Ansicht, dass sie sich auch auf etwaige Surrogate erstreckt, z.B. einen etwaigen Erlös aus der Verwertung des freigegebenen Gegenstandes durch den Schuldner, der demnach nicht zur Masse fließt, sondern insolvenzfreies Vermögen des Schuldners wird (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - IX ZA 5/14, juris Rn. 6; Hirte/Praß, in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung: InsO, 15. Auflage 2019, § 35 Rn. 82; Peters, in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Auflage 2019, § 35 Rn. 117).
  • BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08

    Herausgabe einer Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    Bezogen auf das Nutzungsrecht des Mieters an der Mietsache stellen die infolge der Gebrauchsüberlassung an Dritte erzielten Untermietzinsen mittelbare Sachfrüchte dar, nämlich Erträge, die die Sache vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt (BGH, Urteil vom 12. August 2009 - XII ZR 76/08, juris Rn. 23).
  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 46/11

    Klage des Treuhänders gegen den Insolvenzschuldner auf Zahlung nicht an die

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    Für eine zusätzliche Zwangsvollstreckung durch den Insolvenzverwalter aufgrund eines Zahlungstitels ist daneben grundsätzlich kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 46/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 107/13, juris Rn. 13 ff. vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, juris Rn. 14 ff.; Versäumnisurteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, juris Rn. 20 Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 9).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 172/07

    Nachtragsverteilung hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    Ausreichend ist jedenfalls die von der Klägerin dargelegte Möglichkeit einer künftigen Vollstreckung in das freie Vermögen des Beklagten auf der Grundlage einer Nachtragsverteilung (§ 203 InsO) nach Erteilung der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, juris Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 17 U 8/11

    Geltendmachung vermeintlicher Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche wegen

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    Die Erwägungen des OLG Düsseldorf in dem von dem Beklagten angeführten Urteil vom 2. März 2012, I-17 U 8/11, zum Umfang der gesetzlichen Aufgaben des Treuhänders nach § 292 InsO sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 187/60
    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20
    Die Klage des Insolvenzverwalters zum Prozessgericht ist trotz des Vorliegens eines Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zulässig, wenn der Schuldner der Massezugehörigkeit entgegentritt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1962 - V ZR 187/60, NJW 1962, 1392).
  • BGH, 07.04.2016 - IX ZB 89/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Zuständiges Gericht für Feststellung der

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 43/12

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines selbständig tätigen Zahnarztes:

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