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   KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01, 1 W 421/01   

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https://dejure.org/2002,8641
KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01, 1 W 421/01 (https://dejure.org/2002,8641)
KG, Entscheidung vom 29.10.2002 - 1 W 420/01, 1 W 421/01 (https://dejure.org/2002,8641)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 1 W 420/01, 1 W 421/01 (https://dejure.org/2002,8641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes bei Berufsbetreuervergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836a; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; FGG § 56g Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 1; FGG § 56g Abs. 5
    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes bei Betreuervergütung nach § 1 Abs. 1 BVormVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 - (= BtPrax 2002, 167) entschieden, dass der Beteiligte zu 1. die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt und durch das nach seiner Ausbildung zum Dipl.-Ing.
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision rechtswirksam auf einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Streitgegenstandes beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils nach § 301 ZPO oder eines Grundurteils nach § 304 ZPO sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGHZ 101, 276; BGH FamRZ 1995, 1405, jeweils m. w. Nachw.; Zölfer/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 543 Rn. 18 ff.).
  • BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02

    Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung

    Auszug aus KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01
    Dementsprechend ist es rechtlich möglich, auch die Zulassung einer weiteren Beschwerde auf einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Verfahrensgegenstandes zu begrenzen, sofern über ihn gesondert entschieden werden kann (vgl. BayObLGZ 2002, 121; Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 56 Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01
    Es kommt nicht einmal darauf an, ob die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG maßgeblichen besonderen, für eine Betreuung nutzbaren Fähigkeiten im konkreten Betreuungsfall tatsächlich nutzbar waren, um eine Erhöhung des Vergütungssatzes zu bewirken (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

    Auszug aus KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision rechtswirksam auf einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Streitgegenstandes beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils nach § 301 ZPO oder eines Grundurteils nach § 304 ZPO sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGHZ 101, 276; BGH FamRZ 1995, 1405, jeweils m. w. Nachw.; Zölfer/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 543 Rn. 18 ff.).
  • KG, 29.10.2002 - 1 W 421/01

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes

    1 W 420/01 1 W 421/01.
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