Rechtsprechung
KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 348 Abs 1 S 1 ZPO, § 348 Abs 1 S 2 Nr 2 ZPO, § 513 Abs 2 ZPO, § 66 StBerG
Spruchkörper; Steuerberatervertrag: Möglichkeit einer Berufung wegen Entscheidung durch den Einzelrichter einer nach dem Geschäftsplan unzuständigen Landgerichtskammer anstelle einer Katalogkammer; Pflicht des Steuerberaters zur Herausgabe von Unterlagen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Geschäftsverteilung; Entscheidung des originären Einzelrichters einer nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Kammer anstatt der zuständigen Kammer als Kollegialorgan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Geschäftsverteilung; Entscheidung des originären Einzelrichters einer nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Kammer anstatt der zuständigen Kammer als Kollegialorgan
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entscheidung durch unzuständige Kammer ist kein Berufungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Falsche Kammer entscheidet: Kein Berufungsgrund! (IBR 2014, 1374)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.12.2012 - 18 O 26/12
- KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 561
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00
"P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines …
Auszug aus KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13
Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGH, Urteil vom 28.11.2001 - I ZR 168/00 - NJW 2003, 668, Rdnr. 46 nach juris; BGH…, Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954, Rdnr. 7 nach juris).Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen (BGH - I ZR 168/00 - a. a. O., Rdnr. 48 nach juris).
Der Umstand, dass die Vollstreckung eines etwa obsiegenden Urteils mit Schwierigkeiten verbunden sein kann, macht einen Herausgabeantrag aber nicht ohne weiteres unbestimmt (BGH - I ZR 168/00 - a. a. O., Rdnr. 50 nach juris).
So hat der Bundesgerichtshof für den Fall eines Herausgabeverlangens bezogen auf Vervielfältigungsstücke einer bestimmten CD-ROM, die "im Eigentum" des in Anspruch genommenen Beklagten stehen, angenommen, die Unsicherheit sei unvermeidlich und im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH - I ZR 168/00 - a. a. O., Rdnr. 50 nach juris).
- BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03
Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Zustimmung der Übertragung der …
Auszug aus KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13
Dies umfasst auch die Handakten und gilt auch, soweit sich der Steuerberater zum Führen von Handakten der elektronischen Datenverarbeitung bedient (…Goez, a. a. O., § 66 Rdnr. 21; BGH, Urteil vom 11.03.2004 - IX ZR 178/03 - MDR 2004, 967, Rdnr. 5 nach juris).Nach dieser Alternative sind auch die vom Beauftragten über die Geschäftsbesorgung selbst angelegten Akten, sonstigen Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen - herauszugeben (BGH - IX ZR 178/03 - a. a. O., Rdnr. 5 nach juris).
- OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters bei Einschränkung der …
- BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97
Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …
Auszug aus KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13
Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGH…, Urteil vom 28.11.2001 - I ZR 168/00 - NJW 2003, 668, Rdnr. 46 nach juris; BGH, Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954, Rdnr. 7 nach juris).
- OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
LKW-Kartell - Anspruch auf Kartellschadensersatz beim Erwerb von Fahrzeugen der …
Der Begriff der Zuständigkeit soll bereits nach dem Wortlaut nicht das Gebot des gesetzlichen Richters umfassen (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26. Juli 2012, 9 U 204/11, NJW-RR 2013, 437, Rn. 34 m.w.N.; siehe aber: KG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 26a U 88/13, MDR 2014, 561, 562; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014, I -16 U 30/14, Rn 33). - OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste …
Von § 513 Abs. 2 ZPO wird auch die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan erfasst (vgl. KG, Urteil vom 29.10.2013 - 26a U 88/13, NJOZ 2014, 414; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 204/11, NJW-RR 2013, 437;… Rimmelspacher in MünchKomm/ZPO, 5. Aufl., § 513 Rn. 15 Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 513 Rn. 7). - LG Hagen, 12.07.2019 - 7 S 46/17 Der Umstand, dass die Vollstreckung eines etwa obsiegenden Urteils mit Schwierigkeiten verbunden sein kann, macht einen Herausgabeantrag aber nicht ohne weiteres unbestimmt (KG Urt. v. 29.10.2013 - 26a U 88/13, BeckRS 2013, 19306 N. div. N.).
- OLG Bremen, 20.02.2019 - 1 U 50/18
Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung eines festverzinslichen …
Diese Regelung findet grundsätzlich Anwendung auch dann, wenn ein nicht dem Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Gerichts entsprechender Spruchkörper entschieden hat (siehe OLG Düsseldorf…, Urteil vom 08.08.2014 - I-16 U 30/14, juris Rn. 33; KG Berlin, Urteil vom 29.10.2013 - 26a U 88/13, juris Rn. 24 f., MDR 2014, 561), da anderenfalls der Einhaltung der bloßen gerichtsinternen Geschäftsverteilung eine stärkere Bedeutung zukommen würde als der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung.