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   KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 - 141 AR 513/15   

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KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 - 141 AR 513/15 (https://dejure.org/2015,37960)
KG, Entscheidung vom 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 - 141 AR 513/15 (https://dejure.org/2015,37960)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 2 Ws 257/15 - 141 AR 513/15 (https://dejure.org/2015,37960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67c Abs 1 StGB, § 119a Abs 1 Nr 1 StVollzG, Art 20 Abs 3 GG
    Maßregelvollzug: Unverhältnismäßigkeit der Sicherungsverwahrung bei unterlassener strafvollzugsbegleitender gerichtlicher Kontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit des Vollzugs der Sicherungsverwahrung bei versehentlichem Unterbleiben einer einzelnen Entscheidung gem. § 119a Abs. 1 Nr. 1 StVollzG

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen des Treffens einer einzelnen Entscheidung der Strafvollstreckungskammer; Unverhältnismäßigkeit des der Strafvollstreckung folgenden Vollzugs der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 119a Abs. 1 Nr. 1; StGB § 67c Abs. 1
    Verhältnismäßigkeit des Vollzugs der Sicherungsverwahrung bei versehentlichem Unterbleiben einer einzelnen Entscheidung gem. § 119a Abs. 1 Nr. 1 StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 125
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Verurteilte werde in Freiheit keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - ; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 a.a.O. und 8. April 2014 a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    Bei der Prognoseentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der in der Sicherungsverwahrung liegende schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht nur nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrunde liegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzuges zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ff. [BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 -] Rdn. 97 ff.).

    aa) Mit Einführung des § 66c StGB durch das Gesetz zur bundesrechtlichen Absicherung des Abstandsgebots in der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) sind in Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) ausdrückliche Regelungen zur Festschreibung des Trennungs- und Abstandsgebots des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug, aber auch gleichzeitig ausdrückliche Anordnungen zum therapieorientierten Vollzug getroffen worden.

  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 49/06

    Aussetzung zur Bewährung

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    OLG, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 49/06 - [juris]) - rechtswidrigen Taten mehr begehen.
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 1 Vollz (Ws) 175/15

    Keine Verkürzung des gerichtlich zu überprüfenden Zeitraums der Betreuung von

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    So haben die Entscheidungen nach § 119a StVollzG mit Blick auf die nachfolgende Entscheidung nach § 67c StGB denn auch nur vorbereitenden Charakter; sie führen lediglich zu einer Abschichtung der späteren Prüfung (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 28), mag ihr Ergebnis im Rahmen nach Maßgabe des § 119a Abs. 7 StVollzG auch Bindungswirkung entfalten (vgl. zu den Einzelheiten des Verfahrens: OLG Celle StraFo 2015, 34; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-1 Vollz(Ws) 175/15 - Senat Beschluss vom 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, [juris] = StraFo 2015, 434 mit Anm. Peglau in jurisPR-StrafR 21/2015 Anm. 4; Senat NStZ 2014, 273).
  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 a.a.O. und 8. April 2014 a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Verurteilte werde in Freiheit keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - ; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Verurteilte werde in Freiheit keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - ; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    Zwar ist vorliegend der Anwendungsbereich für die erhöhten Prognoseanforderungen nach § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB nicht eröffnet, da kein "Vertrauensschutzfall" vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13 - [juris]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - [juris Rdn. 7]).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    Zwar ist vorliegend der Anwendungsbereich für die erhöhten Prognoseanforderungen nach § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB nicht eröffnet, da kein "Vertrauensschutzfall" vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13 - [juris]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - [juris Rdn. 7]).
  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15
    Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Verurteilte werde in Freiheit keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - ; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • OLG Köln, 03.04.2014 - 2 Ws 149/14

    Beachtung des Vertrauensschutzes bei Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

  • OLG Karlsruhe, 17.03.1999 - 2 Ws 19/99
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

  • OLG Saarbrücken, 02.01.2017 - 1 Ws 109/16

    Strafvollzug: Anforderungen an Behandlungsangebote zur Vermeidung der nachmalig

    Dabei hat die Frist für die erste Entscheidung von Amts wegen in den Fällen, in denen die Strafhaft - wie hier - bereits vor dem 1. Juni 2013 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (BGBl. 2012 Teil 1, 2425), durch das die Vorschrift des § 119 a in das Strafvollzugsgesetz eingefügt wurde - vollzogen wurde, gemäß Art. 316 f Abs. 3 Satz 2 EGStGB am 1. Juni 2013 zu laufen begonnen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2015 - 1 Ws 55/15 - KG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 Ws 257/15 -, juris) und endete demgemäß am 31. Mai 2015, weshalb die Überprüfung vorliegend auch nur diese Zeitspanne umfasst (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 Vollz (Ws) 254/15 - OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 9. Mai 2016 - 1 Ws 169/15 - und 25. Oktober 2016 - 1 Ws 174/16 -, OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 1 Ws 6/16 -, jew. zitiert nach juris).

    Die Vorschrift des § 66 c Abs. 1 Nr. 1 StGB enthält mit der Umschreibung der wesentlichen Grundzüge des Individualisierungs- und Intensivierungsgebots sowie des Motivierungsgebots die zentralen Vorgaben für eine therapieausgerichtete Gestaltung der Sicherungsverwahrung (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 17/9874, S. 14; KG, Beschlüsse vom 19.08.2015 - 2 Ws 154/15 - und 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 -).

    Danach bedarf es über die im Strafvollzug übliche Behandlung hinaus (vgl. KG, Beschluss vom 09.02.2016 - 2 Ws 18/16 - OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 09.05.2016 - 1 Ws 169/15 - und 25.10.2016 - 1 Ws 174/16 -, jew. zitiert nach juris) nach § 66 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB auf der Grundlage einer umfassenden Behandlungsuntersuchung und eines regelmäßig fortzuschreibenden Vollzugsplans (vgl. hierzu BT-Drucks. 17/9874, S. 18; KG, Beschlüsse vom 19.08.2015 - 2 Ws 154/15 - und 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 -, juris) einer individuellen und intensiven Betreuung, die insbesondere eine psychiatrische, psycho- oder sozialtherapeutische Behandlung umfasst und geeignet ist, die Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen zu wecken und zu fördern, und die, soweit standardisierte Angebote nicht Erfolg versprechend sind, auf den Gefangenen individuell zugeschnitten sein muss (vgl. BT-Drucks. 17/9874, S. 18; KG, Beschlüsse vom 19.08.2015 - 2 Ws 154/15 - und 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 - OLG Karlsruhe, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 Ws 114/16

    Sicherungsverwahrung; späterer Beginn der Unterbringung; Prüfungsmaßstab;

    Die Entscheidungen nach § 119a StVollzG haben im Hinblick auf die Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB nur vorbereitenden Charakter und dienen einer Abschichtung der späteren Prüfung (BT-Drs. 17/9874 S. 28; KG Berlin, Beschl. v. 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 - juris).

    Während § 67d Abs. 2 StGB für die Maßregelaussetzung zur Bewährung insoweit eine günstige Legalprognose voraussetzte, verlangt § 67c Abs. 1 Nr. 1 StGB für die Anordnung der Vollstreckung der Maßregel (Nichtaussetzung) die erneute Erstellung bzw. Aufrechterhaltung einer ungünstigen Prognose (Senatsbeschlüsse vom 11.08.2005 - 4 Ws 347, 350, 355/05 und 4 Ws 358/05, jeweils bei www.burhoff.de ; OLG Nürnberg Beschl. v. 18.09.2014 - 1 Ws 318/14 - juris; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 67c Rdn. 7 auch mit Nachweisen zur abw. Auffassungen; a.A. u.a. KG Berlin NStZ-RR 2016, 125; ).

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2023 - 1 Ws 206/23

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei faktischem Beginn des

    Sind periodische Überprüfungen nach § 119a StVollzG (versehentlich) unterblieben und gibt es insoweit Zeiträume, die nicht von einer bindend gewordenen Überprüfungsentscheidung abgedeckt wurden, so muss das Gericht diese Zeiträume jedoch zwangsläufig bei seiner Prüfung nach § 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB selbständig untersuchen (KG Berlin, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 -, juris).

    Die Entscheidungen nach § 119a StVollzG haben mit Blick auf die nachfolgende Entscheidung nach § 67c StGB nach dem Willen des Gesetzgebers nur vorbereitenden Charakter; sie führen lediglich zu einer Abschichtung der späteren Prüfung (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 28), mag ihr Ergebnis im Rahmen nach Maßgabe des § 119a Abs. 7 StVollzG auch Bindungswirkung entfalten (KG Berlin NStZ-RR 2016, 125; Arloth/Krä, StVollzG, Aufl. 5, 2021, § 119a Rn. 2; BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, 24. Ed. 1.8.2023, StVollzG § 119a Rn. 1).

  • OLG Rostock, 15.06.2017 - 20 Ws 59/17

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

    Dabei hat die Frist für die erste Entscheidung von Amts wegen in den Fällen, in denen die Strafhaft - wie hier - bereits vor dem 01.06.2013 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (BGBl. 2012 Teil 1, 2425), durch das die Vorschrift des § 119a in das Strafvollzugsgesetz eingefügt wurde - vollzogen wurde, gemäß Art. 316f Abs. 3 Satz 2 EGStGB grundsätzlich am 01.06.2013 zu laufen begonnen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.2015 - 1 Ws 55/15 - KG, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 -, juris) und wäre demgemäß bereits am 31.05.2015 verstrichen.

    Danach bedarf es über die im Strafvollzug übliche Behandlung hinaus (vgl. KG, Beschluss vom 09.02.2016 - 2 Ws 18/16 - OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 09.05.2016 - 1 Ws 169/15 - und 25.10.2016 - 1 Ws 174/16 -, jew. zitiert nach juris) nach § 66c Abs. 1 Nr. 1 a StGB auf der Grundlage einer umfassenden Behandlungsuntersuchung und eines regelmäßig fortzuschreibenden Vollzugsplans (vgl. hierzu BT-Drucks. 17/9874, S. 18; KG, Beschlüsse vom 19.08.2015 - 2 Ws 154/15 - und 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 -, juris) einer individuellen und intensiven Betreuung, die insbesondere eine psychiatrische, psycho- oder sozialtherapeutische Behandlung umfasst und geeignet ist, die Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen zu wecken und zu fördern, und die, soweit standardisierte Angebote nicht Erfolg versprechend sind, auf den Gefangenen individuell zugeschnitten sein muss (vgl. BT-Drucks. 17/9874, S. 18; KG, Beschlüsse vom 19.08.2015 - 2 Ws 154/15 - und 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 - OLG Karlsruhe, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Da die Strafhaft bereits vor dem 01.06.2013 als dem frühesten Zeitpunkt der Überprüfung (Art. 316 f Abs. 3 Satz 2 EGStGB; vgl. hierzu auch KG, Beschluss vom 29.10.2015, 2 Ws 257/15; abgedruckt bei juris) begonnen hatte (§ 119a Abs. 3 Satz 3 StVollzG), ist dieser zugrunde zu legen.
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2016 - 1 Ws 169/15

    Strafvollzug: Anforderungen an Behandlungsangebote zur Vermeidung der nachmalig

    Da die Strafhaft bereits am 01.06.2013 als dem frühesten Zeitpunkt der Überprüfung (Art. 316 f Abs. 3 Satz 2 EGStGB; vgl. hierzu auch KG, Beschluss vom 29.10.2015, 2 Ws 257/15, abgedruckt bei juris) begonnen hatte, ist dieser für den Fristbeginn zugrunde zu legen.
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 18/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder

    Die Entscheidungen nach § 119a StVollzG haben im Hinblick auf die Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB nur vorbereitenden Charakter und dienen einer Abschichtung der späteren Prüfung (BT-Drs. 17/9874 S. 28; KG Berlin, Beschl. v. 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 1 Ws 190/15

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

    Da die Strafhaft bereits am 01.06.2013 als dem frühesten Zeitpunkt der Überprüfung (Art. 316 f Abs. 3 Satz 2 EGStGB; vgl. hierzu auch KG, Beschluss vom 29.10.2015, 2 Ws 257/15, abgedruckt bei juris) begonnen hatte, ist dieser für den Fristbeginn zugrunde zu legen.
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 1 Ws 14/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

    Da die Strafhaft bereits am 01.06.2013 als dem frühesten Zeitpunkt der Überprüfung (Art. 316 f Abs. 3 Satz 2 EGStGB; vgl. hierzu auch KG, Beschluss vom 29.10.2015, 2 Ws 257/15; abgedruckt bei juris) begonnen hatte (§ 119a Abs. 3 Satz 3 StVollzG), ist dieser zugrunde zu legen.
  • OLG Hamm, 17.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 771/18

    Keine Vorrangigkeit der Beschwerde nach § 119a StVollzG gegenüber § 67c StGB

    Die Entscheidungen nach § 119a StVollzG haben im Hinblick auf die Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB nur vorbereitenden Charakter und dienen einer Abschichtung der späteren Prüfung (BT-Drs. 17/9874 S. 28; KG Berlin, Beschl. v. 29.10.2015 - 2 Ws 257/15 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17

    Verfahren der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle bei angeordneter

  • LG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17

    Sachverständigengutachten - Mindestanforderungen für Prognosegutachten

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