Rechtsprechung
KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 267/18 - 122 Ss 124/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Verwerfungsurteil, erlaubte Abwesenheit des Betroffenen, nicht anwesender Verteidiger
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 73 Abs 3 OWiG, § 74 Abs 1 OWiG
Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung des Gerichts bei Nichterscheinen des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen und seines Verteidigers in der Hauptverhandlung
- Wolters Kluwer
122 Ss 124/18 - Entscheidung des Gerichts bei Nichterscheinen des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen und seines Verteidigers in der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
OWiG § 73 Abs. 3 ; OWiG § 74 Abs. 1
Entscheidung des Gerichts bei Nichterscheinen des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen und seines Verteidigers in der Hauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bußgeldverfahren: Einspruchsverwerfung, wenn bei (erlaubter) Abwesenheit des Betroffenen auch der Verteidiger fehlt?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 06.09.2018 - 294 OWi 375/18
- AG Berlin-Tiergarten, 06.09.2018 - OWi 4528/18
- KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 267/18 - 122 Ss 124/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15
Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des vom persönlichen Erscheinen entbundenen …
Auszug aus KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 267/18
§ 73 Abs. 3 OWiG verpflichtet den Betroffenen nicht, sondern eröffnet ihm lediglich die Möglichkeit, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger im Hauptverhandlungstermin vertreten zu lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2015 - III - 5 RBs 84/15 -, juris).