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   KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 267/18 - 122 Ss 124/18   

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https://dejure.org/2018,39881
KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 267/18 - 122 Ss 124/18 (https://dejure.org/2018,39881)
KG, Entscheidung vom 29.10.2018 - 3 Ws (B) 267/18 - 122 Ss 124/18 (https://dejure.org/2018,39881)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 267/18 - 122 Ss 124/18 (https://dejure.org/2018,39881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, erlaubte Abwesenheit des Betroffenen, nicht anwesender Verteidiger

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 3 OWiG, § 74 Abs 1 OWiG
    Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

  • IWW

    OWiG §§ 73 Abs. 3, 74 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Gerichts bei Nichterscheinen des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen und seines Verteidigers in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    122 Ss 124/18 - Entscheidung des Gerichts bei Nichterscheinen des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen und seines Verteidigers in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 3 ; OWiG § 74 Abs. 1
    Entscheidung des Gerichts bei Nichterscheinen des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen und seines Verteidigers in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bußgeldverfahren: Einspruchsverwerfung, wenn bei (erlaubter) Abwesenheit des Betroffenen auch der Verteidiger fehlt?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des vom persönlichen Erscheinen entbundenen

    Auszug aus KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 267/18
    § 73 Abs. 3 OWiG verpflichtet den Betroffenen nicht, sondern eröffnet ihm lediglich die Möglichkeit, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger im Hauptverhandlungstermin vertreten zu lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2015 - III - 5 RBs 84/15 -, juris).
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