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   KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 270/18 - 122 Ss 126/18   

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https://dejure.org/2018,40163
KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 270/18 - 122 Ss 126/18 (https://dejure.org/2018,40163)
KG, Entscheidung vom 29.10.2018 - 3 Ws (B) 270/18 - 122 Ss 126/18 (https://dejure.org/2018,40163)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 270/18 - 122 Ss 126/18 (https://dejure.org/2018,40163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Beschlussverfahren, Widerspruch, Bedingung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 72 Abs 1 OWiG, § 73 Abs 1 OWiG
    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vertretungsbefugnis eines in Untervollmacht auftretenden Terminsvertreters ohne schriftliche Vollmacht; Zustimmung zur Entscheidung im Beschlussverfahren; Widerruf und Beschränkung der Zustimmungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnisse eines in Untervollmacht auftretenden Terminvertreters im Bußgeldverfahren; Wirksamkeit der bedingten Zustimmung zum Beschlussverfahren; Widerruflichkeit der Zustimmung

  • Wolters Kluwer

    122 Ss 126/18 - Befugnisse eines in Untervollmacht auftretenden Terminvertreters im Bußgeldverfahren; Wirksamkeit der bedingten Zustimmung zum Beschlussverfahren; Widerruflichkeit der Zustimmung

  • bussgeldsiegen.de

    Vertretungsbefugnis in Untervollmacht auftretender Terminsvertreter ohne schriftliche Vollmacht

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Bedingte Zustimmung zur Entscheidung im Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OWiG § 72 Abs. 1 ; OWiG § 73 Abs. 1
    Befugnisse eines in Untervollmacht auftretenden Terminvertreters im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beschlussverfahren: Zustimmung unter einer Bedingung, Widerruf/Beschränkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Modifikation der Zustimmung zur Entscheidung im Beschlusswege möglich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18

    Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des

    Auszug aus KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 270/18
    Die wirksame Vertretung eines von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen setzt aber nach § 73 Abs. 3 OWiG eine schriftliche Bevollmächtigung voraus, also eine Vertretungsvollmacht (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluss vom 2. März 2018 - 3 Ws (B) 71/18 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 16. Aufl., § 73 Rn. 27).
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