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   KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15   

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https://dejure.org/2017,54773
KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15 (https://dejure.org/2017,54773)
KG, Entscheidung vom 29.11.2017 - 25 U 32/15 (https://dejure.org/2017,54773)
KG, Entscheidung vom 29. November 2017 - 25 U 32/15 (https://dejure.org/2017,54773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43a Abs 4 BRAO, § 2042 BGB
    Erbteilungsklage: Standesrechtliches Tätigkeitsverbot für einen vorbefassten Rechtsanwalt: Zustimmungspflicht zum Teilungsplan; Zulässigkeit einer Drittwiderklage unter Streitgenossen auf der Beklagtenseite

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines anwaltlichen Tätigkeitsverbots wegen Interessenkollision; Zulässigkeit einer Widerklage gegen einen weiteren Mitbeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines anwaltlichen Tätigkeitsverbots wegen Interessenkollision; Zulässigkeit einer Widerklage gegen einen weiteren Mitbeklagten

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines anwaltlichen Tätigkeitsverbots wegen Interessenkollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 191/10

    Besonderer Gerichtsstand der Widerklage: Entsprechende Anwendung auf

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Erhebt der Beklagte eine mit der Klage in rechtlichen Zusammenhang stehende Widerklage gegen den Kläger und zugleich gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Streitgenossen, so lässt der Bundesgerichtshof dies nach ständiger Rechtsprechung unter den Voraussetzungen der Klageänderung zu, also bei Sachdienlichkeit oder Einwilligung des Drittwiderbeklagten (vgl. BGHZ 40, 189; 56, 75; 69, 44; 131, 79; 187, 112).

    Ausschlaggebend hierfür ist stets, dass die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Drittwiderklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und durch die Einbeziehung des Drittwiderbeklagten in den Rechtsstreit dessen schutzwürdige Interessen nicht verletzt werden (vgl. BGHZ 187, 112 Tz 7; BGHZ 147, 220; BGH NJW 2007, 1753; BGH NJW 2008, 2852).

    Nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Xa AZR 191/10, Beschluss vom 30.09.2010 = BGHZ 187, 112) begründet in diesen Fällen - zumindest bei der Widerklage gegen den bislang nicht beteiligten Zedenten einer abgetretenen Forderung - auch § 33 ZPO den besonderen Gerichtsstand für die Widerklage ,(vgl. BGH a. a. O. Tz 8f).

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Die Prozessvollmacht ist abstrakt zu beurteilen und wird nicht durch Mängel des zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungsvertrages tangiert (vgl. BGH IX ZR 60/08 = NJW-RR 2010, 67 Tz 9 m. w. N.).

    Für das Verbot widerstreitender Interessen hat der BGH in der genannten Entscheidung vom 14.5.2009 (IX ZR 60/08) aber offengelassen, ob ein Verstoß gegen dieses überhaupt zu einer Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führt, da diese jedenfalls die Wirksamkeit der Prozessvollmacht deswegen unberührt lasse, weil die Wirksamkeit der Rechtshandlungen eines Rechtsanwaltes die Beteiligten im Interesse der Rechtssicherheit schützen soll (vgl. BGH a. a. O.).

  • BayObLG, 26.07.1989 - RReg. 3 St 50/89

    Voraussetzungen eines pflichtwidrigen Dienens

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Insoweit zeigt sich auch der wesentliche Unterschied zu der von ihm zitierten Entscheidung des BayOblG (NJW 1989, 2903).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Grundlage der Regelung des § 43 a Abs. 4 BRAO sind das Vertrauensverhältnis von Rechtsanwalt und Mandanten, die Wahrung der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und die im Interesse der Rechtspflege gebotene Gradlinigkeit der anwaltlichen Berufsausübung (vgl. BGH NJW 2012, 353 Tz 9 m. w. N.).Der Rechtsverkehr muss sich darauf verlassen können, dass der Pflichtenkreis des § 43 a Abs. 4 BRAO befolgt wird, damit die angestrebte Chancen - und Waffengleichheit der Bürger untereinander und gegenüber dem Staat gewahrt wird und die Rechtspflege funktionsfähig bleibt (vgl. BVerfGE 108, 150, 161).
  • OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 13.3.2013 (16 U 123/12 = BauR 2013, 2054) die Möglichkeit einer Widerklage unter Mitbeklagten zwar verneint.
  • BGH, 08.05.2014 - VII ZR 199/13

    Bauleistungsvertrag über die Errichtung eines Holzblockhauses:

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Die Unzulässigkeit eines Teilurteils endet immer dann, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprechenden Entscheidungen kommen kann (vgl. BGH NJW-RR 2014, 979 Tz 16).
  • LG Freiburg, 15.08.1989 - 9 S 79/89

    Versicherung bei demselben Haftpflichtversicherer hindert Widerklage nicht

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Das LG Freiburg (VersR 1991, 1431) hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Beklagte in einem Verkehrsunfallprozess Widerklage gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners erhoben hat.
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Eine solche Klageänderung ist regelmäßig wegen § 264 Nr. 2 ZPO als zulässig anzusehen (vgl. BGH WM 2008, 1510 m. w. N.).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Ausschlaggebend hierfür ist stets, dass die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Drittwiderklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und durch die Einbeziehung des Drittwiderbeklagten in den Rechtsstreit dessen schutzwürdige Interessen nicht verletzt werden (vgl. BGHZ 187, 112 Tz 7; BGHZ 147, 220; BGH NJW 2007, 1753; BGH NJW 2008, 2852).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15
    Ausschlaggebend hierfür ist stets, dass die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Drittwiderklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und durch die Einbeziehung des Drittwiderbeklagten in den Rechtsstreit dessen schutzwürdige Interessen nicht verletzt werden (vgl. BGHZ 187, 112 Tz 7; BGHZ 147, 220; BGH NJW 2007, 1753; BGH NJW 2008, 2852).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 78/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung; Geltendmachung der

  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 209/94

    Erhebung einer Widerklage gegen einen als Streithelfer des Beklagten am

  • VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation nach der StVZO;

    Eine Verletzung dieser standesrechtlichen Verpflichtung lässt indes die Wirksamkeit einer Prozessvollmacht unberührt (BGH, Urteil vom 14.05.2009 - IX ZR 60/08 - juris; Kammergericht, Urteil vom 27.11.2017 - 25 U 32/15 - juris, Rn 18).
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