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   KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21   

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https://dejure.org/2021,52118
KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21 (https://dejure.org/2021,52118)
KG, Entscheidung vom 29.11.2021 - 22 W 55/21 (https://dejure.org/2021,52118)
KG, Entscheidung vom 29. November 2021 - 22 W 55/21 (https://dejure.org/2021,52118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 S 1 GmbHG, § 39 Abs 1 GmbHG, § 60 Abs 1 Nr 4 GmbHG, § 59 Abs 1 FamFG, § 59 Abs 2 FamFG
    Beschwerdebefugnis eines Gesellschafters gegen Zurückweisung einer Anmeldung durch Registergericht; Folge von Insolvenzverfahrenseröffnung bezüglich Organvertreterbestellung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung, Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Beschwerde, Gesellschafterliste, Gesellschafterversammlung, Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beachtlichkeit der zuletzt aufgenommenen Gesellschafterliste auch bei entgegenstehender einstweiliger Verfügung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Wer ist in einer GmbH bei sich widersprechender Gesellschafterlisten als Gesellschafter anzusehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 30
  • FGPrax 2022, 63
  • NZG 2022, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2019 - 3 Wx 53/18

    Reihenfolge der Einstellung mehrerer gleichzeitig eingereichter

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Sind mehrere Listen am selben Tag aufgenommen worden, ohne dass die Reihenfolge aus sich heraus ersichtlich ist, ist die jüngere Liste - hier die vom 5. November 2020 und später eingegangene - als zuletzt aufgenommene Liste anzusehen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 2019, I-3 Wx 53/18, Rn. 29).

    Nur dann wird dem Gesetzeszweck, dass die Listen den zeitlichen Ablauf der Veränderungen an den Anteilen abbilden sollen, Genüge getan (dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 2019, I-3 Wx 53/18, Rn. 30).

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Dann aber ist der Beschluss nach § 241 Nr. 1 AktG, der im Recht der GmbH entsprechend gilt (vgl. BGH, Urteil vom 09. Dezember 1968 - II ZR 57/67 -, BGHZ 51, 209-219 Rn. 14; Urteil vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96 -, juris Rn. 9; vgl. auch Urteil vom 03. Mai 1999 - II ZR 119/98 -, juris Rn. 10), nichtig.
  • BGH, 07.02.2017 - II ZR 28/15

    GmbH: Befugnis des Geschäftsführers zur Berichtigung der beim Handelsregister

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Dies beruhte schon darauf, dass der Geschäftsführer die für eine Berichtigung notwendige Anhörung des von der Berichtigung Betroffenen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 07. Februar 2017 - II ZR 28/15 -, juris Rdn. 36; Baumbach/Hueck/Servatius, GmbHG, 22. Aufl., § 40 Rdn. 39) - hier der Beteiligten zu 3) - unterlassen hat, so dass die Beteiligte zu 3) lediglich nachträglich Rechtsschutz einholen konnte.
  • BGH, 03.05.1999 - II ZR 119/98

    Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Dann aber ist der Beschluss nach § 241 Nr. 1 AktG, der im Recht der GmbH entsprechend gilt (vgl. BGH, Urteil vom 09. Dezember 1968 - II ZR 57/67 -, BGHZ 51, 209-219 Rn. 14; Urteil vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96 -, juris Rn. 9; vgl. auch Urteil vom 03. Mai 1999 - II ZR 119/98 -, juris Rn. 10), nichtig.
  • BGH, 26.11.2019 - II ZB 21/17

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Satzungsänderung im Fall der Verwertung der

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Dass eine Handlungsfähigkeit notwendig ist und diese nicht ins Leere geht, zeigt sich daran, dass dem Insolvenzverwalter zwar die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft nach § 80 Absatz 1 InsO uneingeschränkt zusteht, für gesellschaftsinterne Angelegenheiten aber keine Zuständigkeit geschaffen ist (vgl. zur Firmenänderung BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - II ZB 21/17 -, BGHZ 224, 72-89).
  • KG, 28.01.2019 - 22 W 95/18

    Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Als Gesellschafterin ist sie allenfalls mittelbar beeinträchtigt, wenn ein von ihr gefasster Beschluss nicht vom Registergericht umgesetzt wird (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 22 W 95/18 -, juris Rdn. 7).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Dann aber ist der Beschluss nach § 241 Nr. 1 AktG, der im Recht der GmbH entsprechend gilt (vgl. BGH, Urteil vom 09. Dezember 1968 - II ZR 57/67 -, BGHZ 51, 209-219 Rn. 14; Urteil vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96 -, juris Rn. 9; vgl. auch Urteil vom 03. Mai 1999 - II ZR 119/98 -, juris Rn. 10), nichtig.
  • KG, 04.08.2005 - 1 W 397/03

    Aktiengesellschaft: Bestellung von fehlenden Aufsichtsratsmitgliedern in der

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    a) Dies beruht allerdings nicht auf der Tatsache, dass die Gesellschafter die Befugnis zur Bestellung von Vertretungsorganen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verloren hätten (vgl. dazu KG, Beschluss vom 04. August 2005 - 1 W 397/03 -, juris Rn. 7).
  • KG, 18.03.2019 - 22 W 5/19

    Zur Legitimationswirkung der Gesellschafterliste bei der registerrechtlichen

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Entscheidend ist die Liste, die zuletzt in den Registerordner aufgenommen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2019 - 22 W 5/19 -, juris Rdn. 8).
  • KG, 18.12.2019 - 22 W 52/19

    Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch einen nicht mehr im

    Auszug aus KG, 29.11.2021 - 22 W 55/21
    Der Senat hat allerdings angenommen, dass eine in den Registerordner aufgenommene Liste ausnahmsweise dann unbeachtlich sein kann, wenn diese trotz Vorliegens einer einstweiligen Verfügung in den Registerordner aufgenommen worden ist und sich die Gesellschaft aus diesem Grund nach § 242 BGB nicht auf die Liste berufen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 22 W 52/19 -, juris Rdn. 11).
  • KG, 03.06.2016 - 22 W 20/16

    Handelsregistereintragung: Prüfungsumfang des Registergerichts bei Anmeldung der

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2022 - 1 W 25/22

    Formerfordernisse bezüglich Eintragungen im Handelsregister

    Die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten nicht kontradiktorisch gegenüber stehen (vgl. KG, Beschl. v. 29.11.2021 - 22 W 55/21 [juris Rn. 18]; Keidel - Weber , FamFG , 20. Aufl. 2020, § 81 Rn. 31).
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