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   KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05   

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KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05 (https://dejure.org/2007,2328)
KG, Entscheidung vom 30.01.2007 - 4 U 192/05 (https://dejure.org/2007,2328)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 4 U 192/05 (https://dejure.org/2007,2328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer Bausparkasse und der mit ihr zusammenwirkenden Bank aufgrund grob falscher Angaben eines prospektierten Mietpoolergebnisses in einem persönlichen Berechnungsbeispiel im Rahmen der Beratung zum Ankauf einer vermieteten Eigentumswohnung ; Verletzung der ...

  • Judicialis

    BGB § 195 n.F.; ; BGB § 199 n.F.; ; BGB § 280 n.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166 § 195 § 199 § 249 § 278
    Zur Haftung von Bausparkasse und Bank aus Verschulden bei Beratung zum Ankauf einer vermieteten Eigentumswohnung - Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten aufgrund konkreten Wissensvorsprungs?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung wegen Angaben eines Mietpoolergebnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 195, 199, 280; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4
    Zur Haftung der finanzierenden Kreditinstitute für arglistige Täuschung des Vermittlers einer vermieteten Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Haftung der finanzierenden Bank für Falschangaben des Vermittlers einer Immobilie? (IMR 2007, 1131)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2068
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (51)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Zwar ist grundsätzlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 31. März 1992, XI ZR 70/91 = NJW-RR 1992, 879; Urteil vom 23. März 2004, XI ZR 194/02 = NJW 2004, 2378, 2380; Urteil vom 9. November 2004, XI ZR 315/03 = WM 2005, 72, 76; Urteil vom 15. März 2005, XI ZR 135/04 = WM 2005, 828, 830; Urteil vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, Randnummer 41), die auch von der Literatur geteilt wird (vgl. Siol in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, § 44 RdNr 20 ff.; Münchener Kommentar, Emmerich, 4. Auflage, § 311 Randnummer 149; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 280 Rn. 60 ff.; Barnert, WM 2004, 2002, 2004 ff.), eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren -, Bauträger - und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet.

    Mit Urteil vom 16. Mai 2006 (a.a.O., Randnummer 50 ff.; bestätigt im Urteil vom 19. September 2006, XI ZR 204/04, Randnummer 22 ff.) hat der Bundesgerichtshof im Interesse der Effektivierung des Verbraucherschutzes bei realkreditfinanzierten Wohnungskäufen und Immobilienfondsbeteiligungen, die nicht als verbundene Geschäfte behandelt werden können, und um den in den Entscheidungen des EuGH vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2079 ff. - Schulte und WM 2005, 2086 ff. - Crailsheimer Volksbank) zum Ausdruck kommenden Gedanken des Verbraucherschutzes vor Risiken von Kapitalanlagemodellen im nationalen Recht Rechnung zu tragen, seine Rechtsprechung zum Bestehen von Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank in diesen Fällen ergänzt.

    Dass die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde, ist dann anzunehmen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank zur Finanzierung seines Erwerbsgeschäfts sucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers oder Fondsinitiators dem Interessenten im Zusammenhang mit den Anlage- oder Verkaufsunterlagen, sei es nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer oder dem Fondsinitiator gegenüber zu Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, Randnummer 53 f.; weitergeführt im Urteil vom 26. September 2006, XI ZR 283/03, Randnummer 30).

    Dass die Grundschuld sofort für die Beklagte zu 1. eingetragen wurde und nach § 2 des Darlehensvertrages vom 1./27. September 1995 von der Beklagten zu 1. treuhänderisch für die Beklagte zu 2. verwaltet wurde, ist dabei unschädlich (vergleiche BGH, Urteil vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, Randnummer 23); letztlich ist der Treuhandvertrag durch die von den Beklagten selbst vorgetragene Abtretung aller Ansprüche aus dem Vorausdarlehen von der Beklagten zu 2. an die Beklagte zu 1. mittlerweile beendet worden, so dass die Beklagte zu 1. auch wirtschaftlich Inhaberin der Grundschuld geworden ist.

    Der Bundesgerichtshof geht in diesen Fällen bei der Kausalität im Endeffekt von einer widerlegbaren Vermutung aus (vergleiche Urteil vom 13. Januar 2004, XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868; Urteil vom 25. April 2006, XI ZR 106/05, Randnummer ; Urteil vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, Randnummer 61).

    Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) hat die Beklagte zu 1. den Kläger so zu stellen, wie er ohne die schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten gestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, Rn. 61).

    Die jetzt nach Auffassung des Senats erfolgreiche Linie der Verletzung einer Aufklärungspflicht aufgrund der Angaben des Vermittlers ergab sich sogar erst seit der Rechtsprechung des BGH ab dem 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) ab.

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Diese sekundäre Darlegungslast (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, III ZR 361/04, Rn. 17; BGH, Urteil vom 17. November 2005, III ZR 350/04, NJW 2006, 499; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 2005, 4 U 77/03, unter B. IV.2.) bezieht sich auch auf die Frage, ob die Steuervorteile nachhaltig sind.

    Im Übrigen lehnt der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.11.2005, III ZR 350/04, NJW 2006, 499) diese Argumentation im Grundsatz ab, sofern nicht ein konkreter Parteivortrag Anlass zu einer solchen hypothetischen Prüfung gebietet, wie dies im Urteil vom 6. Februar 2006 (II ZR 329/04) der Fall war.

    Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts im Wege des Schadensersatzes ist kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH, Urteil vom 27. Juni 2006, IX R 47/04; so auch BGH Urteil vom 17. November 2005, III ZR 350/04, NJW 2006, 499 - 501).

    Schließlich hat der Kläger auch keine Umstände dargelegt die dafür sprechen würden, dass in Anspruch genommene Steuervorteile nachträglich entfallen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2005, a.a.O.).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Mit Urteil vom 16. Mai 2006 (a.a.O., Randnummer 50 ff.; bestätigt im Urteil vom 19. September 2006, XI ZR 204/04, Randnummer 22 ff.) hat der Bundesgerichtshof im Interesse der Effektivierung des Verbraucherschutzes bei realkreditfinanzierten Wohnungskäufen und Immobilienfondsbeteiligungen, die nicht als verbundene Geschäfte behandelt werden können, und um den in den Entscheidungen des EuGH vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2079 ff. - Schulte und WM 2005, 2086 ff. - Crailsheimer Volksbank) zum Ausdruck kommenden Gedanken des Verbraucherschutzes vor Risiken von Kapitalanlagemodellen im nationalen Recht Rechnung zu tragen, seine Rechtsprechung zum Bestehen von Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank in diesen Fällen ergänzt.

    Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt jedoch konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus (Urteil vom 19. September 2006, XI ZR 204/04, Randnummer 24).

    Es ist zwar zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. September 2006, XI ZR 204/04, Rn. 24) ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auslösender Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers eine entsprechend konkrete, dem Beweis zugängliche Angabe des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraussetzt.

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Letztlich war auch noch dem besonderen Mietpoolrisiko durch einen angemessenen Abschlag Rechnung zutragen, nämlich dem Umstand, dass der Erwerber nicht mehr nur das eigene Vermietungsrisiko, sondern auch das anteilige Risiko trägt, dass andere Wohnungen nicht vermietet werden (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, Rn. 22).

    Bei der Berechnung des Eigenaufwands muss dies zum Beispiel in der Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen angemessen berücksichtigt werden (vergleiche BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, Randnummer 22), was gleichfalls nicht geschehen ist.

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrags verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, Urteil vom 26. September 1997, V ZR 29/96, NJW 1998, 302; vgl. auch BGH, NJW 2004, 2971).

    Ein solcher Schaden kam im konkreten vom BGH entschiedenen Fall (V ZR 29/96) in Betracht, da für die dortigen Kläger angesichts ihrer beschränkten finanziellen Verhältnisse ein Immobilienerwerb, selbst wenn er - objektiv besehen - wirtschaftlich vernünftig gewesen sein sollte, subjektiv nur dann sinnvoll war, wenn sich dadurch keine nachhaltige Beeinträchtigung der sonstigen Lebensführung ergab.

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Da der Zahlungsantrag bereits wegen Unschlüssigkeit keinen Erfolg hat, kann dahinstehen, ob unter Anwendung der Rechtsprechung des BGH zum Eingreifen des § 197 BGB a.F. bei der Rückzahlung geleisteter Zinsen im Wege des Schadensersatzes aufgrund eines Anspruches aus culpa in contrahendo (BGHZ 98, 174) nicht ein Teil des Zahlungsanspruches (gegebenenfalls alle Zinsansprüche bis 31. Dezember 2000) verjährt wäre.

    Auf den Freistellungsanspruch findet § 197 BGB a.F. keine Anwendung, so dass es keiner Erörterung bedarf, ob die in BGHZ 98, 174 entwickelten Grundsätze zutreffend sind.

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    bb) Nach Auffassung des Senats ist bislang nicht deutlich, ob der Bundesgerichtshof für die Frage der Evidenz allein die objektiv grobe Unrichtigkeit genügen lässt oder darüber hinaus das Vorliegen weiterer Umstände verlangt, auf Grund derer sich die Kenntnis der finanzierenden Bank von dieser objektiv groben Unrichtigkeit aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006, XI ZR 205/05, Rn. 19).

    Nach Auffassung des Senats (bestätigt durch Urteil des BGH vom 17. Oktober 2006, XI ZR 205/05, Rdn. 18) erstreckt sich die widerlegliche Beweisvermutung nicht nur auf die Kenntnis der Bank von der Unrichtigkeit der Angaben, mithin also auf den subjektiven Tatbestand einer arglistigen Täuschung, sondern auch auf deren objektiven Tatbestand, als auch auf die Mitteilung der täuschenden Angaben als solche.

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Grundsätzlich muss sich der Anleger bei einer Rückabwicklung der Vermögensanlage auch solche Steuervorteile im Rahmen der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen, denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2004, II ZR 374/02, Umdruck Seite 12).

    Die Entscheidungen des zweiten Zivilsenats des BGH vom 14. Juni 2004 (II ZR 393/02, II ZR 407/02, II ZR 374/02, II ZR 392/01, II ZR 395/01, II ZR 385/02) richteten ihr Augenmerk gerade nicht auf den Vermittler.

  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 386/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Selbst der Besuch bei einem Rechtsanwalt, dessen Wissen sich der Kläger entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss, kann nicht ausreichend sein (BGH, Urteil vom 1. April 2003, XI ZR 386/02, NJOZ 2003, 2879).
  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
    Erst die Kenntnis der die Aufklärungspflicht begründenden wirtschaftlichen Zusammenhänge ermöglicht dem Anleger die aussichtsreiche Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches (BGH, Urteil vom 1. April 2003, XI ZR 385/02, BKR 2003, 431).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 200/03

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Fondsbeitritts; Einwendungsdurchgriff bei dem

  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 247/91

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzanspruch gegen Auskunftgeber bei

  • OLG Hamm, 26.10.2006 - 5 U 179/00

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensverhältnisses Zug um Zug gegen

  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 6 U 92/05

    Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen

  • OLG Bamberg, 06.10.2005 - 4 U 148/05

    Maßgebliches Recht bei Konkurrenz von kurzer, kenntnisabhängiger und längerer,

  • KG, 28.06.2005 - 4 U 77/03

    Rückabwicklung eines als Haustürgeschäft geschlossenen finanzierten Beitritts zu

  • OLG Braunschweig, 30.11.2005 - 3 U 21/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung von durch einen atypisch stillen

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 26/04

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht

  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 222/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

  • OLG Jena, 13.03.2006 - 2 W 68/06
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • KG, 04.02.1972 - 1 W 450/71
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 29.01.2002 - XI ZR 86/01

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen unzureichender Aufklärung über die

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • RG, 07.06.1910 - II 559/09

    Haftung des Auftraggebers. Berechnung der Verjährungsfrist.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07

    Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im

    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).

    Die entsprechende Feststellung ist für den Kläger im Hinblick auf §§ 726 Abs. 2 und 756 ZPO von Interesse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.03.2006, I - 6 U 84/05, bei Juris, KG ZGS 2007, 230 ff).

  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

    Diese Angabe war für ihn anlageentscheidend, da sie als konkrete Bezifferung der Mietüberweisungen belastungsmindernd Eingang in die Ermittlung der Finanzierbarkeit an sich und der monatlichen Belastung der Kläger in Gestalt des zu erbringenden Eigenaufwands gefunden hat (BGH WuM 2006, 702; KG, Urteil vom 31.1.2007, 4 U 192/05, veröffentlicht in juris).

    Insoweit durfte sich der Kläger darauf verlassen, dass sich die in Aussicht gestellte Einnahme an einer sorgfältigen, auf Grund konkreter Wirtschaftsdaten erstellten Prognose orientierte, mithin nur ein Betrag angegeben sein würde, der am Jahresende voraussichtlich nicht bedeutsam zu seinen Lasten zu korrigieren sein würde und Nachzahlungen nur aufgrund nicht kalkulierbarer Veränderungen in den wirtschaftlichen Parametern notwendig sein würden (KG, Urteil v.30.1.2007, 4 U 192/05, veröffentlicht in juris; KG, Urteil v. 02.05.2007, 24 U 101/06 ).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten im Rahmen der Prospekthaftung

    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09

    Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds

    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11

    Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch

    Vielmehr muss die Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der sie in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2012 - 23 U 48/11

    Fehler im Prospekt einer Publikums-KG (DG-Fonds Nr. 34)

    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 167/10

    Prospekthaftung im weiteren Sinne (Prospektfehler in Form einer unzureichenden

    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 5/11

    Prospekthaftungsansprüche gegen Gründungskommanditisten

    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).
  • KG, 30.10.2007 - 17 U 10/07
    Eine solche (konkrete) Angabe liegt hier vielmehr in dem im Besuchsbericht als "kalkulierte Netto-Mieteinnahme" bezeichneten Betrag von 399 DM, bei dem es sich um den voraussichtlich zu erwirtschaftenden Ausschüttungsbetrag handelt, der in Fällen, wie hier, der Beteiligung an einem Mietpool den Angaben über eine sonst individuell erzielbare Miete gleichzusetzen ist (vgl. KG, Urteil vom 30.01.07 - 4 U 192/05 - Rz. 39 + 40 nach Juris; sowie KG, Urteil vom 27.07.2007 - 13 U 64/06 - S. 30).
  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
  • LG Heidelberg, 14.07.2009 - 2 O 351/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages;

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