Rechtsprechung
   KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2288
KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,2288)
KG, Entscheidung vom 30.01.2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,2288)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,2288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Artt. 3 Abs. 1, 5 GG; § 56 Abs. 1 Satz 5 RStV
    Zum Gegendarstellungsrecht bei Veröffentlichungen auf Internetseiten; Unzulässigkeit der direkten Verknüpfung einer Erwiderung mit der Gegendarstellung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gegendarstellungsanspruch - Presse

  • kanzlei.biz

    Erwiderung auf Gegendarstellung verfassungswidrig?

  • schertz-bergmann.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Erwiderung auf Gegendarstellung darf nicht mit der Gegendarstellung verlinkt oder auf andere Art verbunden werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verbindung von Gegendarstellung und Erwiderung auf Gegendarstellung unzulässig

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Online-Gegendarstellungsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gegendarstellung, § 56 Abs. 1 Satz 5 Rundfunkstaatsvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Gegendarstellung im Internet

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Anspruch auf Gegendarstellung im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2012, 474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11
    Inhaltlich kann eine Gegendarstellung der Freiheit des Rundfunks zuwiderlaufen, wenn sie nicht der Aufgabe des Rundfunks entspricht, umfassend und wahrheitsgemäß zu unterrichten(vgl. BVerfG, NJW 1983, 1179 . Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt ebenso die Pressefreiheit. Der Schutz umfasst die Pressetätigkeit in sämtlichen Aspekten. In seinem Zentrum steht die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen. Die Gestaltungsfreiheit wird sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht gewährleistet. Zur inhaltlichen Gestaltungsfreiheit gehört die Bestimmung, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen. Zur formalen Gestaltungsfreiheit gehört die Entscheidung über die äußere Darbietung der Beiträge sowie ihre Platzierung innerhalb der Ausgabe. Die Verpflichtung zum Abdruck von Gegendarstellungen in einer näher bestimmten Aufmachung beeinträchtigt daher die Herausgeber von Presseerzeugnissen in ihrem Grundrecht der Pressefreiheit (BVerfG NJW 1998, 1381 ).

    Auch die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Gegendarstellungsrechts muss sich an dem in Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Persönlichkeitsrecht messen lassen (vgl. BVerfG NJW 1983, 1179 ).

    Den verfassungsrechtlichen Maßstab, nach dem die zu wahrenden Belange einander sachgemäß zuzuordnen sind, enthält der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nach dem eine Grundrechtsbeschränkung geeignet und erforderlich sein muss, ihren Zweck zu erreichen, und die Betroffenen nicht übermäßig belasten darf, diesen also zumutbar sein muss (vgl. BVerfG NJW 1983, 1179 ).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11
    Aus diesem wiederum folgt der sog. Grundsatz der "Waffengleichheit", der gebietet, dass eine Gegendarstellung durch Inhalt oder Form einer redaktionellen Anmerkung nicht entwertet werden darf (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2006, 1479 ; Burkhardt, a. a. O.; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Aufl. 2010, 7. Kapitel, Rn. 71; Löffler/Ricker, a. a. O., 27. Kapitel, Rn. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 3 O 452/18

    Zum Anspruch auf Entfernung einer Gegendarstellung.

    Verfassungsrechtlich ist diese Regelung nicht zu beanstanden (KG Berlin AfP 2012, 474; Seitz, a.a.O., Kap. 7 Rn. 83 m.w.N.; Löffler/Sedelmeier, a.a.O., § 11 Rn. 287c).
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