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   KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18   

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https://dejure.org/2019,4335
KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18 (https://dejure.org/2019,4335)
KG, Entscheidung vom 30.01.2019 - 13 UF 161/18 (https://dejure.org/2019,4335)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 13 UF 161/18 (https://dejure.org/2019,4335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1684 Abs 2 BGB, § 1684 Abs 3 S 2 BGB, § 156 Abs 1 S 4 FamFG
    Beschwerdeberechtigung eines Elternteils gegen Auflage über Kursteilnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Elternteils gegen die Auflage, an einem Kurs teilzunehmen; Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Beratungsanordnung; Gegenstandswert einer Kindschaftssache bei Streit über einen untergeordneten Teilaspekt des Umgangsrechts

  • kanzleibeier.eu

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine gerichtliche Beratungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Elternteils gegen die Auflage, an einem Kurs teilzunehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Elternteils gegen eine Beratungsanordnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Elternteils gegen eine Beratungsanordnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Zwang zur Beratung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 904
  • FamRZ 2019, 982
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 4 UF 154/17

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl auf den

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Eltern als Ausdruck ihrer gemeinschaftlichen Verantwortung für A... jeweils zur Hälfte (vgl. etwa OLG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2018 - 4 UF 154/17, FamRZ 2018, 1669 [bei juris Rz. 31]).

    Tatsächlich ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG in Fällen von unterdurchschnittlicher Bedeutung, von deutlich geringerem Arbeitsaufwand oder wenn nur ein untergeordneter Aspekt des Umgangs im Streit steht, zu reduzieren ist (vgl. etwa KG, Beschl. v. 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825 [Kürzung des Regelwertes um ein Drittel, wenn sich der Streit im Umgangsverfahren allein auf die Übernachtungsregelung bezieht]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2. Oktober 2012 - 18 WF 264/12, ZKJ 2013, 80 [Halbierung des Regelwertes, wenn es lediglich um die Einhaltung der Umgangszeiten geht]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 3. Mai 2012 - 9 WF 138/12, FamRZ 2013, 724 [Herabsetzung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge - Vermögenssorge - streitgegenständlich ist]; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2018 - 4 UF 154/17, FamRZ 2018, 1669 [bei juris Rz. 32] [Absenkung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn mit der Wahl des Kindergartens lediglich ein Teilbereich der elterlichen Sorge betroffen ist]).

  • KG, 24.04.2018 - 19 UF 71/17

    Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Ähnlich wie beispielsweise § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG für den Verfahrensbeistand oder § 163 Abs. 2 FamFG für den Sachverständigen gibt § 156 Abs. 1 FamFG dem Familiengericht Instrumente an die Hand, mit denen die Eltern besser in die Lage versetzt werden sollen, anstatt eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten, im Zuge des Verfahrens bzw. in dessen Verlauf (vgl. KG, Beschl. v. 30. April 2018 - 19 UF 71/17, FamRZ 2018, 1324 [bei juris Rz. 42]) eine eigenständige, konsensuale und eigenverantwortliche Lösung im Elternstreit zu erarbeiten (vgl. Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG [11. Aufl. 2015], § 156 Rn. 1, 4; Holzer/Hornikel, FamFG [1. Aufl. 2011], § 156 Rn. 1 sowie umfassend Prütting/Helms-Hammer, FamFG [4. Aufl. 2018], § 156 Rn. 6f., Rn. 28ff., Rn. 37).

    Danach kann das Gericht Anordnungen zur Erfüllung der umgangsrechtlichen Wohlverhaltenspflicht der Eltern treffen (vgl. Senat, Beschl. v. 13. September 2018 - 13 UF 74/18, FamRB 2019, 14 [bei juris Rz. 32]; KG, Beschl. v. 30. April 2018 - 19 UF 71/17, FamRZ 2018, 1324 [bei juris Rz. 42]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15. Februar 2016 - 10 UF 213/14 [bei juris, dort Rz. 44 für den Kurs "Kind im Blick"]).

  • KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Ausschluss von Übernachtungen bei ungünstigen

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Tatsächlich ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG in Fällen von unterdurchschnittlicher Bedeutung, von deutlich geringerem Arbeitsaufwand oder wenn nur ein untergeordneter Aspekt des Umgangs im Streit steht, zu reduzieren ist (vgl. etwa KG, Beschl. v. 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825 [Kürzung des Regelwertes um ein Drittel, wenn sich der Streit im Umgangsverfahren allein auf die Übernachtungsregelung bezieht]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2. Oktober 2012 - 18 WF 264/12, ZKJ 2013, 80 [Halbierung des Regelwertes, wenn es lediglich um die Einhaltung der Umgangszeiten geht]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 3. Mai 2012 - 9 WF 138/12, FamRZ 2013, 724 [Herabsetzung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge - Vermögenssorge - streitgegenständlich ist]; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2018 - 4 UF 154/17, FamRZ 2018, 1669 [bei juris Rz. 32] [Absenkung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn mit der Wahl des Kindergartens lediglich ein Teilbereich der elterlichen Sorge betroffen ist]).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 9 WF 138/12

    Festsetzung des Verfahrenswerts i.R.d. elterlichen Sorgerechtsverfahrens

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Tatsächlich ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG in Fällen von unterdurchschnittlicher Bedeutung, von deutlich geringerem Arbeitsaufwand oder wenn nur ein untergeordneter Aspekt des Umgangs im Streit steht, zu reduzieren ist (vgl. etwa KG, Beschl. v. 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825 [Kürzung des Regelwertes um ein Drittel, wenn sich der Streit im Umgangsverfahren allein auf die Übernachtungsregelung bezieht]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2. Oktober 2012 - 18 WF 264/12, ZKJ 2013, 80 [Halbierung des Regelwertes, wenn es lediglich um die Einhaltung der Umgangszeiten geht]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 3. Mai 2012 - 9 WF 138/12, FamRZ 2013, 724 [Herabsetzung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge - Vermögenssorge - streitgegenständlich ist]; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2018 - 4 UF 154/17, FamRZ 2018, 1669 [bei juris Rz. 32] [Absenkung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn mit der Wahl des Kindergartens lediglich ein Teilbereich der elterlichen Sorge betroffen ist]).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.2012 - 18 WF 264/12

    Verfahrenswert beim Vermittlungsverfahren gemäß § 165 FamFG

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Tatsächlich ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG in Fällen von unterdurchschnittlicher Bedeutung, von deutlich geringerem Arbeitsaufwand oder wenn nur ein untergeordneter Aspekt des Umgangs im Streit steht, zu reduzieren ist (vgl. etwa KG, Beschl. v. 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825 [Kürzung des Regelwertes um ein Drittel, wenn sich der Streit im Umgangsverfahren allein auf die Übernachtungsregelung bezieht]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2. Oktober 2012 - 18 WF 264/12, ZKJ 2013, 80 [Halbierung des Regelwertes, wenn es lediglich um die Einhaltung der Umgangszeiten geht]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 3. Mai 2012 - 9 WF 138/12, FamRZ 2013, 724 [Herabsetzung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge - Vermögenssorge - streitgegenständlich ist]; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2018 - 4 UF 154/17, FamRZ 2018, 1669 [bei juris Rz. 32] [Absenkung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn mit der Wahl des Kindergartens lediglich ein Teilbereich der elterlichen Sorge betroffen ist]).
  • OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 UF 83/09

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen unterbliebener Inanspruchnahme

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Für die Anordnung einer Beratung bzw. eines Kursbesuchs auf der materiell-rechtlichen Rechtsgrundlage des § 1684 Abs. 2 BGB muss das entsprechend geltend (vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 2. November 2009 - 4 UF 83/09, FamRZ 2010, 821 [bei juris Rz. 9 für die Anordnung einer videogestützten Interaktionsdiagnostik]).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung des sog.

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Danach kann das Gericht Anordnungen zur Erfüllung der umgangsrechtlichen Wohlverhaltenspflicht der Eltern treffen (vgl. Senat, Beschl. v. 13. September 2018 - 13 UF 74/18, FamRB 2019, 14 [bei juris Rz. 32]; KG, Beschl. v. 30. April 2018 - 19 UF 71/17, FamRZ 2018, 1324 [bei juris Rz. 42]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15. Februar 2016 - 10 UF 213/14 [bei juris, dort Rz. 44 für den Kurs "Kind im Blick"]).
  • KG, 11.09.2018 - 13 UF 74/18

    Gründe für Änderung der Wechselmodellregelung

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Danach kann das Gericht Anordnungen zur Erfüllung der umgangsrechtlichen Wohlverhaltenspflicht der Eltern treffen (vgl. Senat, Beschl. v. 13. September 2018 - 13 UF 74/18, FamRB 2019, 14 [bei juris Rz. 32]; KG, Beschl. v. 30. April 2018 - 19 UF 71/17, FamRZ 2018, 1324 [bei juris Rz. 42]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15. Februar 2016 - 10 UF 213/14 [bei juris, dort Rz. 44 für den Kurs "Kind im Blick"]).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18

    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das

    Auszug aus KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18
    Gegenüber der Familienrichterin hat sie ausweislich des Protokolls sogar erklärt, sich zu wünschen, nie wieder in ein Gericht gehen zu müssen: Die vorzunehmende, erforderliche Abwägung zwischen der Belastung des Kindes durch eine erneute Anhörung (bzw. die Missachtung des von ihm geäußerten Wunsches) und den Vorteilen einer Kindesanhörung u.a. für die weitere Sachverhaltsaufklärung (§ 26 FamFG) sprechen hier für den Verzicht auf eine nochmalige Anhörung, zumal die Sichtweise von A... bereits durch die Verfahrensbeiständin in das Beschwerdeverfahren eingebracht wurde (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18, FamRZ 2019, 115 [bei juris LS 4, Rz. 16]).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2024 - 1 UF 277/23

    Unzulässige Teilentscheidung über den Umgang

    Auf § 1684 Abs. 3 S. 2 BGB kann die Anordnung einer nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbaren flankierenden Beratungsauflage gestützt werden, um die Eltern zur Erfüllung der sich aus § 1684 Abs. 2 BGB ergebenden Wohlverhaltenspflicht anzuhalten (im Anschluss an KG, Beschluss vom 30.1.2019 - 13 UF 161/18, juris Rn. 12).
  • KG, 26.11.2020 - 16 UF 138/19

    Gerichtliche Umgangsregelung zur Ausgestaltung des Wechselmodells bei vorher

    Die von beiden Eltern im Mediationstermin ausdrücklich bestätigte Regelung, den Kurs "Kind im Blick" bzw. eine Beratung bei x x x in Anspruch nehmen zu wollen (Tenor Ziff. 4b), beruht auf § 1684 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 BGB; die dort geregelte umgangsrechtliche "Wohlverhaltenspflicht" bietet eine gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung der Eltern, im Zeitraum nach Erlass der Endentscheidung eine einschlägige Beratung in Anspruch zu nehmen oder einen entsprechenden Kurs zu besuchen (vgl. KG, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 13 UF 161/18, FamRZ 2019, 982 [bei juris Rz. 12]).
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