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   KG, 30.03.2006 - 3 WF 42/06   

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https://dejure.org/2006,12034
KG, 30.03.2006 - 3 WF 42/06 (https://dejure.org/2006,12034)
KG, Entscheidung vom 30.03.2006 - 3 WF 42/06 (https://dejure.org/2006,12034)
KG, Entscheidung vom 30. März 2006 - 3 WF 42/06 (https://dejure.org/2006,12034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anrechnung von Ansprüchen einer mit dem Antragsteller zusammen lebenden Person

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 321
  • FamRZ 2006, 962
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94

    Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten

    Auszug aus KG, 30.03.2006 - 3 WF 42/06
    Das Verschulden ist unabhängig von den Feststellungen und Bewertungen des ursprünglichen Bewilligungsbeschlusses zu prüfen (vgl. BGH, NJW 97, 1077).
  • LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den

    Das Einkommen der bedürftigen Partei kann nicht ungeschmälert als einzusetzendes Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe in Ansatz gebracht werden, wenn aus Sicht des SGB II es ihr nicht in vollem Umfang für den eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern auch für weitere Personen einer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist (vgl. OLG Karlsruhe 15. Dezember 2015 - 16 WF 258/15 - II. 6. c) der Gründe; OLG Frankfurt 28. April 2015 - 5 WF 107/15 - juris, Rn. 2; KG Berlin - 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - juris, Rn. 5).

    (1) Teilweise wird vertreten, dass eine Berücksichtigung nur in der Höhe erfolgen kann, soweit die Einkünfte der Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II an die Lebensgefährtin bzw. den Lebensgefährten im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft herangezogen bzw. diesen Personen als Unterhalt von ihrer Sozialleistung abgezogen wurden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2010 - 26 Ta 2314/10 - II. 2. b) aa) der Gründe; KG Berlin - 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - juris Rn. 6; OLG Frankfurt 28. April 2015 - 5 WF 107/15 - Rn. 3; OLG Dresden 2. März 2009 - 24 WF 116/09 - Rn. 7; Zöller/Geimer, a. a. O., § 115 ZPO Rn. 40).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 26 Ta 2314/10

    Unterhaltsleistungen an Lebensgefährten als besondere Belastung iSd. § 115 Abs. 1

    Der Höhe nach ist insoweit generell jedenfalls ein Betrag ansatzfähig, der dem entspricht, der dem Lebensgefährten im Hinblick auf die Unterhaltsleistungen durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft von seiner Sozialleistung abgezogen wird (vgl. KG 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - FamRZ 2006, 962, Rn. 6).(Rn.10).

    Der Höhe nach ist insoweit generell jedenfalls ein Betrag ansatzfähig, der dem entspricht, der dem Lebensgefährten im Hinblick auf die Unterhaltsleistungen durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft von seiner Sozialleistung abgezogen wird (vgl. KG 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - FamRZ 2006, 962, Rn. 6).

  • OLG Dresden, 02.03.2009 - 24 WF 116/09

    Berücksichtigung des dem Lebensgefährten eines Antragstellers im PKH-Verfahren

    Wenn das Einkommen einer Partei nach den in § 115 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Abzügen nicht im vollen Umfang für den eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern für weitere Personen einer (in § 115 ZPO nicht erwähnten) Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist, kann es nicht ungeschmälert als "einzusetzendes Einkommen" im Sinne der Prozesskostenhilfe angesetzt werden (vergl. Zöller, 27. Aufl. 2009 § 151 RN 40; KG FamRZ 2006, 962).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2015 - 5 WF 107/15

    Verfahrenskostenhilfe: sozialhilferechtliche Bedarfsgemeinschaft

    Soweit aus der Sicht des SGB II das Einkommen eines Beteiligten nach den in § 115 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Abzügen nicht in vollem Umfang für seinen eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern auch für weitere Personen einer - in § 115 ZPO nicht erwähnten - einer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist, verbietet es sich, das Einkommen ungeschmälert als einzusetzenden Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe in Ansatz zu bringen (LAG Berlin-Brandenburg JurBüro 2011, 205; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 421; KG, Beschl. v. 30.3.2006, 3 WF 42/06 - juris -).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2007 - 16 WF 164/07

    Berücksichtigung einer Bedarfsgemeinschaft bei der Bewilligung des maßgeblichen

    Die Annahme des Gesetzes, dass der Antragsteller Verantwortung für Frau K. tragen und für sie einstehen wolle - wie Frau K für ihn -, weil nach verständiger Würdigung ein solcher wechselseitiger Wille anzunehmen sei (§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c SGB II), reicht an die Unterhaltsleistung an bedürftige Personen auf Grund einer sittlichen Pflicht heran (OLG Bremen, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 5 WF 59/96 - FamRZ 197, 298; im Ergebnis auch KG Zöller/Philippi, ZPO , 25. Aufl. § 115 Rn 41), die in Rechtsprechung und Literatur als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZPO anerkannt ist (vergl. Stein/Jonas/Bork 22. Aufl. 2004 § 115 Rn 50 m.w.N.) und deshalb durch den Senat auch so behandelt wird (im Ergebnis so auch KG, Beschluss v. 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - FamRZ 2006, 962).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2014 - 21 Ta 1011/14

    Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB 2 - Berücksichtigung der auf den Bedarf der

    Allerdings ist anerkannt, dass, wenn eine Partei mit Personen, denen sie nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und deshalb Teile ihres Einkommens auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden, diese vom Einkommen - jedenfalls bis zur Höhe der sich aus § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchst. a und b ZPO ergebenden Freibeträge - als besondere Belastungen nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO abzusetzen sind (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 22.12.2010 - 26 Ta 2314/10 -, JurBüro 2011, 205; LSG Sachsen-Anhalt vom 06.10.2009 - L 5 B 303/08 AS -, juris; OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - II-8 WF 63/09 -, FamRZ 2010, 141; OLG Dresden vom 29.02.2008 - 20 WF 884/07 -, FamRZ 2008, 2287; KG vom 30.03.2006 - 3 WF 42/06 -, FamRZ 2006, 962; Zöller-Geimer, § 115 Rn. 40; Musielak-Fischer, § 115 Rn. 30).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.03.2010 - L 5 AS 487/09

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage -

    Dieser Betrag ist daher als besondere Belastung im Rahmen des § 115 Abs. 2 Nr. 4 ZPO einkommensmindernd zu berücksichtigen (vgl. Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 30. März 2006, 3 WF 42/06; Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Beschluss vom 20. Februar 2008, 20 WF 884/07, beide zitiert nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Oktober 2009, L 5 B 303/08 AS).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2009 - L 5 B 303/08
    Diese Einkommensanteile stehen ihm tatsächlich nicht zur Verfügung (vgl. Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 30. März 2006, 3 WF 42/06; Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Beschluss vom 20. Februar 2008, 20 WF 884/07, beide zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 13 WF 18/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einsatz des nicht realisierten Werts der

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des Kammergerichts vom 30.03.2006, FamRZ 2006, 962.
  • OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 9 WF 58/12

    Ausgehen von der Bestellung des im Hauptverfahren tätigen Rechtsanwalts für das

    Bestellt sich im Abänderungsverfahren ein Verfahrensbevollmächtigter, muss an diesen zugestellt werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 72 [Nr. 38]; i.E. auch KG, FamRZ 2006, 962, 963).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2016 - L 4 KR 319/16
  • OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 W 133/07

    Rechtsfolgen der Nichtzahlung der Raten im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2008 - L 2 B 15/08
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