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   KG, 30.04.2007 - 1 AR 341/07 - 4 Ws 39/07   

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https://dejure.org/2007,36994
KG, 30.04.2007 - 1 AR 341/07 - 4 Ws 39/07 (https://dejure.org/2007,36994)
KG, Entscheidung vom 30.04.2007 - 1 AR 341/07 - 4 Ws 39/07 (https://dejure.org/2007,36994)
KG, Entscheidung vom 30. April 2007 - 1 AR 341/07 - 4 Ws 39/07 (https://dejure.org/2007,36994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines beschleunigten Verfahrens nach geständiger Einlassung des Beschuldigten zu einem einfach gelagerten Tatvorwurf in einer polizeilichen Vernehmung; Rechtsmittelverzicht im Anschluss an die Urteilsverkündung

  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 3 lit. b; ; StPO § 417; ; StPO § 418

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 3 lit. b; StPO § 417; StPO § 418

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 46/01

    Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Waffengleichheit mit

    Auszug aus KG, 30.04.2007 - 4 Ws 39/07
    Zwar kann es im Einzelfall geboten sein, einem Heranwachsenden gemäß den §§ 109 Abs. 1 Satz 1, 68 Nr. 1 JGG, § 140 StPO einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. etwa OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184 f; OLG Hamm NJW 2004, 1338 f und StV 2005, 57 f; Meyer-Goßner aaO § 140 Rdnr. 22 a; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02

    Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat,

    Auszug aus KG, 30.04.2007 - 4 Ws 39/07
    Zwar kann es im Einzelfall geboten sein, einem Heranwachsenden gemäß den §§ 109 Abs. 1 Satz 1, 68 Nr. 1 JGG, § 140 StPO einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. etwa OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184 f; OLG Hamm NJW 2004, 1338 f und StV 2005, 57 f; Meyer-Goßner aaO § 140 Rdnr. 22 a; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04

    Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des

    Auszug aus KG, 30.04.2007 - 4 Ws 39/07
    Zwar kann es im Einzelfall geboten sein, einem Heranwachsenden gemäß den §§ 109 Abs. 1 Satz 1, 68 Nr. 1 JGG, § 140 StPO einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. etwa OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184 f; OLG Hamm NJW 2004, 1338 f und StV 2005, 57 f; Meyer-Goßner aaO § 140 Rdnr. 22 a; jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 26.01.2000 - 4 Ws 18/00
    Auszug aus KG, 30.04.2007 - 4 Ws 39/07
    Sonstige schwerwiegende Nachteile, die sich bei einem Ausländer - wie dem Angeklagten - neben der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion auch aus den ausländerrechtlichen Folgen einer Verurteilung ergeben können, insbesondere aus der konkreten Gefahr einer Ausweisung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senat, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 4 Ws 18/00 - m.w.Nachw.), waren hier nicht von Bedeutung.
  • KG, 22.01.1998 - 1 Ss 338/97
    Auszug aus KG, 30.04.2007 - 4 Ws 39/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts gibt in der Regel die Erwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe und mehr Anlass zur Pflichtverteidigerbestellung (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2006 - 4 Ws 109/06 - und StV 1998, 325; jeweils m.w.Nachw.), ohne dass es sich hierbei um eine starre Grenze handelt.
  • KG, 05.07.2007 - 4 Ws 54/07

    Vorläufige Einstellung: Anfechtbarkeit bei Prozessordnungswidrigkeit des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts gibt in der Regel die Erwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe und mehr Anlass zur Pflichtverteidigerbestellung (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. April 2007 - 4 Ws 39/07 - und 21. Juli 2006 - 4 Ws 109/06 - jeweils m.w.Nachw.), ohne dass es sich hierbei um eine starre Grenze handelt.

    Für sonstige schwerwiegende Nachteile, die sich bei einem Ausländer - wie dem Angeklagten - neben der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion auch aus den ausländerrechtlichen Folgen einer Verurteilung ergeben können, insbesondere aus der konkreten Gefahr einer Ausweisung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. April 2007 aaO und 26. Januar 2000 - 4 Ws 18/00 - jeweils m.w.Nachw.), lagen keine Anhaltspunkte vor.

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