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   KG, 30.04.2009 - 23 U 206/08   

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https://dejure.org/2009,4169
KG, 30.04.2009 - 23 U 206/08 (https://dejure.org/2009,4169)
KG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 23 U 206/08 (https://dejure.org/2009,4169)
KG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 23 U 206/08 (https://dejure.org/2009,4169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Gesellschafter einer in Insolvenz befindlichen KG gegen den Insolvenzverwalter auf Erstellung und Vorlage von Jahresabschlüssen

  • Betriebs-Berater

    Rechnungslegung der KG ist nicht Aufgabe des Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    HGB § 264a; ; KO § 82; ; KO § 86; ; AO § 179

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 264a; KO § 82; KO § 86; AO § 179
    Ansprüche der Gesellschafter einer in Insolvenz befindlichen KG gegen den Insolvenzverwalter auf Erstellung und Vorlage von Jahresabschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1824
  • BB 2009, 2531
  • NZG 2009, 1182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.05.1979 - VI ZR 104/78

    Anforderungen an die ordnungsmäßige Erfüllung der steuerlichen

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 206/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Konkursverwalter dem Gemeinschuldner gegenüber gemäß § 82 KO verpflichtet, während des Konkurses für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Buchführungspflichten zu sorgen (BGH, Urteil vom 29. Mai 1979 - VI ZR 104/78, BGHZ 74, 316-321).

    Die Verpflichtung des Konkursverwalters zur Erfüllung der steuerlichen Buchführungspflichten findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Gemeinschuldner die benötigten Unterlagen entbehren muss, sobald der Konkursverwalter sein Amt übernimmt, und bei nicht ordnungsgemäßer Führung der Bücher nach steuerlichen Gesichtspunkten durch den Konkursverwalter die steuerlichen Nachteile den Gemeinschuldner treffen (BGH, Urteil vom 29. Mai 1979 - VI ZR 104/78, BGHZ 74, 316-321).

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92

    1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 206/08
    So gehört insbesondere in der Insolvenz über das Vermögen einer Personengesellschaft die Durchführung der einheitlichen Gewinnfeststellung nach den §§ 179 ff. AO - um die es im vorliegenden Fall geht ausweislich der Klageschrift (Blatt 3-4 Band I der Akten) - zu den insolvenzfreien Angelegenheiten, da die Folgen der Gewinnfeststellung nicht den Vermögensbereich des Gemeinschuldners, sondern die Gesellschafter persönlich berühren (BFH, Urteil vom 23. August 1994 - VII R 143/92, ZIP 1994, 1969-1973; Breitenbücher, a.a.O., Rdnr. 3).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 131/83

    Beteiligung des Gemeinschuldners am Konkursverfahren; Pflichten des

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 206/08
    Nichts anderes ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der als GmbH & Co. KG verfassten Gemeinschuldnerin am Konkursverfahren beteiligt ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 1985 - VI ZR 131/83, ZIP 1985, 423-427); diese Entscheidung befasst sich mit der Frage, wer Beteiligte im Sinne des § 82 KO sind, nicht aber mit dem Umfang der Pflichten des Verwalters.
  • KG, 03.06.1997 - 1 W 8260/95

    Träger der Bilanzierungspflicht einer GmbH während der Dauer des

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 206/08
    Die steuerlichen Pflichten reichen nur so weit, wie die Verwaltung des Vermögens reicht (Breitenbücher, a.a.O., Rdnr. 3; siehe auch KG, Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 W 8260/95, ZIP 1997, 1511-1512).
  • BGH, 23.03.1992 - II ZR 128/91

    Informationsrechte des Verwaltungsrats gegenüber der Geschäftsführung; actio pro

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 206/08
    Denn wenn sich ein bestimmter Informationsanspruch nicht aus dem Mitgliedschaftsrecht des Kommanditisten herleiten lässt, kann der Kommanditist auch nicht auf dem Wege über die actio pro socio verlangen, dass die Information der Gesellschaft erteilt wird (BGH, Urteil vom 23. März 1992 - II ZR 128/91, NJW 1992, 1890-1892).
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2006 - 3 W 122/06

    Informationsanspruch des Kommanditisten gegenüber der insolventen KG

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 206/08
    Dieses umfasst aber nur die Buchführung, so wie sie in der Kommanditgesellschaft vorhanden ist (Grunewald, in: Münchener Kommentar zum HGB, 2. Auflage 2007, § 166 Rdnr. 8; OLG Zweibrücken, Urteil vom 7. September 2006 - 3 W 122/06, ZIP 2006, 2047-2048).
  • KG, 05.02.2018 - 2 U 53/17

    Beschwer bei Verurteilung zur Erstellung einer Gesellschafterliste

    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des Kammergerichts (KG, Urteil 30. April 2009 - 23 U 206/07 -, NZG 2009, 1182), die zudem durch den Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 16. September 2010 - IX ZR 121/09 -, NZG 2010, 1436) aufgehoben wurde, betrifft einen Sonderfall und steht dieser Auffassung damit nicht entgegen.
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