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   KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18   

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https://dejure.org/2019,11107
KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18 (https://dejure.org/2019,11107)
KG, Entscheidung vom 30.04.2019 - 21 U 49/18 (https://dejure.org/2019,11107)
KG, Entscheidung vom 30. April 2019 - 21 U 49/18 (https://dejure.org/2019,11107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Darlegungs- und Beweislast für negative Auswirkungen eines Softwareupdates - VW-Abgasskandal

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 434 BGB, § 437 Nr 1 BGB, § 439 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Ersatzlieferung eines aktuellen VW-Serienmodells nach Durchführung des Softwareupdates bei einem VW mit unzulässiger Abschalteinrichtung

  • IWW

    § 434 BGB, § 437 Nr. 1 BGB, § 439 Abs. 1 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Mangelhaftigkeit eines vom sogenannten Dieselabgasskandal betroffenen Neufahrzeugs

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des Käufers eines Neuwagens mit Abgasmanipulationssoftware auf Ersatzlieferung eines Neuwagens der nachfolgenden Serie trotz Softwareupdate bei hierdurch verursachtem höheren Verbrauch und Verschleiß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zu den Rechten eines Käufers eines Diesel PKWs gegen seinen Verkäufer nach Entfernung der sog. Abschalteinrichtung durch zwischenzeitlich erfolgtes Softwareupdate

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechte eines Käufers eines Diesel PKWs nach Entfernung der sog. Abschalteinrichtung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2164
  • MDR 2019, 863
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 27.03.2018 - 18 U 134/17

    Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    In diesem Zusammenhang dürfte es zu weit gehen, das Aufspielen des Softwareupdates bereits nicht als Maßnahme der Mängelbeseitigung nach § 439 Abs. 1 BGB aufzufassen (so jedoch OLG Köln, Beschl. vom 27.03.2018, 18 U 134/17), weil die Beklagte die Mangelhaftigkeit des streitgegenständlichen Fahrzeuges von Beginn an bestritten hat.

    Im Hinblick darauf ist ein Widerruf der EG-Typengenehmigung nicht zu erwarten und diesbezüglich hat das Update mit Rücksicht auf die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes zweifellos zur Nacherfüllung geführt (so auch OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2018, 18 U 134/17).

    Das OLG Köln (Beschluss vom 27.03.2018, 18 U 134/17) hat mit treffender Begründung angenommen, von einer willkürlich aufgestellten Behauptung im Zusammenhang mit der "Abgasproblematik" könne schon deshalb nicht die Rede sein, weil einerseits den Kunden die näheren Einzelheiten der zur Motorsteuerung eingesetzten Software vor und nach dem Update nicht bekannt seien und andererseits der Hersteller zunächst über Jahre hinweg auch vom Kraftfahrtbundesamt unentdeckt von einer unzulässigen Software Gebrauch gemacht habe.

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (VIII ZR 225/17, Rz. 4 ff.) veröffentlichte vorläufige Einschätzung, dass ein Fahrzeug nicht frei von Sachmängeln sei, wenn bei Übergabe an den Käufer eine - den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierende - Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 der Verordnung 715/2007/EG installiert sei, die gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung 715/2007/EG als unzulässig angesehen werden müsse.

    b) Der Senat teilt außerdem die vorläufige Einschätzung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 08.01.2019, a. a. O.) zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierten Streitfrage, ob die mit einem Modellwechsel einhergehende Änderung der Leistungs- und Ausstattungsmerkmale des neuen Fahrzeugmodells im Vergleich zum Vorgängermodell gem. § 275 Abs. 1 BGB zur Unmöglichkeit der nach § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB begehrten Ersatzlieferung führt.

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Der Bundesgerichtshof hat jüngst überzeugend in Übereinstimmung mit der im Schrifttum (vgl. BeckOGK/Höpfner, 01.01.2019, BGB, § 439 Rn. 18 mwN in Fn. 77) vorherrschenden Ansicht entschieden, dass § 439 Abs. 1 BGB keine Wahlschuld im Sinne des § 262 BGB, sondern zum Schutz der Käuferrechte eine elektive Konkurrenz normiere (Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17).

    Anders hat der Bundesgerichtshof bisher nur für die Fallgestaltung entschieden, dass der Verkäufer nach zunächst fehlgeschlagener Nachbesserung den Mangel nachträglich ohne Einverständnis des Käufers beseitigt (Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17).

  • OLG Dresden, 01.03.2018 - 10 U 1561/17

    Streit über Kaufpreisminderung nach Software-Update im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Soweit in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Softwareupdate dahingehender Vortrag von Käufern als unsubstantiiert behandelt worden ist, weil vage Befürchtungen und die hypothetische Möglichkeit, dass auch nach der Nachbesserung Mängel verbleiben oder neue Mängel entstehen können, nicht ausreichend seien, dürfte dies zu weitgehende Anforderungen an die Substantiierungslast stellen (so jedoch z. B. OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2018, 10 U 1561/17; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, 21 U 4818/16).

    (2) Nach anderer Ansicht verbleibe es bei der gesetzlichen Systematik, wonach der Käufer beweisbelastet dafür sei, dass ein Mangel bei Übergabe der Kaufsache (§ 434 Abs. 1 i. V. m § 446 S. 1 BGB) vorgelegen habe und dieser trotz Nachbesserungsversuchen des Verkäufers weiter vorhanden sei (OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2018, 10 U 1561/17; OLG Koblenz, Beschl. vom 27.09.2017, 2 U 4/17).

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Der Einwand der absoluten Unverhältnismäßigkeit scheitert nach der Rechtsprechung des BGH zu § 439 Abs. 3 S. 1 BGB a. F. (bis 31.12.2017) daran, dass die Norm im Wege der teleologischen Reduktion bei der gebotenen richtlinienkonformen Rechtsfortbildung wegen Art. 3 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie Nr. 1999/44/EG in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs nach § 474 Abs. 1 S. 1 BGB dahin einzuschränken sei, dass ein Verweigerungsrecht des Verkäufers nicht bestehe, wenn nur eine Form der Nacherfüllung möglich sei oder der Verkäufer die andere Form der Nacherfüllung zu Recht verweigere (BGH, Urteil vom 21.12.2011, VIII ZR 70/08).
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muss (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2000, VI ZR 236/99).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 34/08

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt des Käufers nach erfolgloser Mangelbeseitigung

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Damit soll zunächst nur eine Anerkenntniswirkung hinsichtlich der Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang vermieden werden, die ansonsten in einer vorbehaltlosen Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten gesehen werden kann, was beweisrechtliche Konsequenzen nach sich zieht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008, 8 U 34/08).
  • OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Soweit in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Softwareupdate dahingehender Vortrag von Käufern als unsubstantiiert behandelt worden ist, weil vage Befürchtungen und die hypothetische Möglichkeit, dass auch nach der Nachbesserung Mängel verbleiben oder neue Mängel entstehen können, nicht ausreichend seien, dürfte dies zu weitgehende Anforderungen an die Substantiierungslast stellen (so jedoch z. B. OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2018, 10 U 1561/17; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, 21 U 4818/16).
  • OLG Hamburg, 21.12.2018 - 11 U 55/18

    Kauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neuwagens: Anspruch auf

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Dies ist im Anschluss an zwei Entscheidungen des OLG Bamberg (Beschlüsse vom 02.08.2017 und 20.09.2017, 6 U 5/17) vielfach bejaht worden (OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2018, 16 U 110/07; OLG München, Beschluss vom 02.07.2018, 8 U 1710/17; OLG Jena, Urteil vom 15.08.2018, 7 U 721/17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2018, 22 U 2/18; OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2018, 11 U 55/18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018, 17 U 4/18).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2018 - 17 U 4/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Rücktritt

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 21 U 49/18
    Dies ist im Anschluss an zwei Entscheidungen des OLG Bamberg (Beschlüsse vom 02.08.2017 und 20.09.2017, 6 U 5/17) vielfach bejaht worden (OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2018, 16 U 110/07; OLG München, Beschluss vom 02.07.2018, 8 U 1710/17; OLG Jena, Urteil vom 15.08.2018, 7 U 721/17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2018, 22 U 2/18; OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2018, 11 U 55/18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018, 17 U 4/18).
  • OLG Jena, 15.08.2018 - 7 U 721/17

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • OLG München, 02.07.2018 - 8 U 1710/17

    Diesel-Abgasskandal: Kein Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung eines aliud

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 2/18
  • OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17

    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - 2 U 94/18

    Gebrauchtwagenkauf: Gesamtschuldnerische Haftung des Verkäufers und Herstellers

    Unter Berücksichtigung dessen ist das Software-Update geeignet, den bei Gefahrübergang in Form der latent bestehenden Gefahr einer Betriebsuntersagung bestehenden Sachmangel zu beseitigen (KG, Beschluss vom 30. April 2019 - 21 U 49/18, BeckRS 2019, 8517 Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2018 - 18 U 134/17, BeckRS 2018, 4574; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 27).

    Davon abgesehen ist es ohnehin unschädlich, wenn die Nachbesserung durch den Verkäufer ohne Anerkennung eines Sachmangels erfolgt (KG, Beschluss vom 30. April 2019, a.a.O. Rn. 13).

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - 2 U 92/17

    Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung des Fahrzeugs mit einer

    Ohnehin ist es unschädlich, wenn die Nachbesserung durch den Verkäufer ohne Anerkennung eines Sachmangels erfolgt (KG, Beschluss vom 30. April 2019 - 21 U 49/18, BeckRS 2019, 8517 Rn. 13).

    Unter Berücksichtigung dessen ist das Software-Update geeignet, den bei Gefahrübergang in Form der latent bestehenden Gefahr einer Betriebsuntersagung bestehenden Sachmangel zu beseitigen (KG, Beschluss vom 30. April 2019 - 21 U 49/18, BeckRS 2019, 8517 Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2018 - 18 U 134/17, BeckRS 2018, 4574; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 27).

  • OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 4 U 147/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

    Das vom KBA freigegebene Software-Update ist geeignet, den Sachmangel der unzulässigen Abschalteinrichtung und der damit latent drohenden Betriebsuntersagung zu beseitigen (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 30.04.2019 - 21 U 49/18, Rn. 14, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2019 - 13 U 144/17, Rn. 115 ff., juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2019 - 2 U 92/18, NJW-RR 2020, 47, Rn. 29; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.11.2019 - 13 U 253/18, BeckRS 2019, 30853 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2019 - 17 U 102/18

    Anspruch auf Minderung bei Kauf eines Fahrzeugs mit Software zur unzulässigen

    Ob in diesem Zeitpunkt der Minderungserklärung eine Behebung des in der Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständigen Zulassungsbehörde bestehenden Sachmangels (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 - juris Rn. 5) durch Durchführung des Softwareupdates möglich war (vgl. hierzu Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. August 2019 - 2 U 94/18 -, juris Rn. 28 ff mwN) und dieser Mangel zwischenzeitlich durch das Aufspielen des Softwareupdates tatsächlich behoben worden ist (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 6. Juni 2019 - 1 U 1552/18 -, juris Rn. 40 mwN; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2019 - 21 U 49/18 -, juris Rn. 17 mwN), kann indes (derzeit) dahinstehen.
  • OLG Schleswig, 20.11.2019 - 9 U 12/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein vom Dieselabgas-Skandal betroffenes

    Sie bezweckte und bewirkte wohl auch den weiteren Erhalt der Betriebserlaubnis und damit die gewöhnliche Verwendbarkeit des klägerischen Fahrzeuges (vgl. in diesem Sinne KG, Beschluss vom 30. April 2019 - 21 U 49/18, juris Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 15.01.2020 - 2 U 7/19

    Rücktritt vom Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit unzulässiger Abschaltautomatik

    Unter Berücksichtigung dessen ist das Software-Update geeignet, den bei Gefahrübergang in Form der latent bestehenden Gefahr einer Betriebsuntersagung bestehenden Sachmangel zu beseitigen (KG, Beschluss vom 30. April 2019 - 21 U 49/18, BeckRS 2019, 8517 Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2018 - 18 U 134/17, BeckRS 2018, 4574; Senat, aaO; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 27).

    Davon abgesehen ist es ohnehin unschädlich, wenn die Nachbesserung durch den Verkäufer ohne Anerkennung eines Sachmangels erfolgt (KG, Beschluss vom 30. April 2019, aaO Rn. 13; Senat, aaO).

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2021 - 17 U 102/18

    Merkantiler Minderwert eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs:

    Deshalb kann dahinstehen, ob in dem Zeitpunkt der Minderungserklärung eine Behebung des in der Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständigen Zulassungsbehörde bestehenden Sachmangels durch Aufspielen des zu diesem Zeitpunkt von dem KBA bereits freigegebenen Softwareupdates möglich war (vgl. hierzu Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. August 2019 - 2 U 94/18 -, juris Rn. 28 ff mwN) und dieser Mangel durch das spätere Aufspielen des Softwareupdates tatsächlich behoben worden ist (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 6. Juni 2019 - 1 U 1552/18 -, juris Rn. 40 mwN; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2019 - 21 U 49/18 -, juris Rn. 17 mwN).
  • OLG Rostock, 02.09.2020 - 4 U 160/19

    Rücktritt von einem im Jahre 2017 geschlossenen Kaufvertrag über ein vom sog.

    Unter Berücksichtigung dessen ist das Software-Update geeignet, den bei Gefahrübergang in Form der latent bestehenden Gefahr einer Betriebsuntersagung bestehenden Sachmangel zu beseitigen (so die - soweit ersichtlich - einhellige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2018, Az.: 18 U 134/17, Rn. 14; KG, Beschluss vom 30.04.2019, Az.: 21 U 49/18, Rn. 17; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2019, Az.: 2 U 92/18, Rn. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.08.2018, Az.: 25 U 17/18, Rn. 59, Urteil vom 18.11.2019, Az.: 13 U 253/18, Rn. 41 f., und Urteil vom 20.05.2020, Az.: 17 U 328/19, Rn. 84; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2019, Az.: 9 U 1101/19, Rn. 19; OLG Celle, Urteil vom 29.01.2020, Az.: 7 U 575/28, Rn. 51; OLG Brandenburg, a. a. O., Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2019 - 13 U 253/18

    VW-Diesel-Skandal: Keine Gewährleistungsansprüche gegen Verkäufer eines

    Obwohl es hierauf nicht ankommt, ist vor diesem Hintergrund nicht erkennbar, dass sich der Kläger in einer außerordentlichen Zwangslage befunden haben soll (so auch KG Berlin, Beschluss vom 30.4.2019, 21 U 49/18, juris).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 17 U 328/19

    VW-Dieselskandal: Anspruch des Käufers auf Lieferung eines typengleichen

    Es bliebe unerheblich, ob das Software-Update später aufgespielt wurde, denn dem Verlangen nach einer Ersatzlieferung stünde nicht nach § 242 BGB entgegen, dass die beanstandete Programmierung während des Rechtsstreits ohne Anerkenntnis der Mangelbeseitigung behoben worden wäre, weil § 439 Abs. 1 BGB nicht allein das Interesse, eine mangelfreie Sache zu erhalten, sondern den Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (RL 1999/44/EG) entsprechend auch das Wahlrecht des Klägers zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung schützt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018, - VIII ZR 66/17 -, BGHZ 220, 134-162, juris, Rn. 53, 55; s. auch KG, Beschluss vom 30.04.2019 - 21 U 49/18 -, juris, Rn. 13 zur Frage des Aufspielens des Software-Updates zur Vermeidung einer behördlichen Betriebsuntersagung).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2020 - 4 U 105/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 104/18

    Rücktritt von Kauf eines Diesel-Fahrzeugs: Erfordernis der Fristsetzung zur

  • OLG Frankfurt, 10.03.2021 - 17 U 19/19
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 23 U 163/19
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