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   KG, 30.04.2019 - 4 U 88/18   

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https://dejure.org/2019,32320
KG, 30.04.2019 - 4 U 88/18 (https://dejure.org/2019,32320)
KG, Entscheidung vom 30.04.2019 - 4 U 88/18 (https://dejure.org/2019,32320)
KG, Entscheidung vom 30. April 2019 - 4 U 88/18 (https://dejure.org/2019,32320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 902 Abs 1 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 1018 Alt 1 BGB, § 1024 BGB, § 1028 Abs 1 S 1 BGB
    Beseitigung der Beeinträchtigungen einer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Private Grunddienstbarkeit ist unabhängig vom öffentlichen Baurecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 4 U 88/18
    Unter dem Begriff der Anlage ist ebenso wie in § 1020 BGB eine für eine gewisse Dauer bestimmte, von Menschenhand zur Benutzung des Grundstücks geschaffene Einrichtung A zu V verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 201.4 - V ZR 151/13, Rn. 15 nach juris m. W. N.); Dies trifft sowohl auf den durchgehenden Zaun als auch auf das Tor zu.

    Der BGH führt insoweit in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2014 - V ZR 151/13 - unter Rn. 16 nach juris aus, unter funktionalen Gesichtspunkten mache es keinen Unterschied, ob die Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit von einem Bauwerk oder von Pflanzen ausgehe.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 151/13 - unter Rn. 23 nach juris auf den Grundsatz der Unverjährbarkeit dinglicher Rechte in § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB und die Beeinträchtigung dinglicher Rechte als solche abgestellt.

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung

    Auszug aus KG, 30.04.2019 - 4 U 88/18
    Eine Grunddienstbarkeit gibt dem Berechtigten eine auf dem Privatrecht beruhende Rechtsstellung, die von etwaigen öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen für das herrschende Grundstück grundsätzlich unabhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 171/07, Rn. 12 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21

    Zufahrtsrecht aufgrund einer eingetragenen Grunddienstbarkeit Berechtigung der

    Denn durch die mit der Errichtung des Tores verbundene Absperrwirkung wird das ungehinderte Begehen oder Befahren des mit der Grunddienstbarkeit belasteten Weges eingeschränkt, weil es die Benutzung (jedenfalls) erforderlich macht, das Tor zu öffnen und innerhalb eines von der Mechanik vorgegebenen Zeitraumes zu passieren (vgl. etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 141 Rn. 24 und KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 U 88/18 - BeckRS 2019, 22525).

    Das Landgericht übersieht, dass bei einer Toranlage zwischen dem Bestand der Anlage und der Funktion der Anlage als Tor zu unterscheiden ist (ebenso OLG Hamm NJOZ 2012, 2009; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 U 88/18, BeckRS 2019, 22525).

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