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   KG, 30.05.1995 - Not 31/94   

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https://dejure.org/1995,25455
KG, 30.05.1995 - Not 31/94 (https://dejure.org/1995,25455)
KG, Entscheidung vom 30.05.1995 - Not 31/94 (https://dejure.org/1995,25455)
KG, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - Not 31/94 (https://dejure.org/1995,25455)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1988 - NotZ 6/88

    Unzulässige Werbung eines Anwaltsnotars durch Übernahme eines Vorstandsamts

    Auszug aus KG, 30.05.1995 - Not 31/94
    Der Ag. ist nach §§ 92 Nr. 1, 93 BNotO befugt, im Rahmen der ihm obliegenden Dienstaufsicht über die Notare diesen, soweit erforderlich, angemessene Weisungen zu erteilen (vgl. BGHZ 106, 212 = NJW 1989, 3281 = LM § 1 BNotO Nr. 5 m.w.N. = DNotZ 1989, 324 ).

    Aus diesen Vorschriften i.V.m. insbesondere §§ 4, 8 Abs. 1 u. 2 sowie § 14 Abs. 4 BNotO leitet der BGH in st. Rspr. (vgl. BGH NJW 1989, 3281, 3282 m.N. DNotZ 1989, 324 ) unmittelbar ein Werbeverbot ab.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus KG, 30.05.1995 - Not 31/94
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BVerfG ( NJW 1988, 194 ) Zweifel bestehen, ob diese Pflicht im Bereich des anwaltlichen Standesrechts zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Rechtspflege wirklich unerläßlich ist, muß das im Hinblick auf den anderen und wesentlich engeren Maßstab, der an den Notarberuf anzulegen ist, für diesen anders gesehen werden als für Angehörige freier rechts- oder wirtschaftsberatender Berufe.
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77

    Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen

    Auszug aus KG, 30.05.1995 - Not 31/94
    Sie bildet vielmehr darüber hinaus für alle Arten notarieller Amtsverweigerung, für die nicht besondere Rechtsschutzmöglichkeiten gesetzlich geschaffen sind, die Rechtsgrundlage, den Notar mit Hilfe der Gerichte zu einer bestimmten Amtshandlung zwingen zu lassen (vgl. BGH NJW 1980, 1106, 1107 - DNotZ 1980, 496).
  • BGH, 13.05.1985 - AnwSt (R) 1/85

    Werbewirksame Symbole - Anwaltliche Berufs- und Standespflichten -

    Auszug aus KG, 30.05.1995 - Not 31/94
    Damit erfüllt der Briefbogen durchaus den Begriff von Werbung, den der BGH in der "Isartorentscheidung" (AnwBl. 1986, 102) angesprochen hat: " .
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus KG, 30.05.1995 - Not 31/94
    mehr ,,,u,1 rechtlich daran festgehalten werden, daß hier zwei getrennte juristische Berufe ausgeübt werden, die verschiedene Aufgaben innerhalb der Rechtspflege erfüllen und demgemäß auch unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen unterliegen (vgl. BVerfGE 17, 371 = NJW 1964, 1516 = DNotZ 1964, 424).
  • OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95

    Durchsetzung eines "Ablehnungsrechts" gegenüber befangenem Notar

    Auszug aus KG, 30.05.1995 - Not 31/94
    7. Notarrecht - Ablehnung eines befangenen Notars (OLG Hamm, Beschluß vom 6.6. 1995 - 15 W 80/95 - mitgeteilt von vors. Richter am OLG Dr. Karldieter Schmidt, Hamm) BNotO §§ 15 Abs. 1; 16 Abs. 2 Lehnt es ein Notar ab, sich beim Vollzug eines notariellen Geschäftes seiner weiteren Amtstätigkeit zu enthalten, obwohl ein Beteiligter ihm gegenüber die Besorgnis der Befangenheit geäußert hat, so kann ihm im Verfahren nach § 15 Abs. 1 BNotO die Vornahme bestimmter weiterer Amtshandlungen untersagt werden, wenn sich der Vorwurf der Befangenheit als berechtigt erweist.
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus KG, 30.05.1995 - Not 31/94
    Das BVerfG hat jedoch gleichwohl in st. Rspr. (vgl. u. a. BVerfGE 80, 269 = NJW 1989, 2611 = DNotZ 1989, 627 ) darauf abgestellt, daß den Notaren auferlegte Gebote und Verbote an Art. 12 GG zu messen sind.
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1996 - NotZ 35/95 -, der Beschluss des Kammergerichts vom 30. Mai 1995 - Not 31/94 - und die Verfügungen des Präsidenten des Landgerichts Berlin vom 14. November 1994 - D IV K 279-SH VII - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • OLG Celle, 27.02.1995 - Not 48/94

    Amtstätigkeit in der Geschäftsstelle

    6. Notarrecht - Verwendung eines "Logos" im Briefkopf (KG, Beschluß vom 30.5. 1995 - Not 31/94) BNotO §§ 1;2S.1 Die Verwendung eines farblich gestalteten Logos auf dem Briefbogen einer Sozietät von Anwaltsnotaren verstößt gegen das Verbot der Werbung.
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