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   KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04   

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https://dejure.org/2005,5704
KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5704)
KG, Entscheidung vom 30.05.2005 - 26 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5704)
KG, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 26 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5704)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis zwischen internationaler Zuständigkeit und der Russischen Föderation; Entfallen der für urheberrechtlichen Schutz erforderlichen Schöpfungshöhe auf Grund erteilten Rechtsrates; Geistig-schöpferischer Gesamteindruck einer konkreten Gestaltung als Kriterium zur ...

  • Wolters Kluwer
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schuldenberatung

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 23, 97 Abs. 2 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97 Abs. 2; ; ZPO § 32; ; ZPO § 513

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 2; ZPO § 32; ZPO § 513
    Internationale Zuständigkeit im Verhältnis zur Russischen Förderation - Schöpfungshöhe eines Rechtsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Denn beim Anwaltsvertrag besteht kein gemeinsamer Erfüllungsort am Ort des Kanzleisitzes für die beiderseitigen Verpflichtungen (BGH NJW 2004, 54; NJW-RR 2004, 932; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 29 Rdnr. 25).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Ihr ist zuzugeben, dass auch ein Register zu einer Rechtssprechungsübersicht schöpferischen Werkcharakter besitzen kann (vgl. BGH GRUR 1980, 227 - "Monumenta Germaniae Historica").
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZR 101/03

    Gerichtsstand für Erfüllung von Rechtsanwaltsgebührenforderungen

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Denn beim Anwaltsvertrag besteht kein gemeinsamer Erfüllungsort am Ort des Kanzleisitzes für die beiderseitigen Verpflichtungen (BGH NJW 2004, 54; NJW-RR 2004, 932; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 29 Rdnr. 25).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Obwohl § 513 Abs. 2 ZPO seinem Wortlaut nach keine Beschränkung auf die örtliche und die sachliche Zuständigkeit enthält, kann wegen der Bedeutung der internationalen Zuständigkeit, die über das internationale Privatrecht des Gerichtsstaats auf das anwendbare Recht steuert, das Fehlen internationaler Zuständigkeit in der Berufungsinstanz auch dann gerügt werden, wenn das Erstgericht sie angenommen hat (BGH NJW 2003, 426; MDR 2004, 707; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 513 Rdnr. 8).
  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Solchen Werken kann Schutzfähigkeit allenfalls aus der Art und Weise der Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes erwachsen (vgl. BGH GRUR 1981, 352/354 - "Staatsexamensarbeit; Loewenheim/Axel-Nordemann a.a.O. § 9 Rdnrn. 16 ff.), vielleicht auch noch aus der konkreten Darstellung.
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Obwohl § 513 Abs. 2 ZPO seinem Wortlaut nach keine Beschränkung auf die örtliche und die sachliche Zuständigkeit enthält, kann wegen der Bedeutung der internationalen Zuständigkeit, die über das internationale Privatrecht des Gerichtsstaats auf das anwendbare Recht steuert, das Fehlen internationaler Zuständigkeit in der Berufungsinstanz auch dann gerügt werden, wenn das Erstgericht sie angenommen hat (BGH NJW 2003, 426; MDR 2004, 707; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 513 Rdnr. 8).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Denn danach ist die Entscheidungsbefugnis deutscher Gerichte auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen beschränkt, soweit § 32 ZPO zur Begründung der internationalen Zuständigkeit herangezogen wird (BGH a.a.O.; BGHZ 132, 105/112 f.).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des alltäglichen, des handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials (BGH a.a.O.; BGHZ 94, 276/285 - "Inkasso-Programm").
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Allerdings ist nunmehr anerkannt, dass das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat, wenn im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Rahmen der Darlegung eines Anspruchs unerlaubter Handlung ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht wird (BGH MDR 2003, 345).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Die deutschen Gerichtsstandsvorschriften sind grundsätzlich doppelfunktional: Sie legen zum Einen den Umfang der deutschen internationalen Zuständigkeit fest, zum Anderen verteilen sie - sofern die deutsche internationale Zuständigkeit gegeben ist - die Rechtsprechung und Aufgaben nach örtlichen Gesichtspunkten auf die einzelnen deutschen Gerichte (BGH NJW 1999, 1395; Zöller/Geimer a.a.O. IZPR Rdnr. 37).
  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Bei der Beurteilung eines wissenschaftlichen Werkes ist allerdings zu beachten, dass die wissenschaftliche Lehre, ihr Sprachgebrauch und die Ergebnisse, zu denen sie gelangt, urheberrechtlich frei und jedermann zugänglich sind (vgl. Urteile der Kammer vom 22. Oktober 2008 - VG 2 A 60.08 - und - VG 2 A 29.08 - m.w.N. aus der Rechtsprechung zum Urheberrecht; vgl. zu rechtswissenschaftlichen Gutachten auch KG, Urteil vom 30. Mai 2005 - 26 U 14/04 -, Juris).
  • VG Aachen, 28.11.2012 - 8 K 2366/10

    Anspruch der Grundstückseigentümer gegen die auskunftspflichtige öffentliche

    Die Kammer muss nicht beurteilen, ob eine solche schöpferische Gestaltungshöhe z. B. durch einfache juristische Gutachten erreicht wird, verneint vom Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2011, - 2 K 91.11 -, JZ 2012, 799, ähnlich vom Kammergericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2005, - 26 U 14/04 -, nach dessen Auffassung Rechtsrat - auch in Manuskriptform oder als Kurzgutachten - regelmäßig der für urheberrechtlichen Schutz erforderlichen Schöpfungshöhe entbehre, oder ob - wie das VG Berlin meint - in Gestalt eines Architektenentwurfs für einen Zweckbau kein schutzfähiges Werk gegeben sei, Urteil vom 24. August 2004 - 23 A 1.04 -, auch wenn diese Entscheidungen eine gewisse Orientierung geben mögen.
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.2021 - 14 O 396/18
    Die internationale Zuständigkeit in Fällen mit Bezügen zur Russischen Föderation ergibt sich daher aus der Doppelfunktionalität der Bestimmungen der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (vgl. KG, Urt. v. 30.5.2005 - 26 U 14/04, GRUR-RR 2006, 252).
  • OLG Hamburg, 15.07.2010 - 13 U 54/10
    Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist auch in höheren Rechtszügen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (KG GRUR-RR 2006, 252).
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