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KG, 30.05.2007 - (3) 1 Ss 170/07 (72/07) |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- KG, 05.06.2000 - 1 Ss 5/00
Auszug aus KG, 30.05.2007 - 1 Ss 170/07
In einem solchen Fall muss das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. November 2001 - (3) 1 Ss 185/01 (106/01) - und 5. Juni 2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) - m.N.). - KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
Anforderungen an den Nachweis des Zugangs der Kündigung eines …
Auszug aus KG, 30.05.2007 - 1 Ss 170/07
In einem solchen Fall muss das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. November 2001 - (3) 1 Ss 185/01 (106/01) - und 5. Juni 2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) - m.N.).
- KG, 14.09.2007 - 1 Ss 95/07
Fahrlässigkeit beim Gebrauch eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs
Er weist darauf hin, dass es für den Fall der Auflösung eines Haftpflichtversicherungsvertrages erforderlich sein kann, die Tatsachen festzustellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG VRS 111, 155; KG, Beschlüsse vom 30. Mai 2007 - (3) 1 Ss 170/07 (72/07) -, 26. November 2001 - (3) 1 Ss 185/01 (106/01) -und 5. Juni 2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) -).