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   KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16   

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https://dejure.org/2016,12736
KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16 (https://dejure.org/2016,12736)
KG, Entscheidung vom 30.05.2016 - 8 W 13/16 (https://dejure.org/2016,12736)
KG, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 8 W 13/16 (https://dejure.org/2016,12736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 ZPO, § 9 S 1 ZPO, § 40 GKG
    Klage des Mieters auf Feststellung der Mietminderung wegen eines Sachmangels: Bemessung des Gebührenstreitwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei Klage eines Mieters auf Minderung der Miete aufgrund des Bestehens eines Sachmangels

  • RA Kotz

    Feststellungsklage auf Mietminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Mietminderung wegen eines Sachmangels sowie auf Beseitigung des Mangels

  • rechtsportal.de

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Mietminderung wegen eines Sachmangels sowie auf Beseitigung des Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert einer Feststellungsklage wegen Mietmängeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebührenstreitwert bei Mietminderungsbegehren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • KG, 01.07.2009 - 8 W 59/09

    Gebührenstreitwert im Mietrechtsstreit: Klage des Wohnraummieters auf

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Klagt der Mieter auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Sachmangels gemindert sei, so ist für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht entsprechend anwendbar (Aufgabe der Senatsrechtsprechung seit Beschl. v. 01.07.2009 - 8 W 59/09).

    1) Allerdings hält der Senat nach erneuter Prüfung nicht an der mit Beschluss vom 01.07.2009 -8 W 59/09 (MDR 2009, 1135) begründeten Auffassung fest, dass § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG auf den Fall der Klage des Mieters auf Feststellung einer mangelbedingten Mietminderung entsprechend anzuwenden sei.

  • OLG Dresden, 02.08.2012 - 5 W 745/12

    Streitwert; künftige Nutzungsentschädigung

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Von diesen Grundsätzen ausgehend entspricht es zu Recht anerkannter Rechtsprechung, dass die mit einer Räumungsklage verbundene Klage des Vermieters auf Zahlung von Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPO zu bewerten und im Regelfall, sofern im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageeinreichung (§ 40 GKG) für die Prozessführung einschließlich einer Zwangsvollstreckung keine kürzere oder längere Dauer bis zur Herausgabe zu erwarten ist, ein Jahresbetrag anzusetzen ist (s. KG, Beschl. v. 20.12.2006 - 12 W 66/06, MDR 2007, 645; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.01.2011 - 5 U 158/10, MDR 2011, 513; Senat, Beschl. v. 19.09.2011 - 8 W 57/11, GE 2011, 1616; OLG Dresden, Beschl. v. 02.08.2012 - 5 W 745/12, NJW-RR 2012, 1214; OLG Celle, Beschl. v. 17.02.2014 - 2 W 32/14, MDR 2014, 568).
  • OLG Celle, 17.02.2014 - 2 W 32/14

    Streitwert der Klage des Vermieters auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Von diesen Grundsätzen ausgehend entspricht es zu Recht anerkannter Rechtsprechung, dass die mit einer Räumungsklage verbundene Klage des Vermieters auf Zahlung von Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPO zu bewerten und im Regelfall, sofern im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageeinreichung (§ 40 GKG) für die Prozessführung einschließlich einer Zwangsvollstreckung keine kürzere oder längere Dauer bis zur Herausgabe zu erwarten ist, ein Jahresbetrag anzusetzen ist (s. KG, Beschl. v. 20.12.2006 - 12 W 66/06, MDR 2007, 645; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.01.2011 - 5 U 158/10, MDR 2011, 513; Senat, Beschl. v. 19.09.2011 - 8 W 57/11, GE 2011, 1616; OLG Dresden, Beschl. v. 02.08.2012 - 5 W 745/12, NJW-RR 2012, 1214; OLG Celle, Beschl. v. 17.02.2014 - 2 W 32/14, MDR 2014, 568).
  • KG, 11.06.2012 - 8 W 44/12

    Streitwertfestsetzung: Klage eines Mieters auf Feststellung von Mietminderung

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Entsprechendes gilt auch für den vorliegenden Fall der Klage auf Feststellung der Minderung bis zum Zeitpunkt der Mangelbeseitigung, worauf der Senat im Übrigen bereits (im Sinne einer Hilfsbegründung) in seinem Beschluss vom 11.06.2012 - 8 W 44/12, MDR 2012, 1085 hingewiesen hat.
  • KG, 19.09.2011 - 8 W 57/11

    Streitwert: Antrag auf monatliche Nutzungsentschädigung bis zum Zeitpunkt der

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Von diesen Grundsätzen ausgehend entspricht es zu Recht anerkannter Rechtsprechung, dass die mit einer Räumungsklage verbundene Klage des Vermieters auf Zahlung von Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPO zu bewerten und im Regelfall, sofern im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageeinreichung (§ 40 GKG) für die Prozessführung einschließlich einer Zwangsvollstreckung keine kürzere oder längere Dauer bis zur Herausgabe zu erwarten ist, ein Jahresbetrag anzusetzen ist (s. KG, Beschl. v. 20.12.2006 - 12 W 66/06, MDR 2007, 645; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.01.2011 - 5 U 158/10, MDR 2011, 513; Senat, Beschl. v. 19.09.2011 - 8 W 57/11, GE 2011, 1616; OLG Dresden, Beschl. v. 02.08.2012 - 5 W 745/12, NJW-RR 2012, 1214; OLG Celle, Beschl. v. 17.02.2014 - 2 W 32/14, MDR 2014, 568).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Von diesen Grundsätzen ausgehend entspricht es zu Recht anerkannter Rechtsprechung, dass die mit einer Räumungsklage verbundene Klage des Vermieters auf Zahlung von Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPO zu bewerten und im Regelfall, sofern im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageeinreichung (§ 40 GKG) für die Prozessführung einschließlich einer Zwangsvollstreckung keine kürzere oder längere Dauer bis zur Herausgabe zu erwarten ist, ein Jahresbetrag anzusetzen ist (s. KG, Beschl. v. 20.12.2006 - 12 W 66/06, MDR 2007, 645; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.01.2011 - 5 U 158/10, MDR 2011, 513; Senat, Beschl. v. 19.09.2011 - 8 W 57/11, GE 2011, 1616; OLG Dresden, Beschl. v. 02.08.2012 - 5 W 745/12, NJW-RR 2012, 1214; OLG Celle, Beschl. v. 17.02.2014 - 2 W 32/14, MDR 2014, 568).
  • KG, 20.12.2006 - 12 W 66/06

    Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Von diesen Grundsätzen ausgehend entspricht es zu Recht anerkannter Rechtsprechung, dass die mit einer Räumungsklage verbundene Klage des Vermieters auf Zahlung von Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPO zu bewerten und im Regelfall, sofern im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageeinreichung (§ 40 GKG) für die Prozessführung einschließlich einer Zwangsvollstreckung keine kürzere oder längere Dauer bis zur Herausgabe zu erwarten ist, ein Jahresbetrag anzusetzen ist (s. KG, Beschl. v. 20.12.2006 - 12 W 66/06, MDR 2007, 645; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.01.2011 - 5 U 158/10, MDR 2011, 513; Senat, Beschl. v. 19.09.2011 - 8 W 57/11, GE 2011, 1616; OLG Dresden, Beschl. v. 02.08.2012 - 5 W 745/12, NJW-RR 2012, 1214; OLG Celle, Beschl. v. 17.02.2014 - 2 W 32/14, MDR 2014, 568).
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof nach § 574 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, weil eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes in Streitwertsachen nach § 68 Abs. 1 S. 5, § 66 Abs. 3 S. 3 GKG unstatthaft ist (s. BGH WuM 2012, 114).
  • BGH, 26.09.1958 - VIII ZR 121/57
    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Es entspricht seit jeher der Rechtsprechung des BGH, dass die auf die künftige Mietzahlungspflicht bezogene negative Feststellungsklage des Mieters, welche das Spiegelbild einer Leistungsklage des Vermieters darstellt und nach denselben Grundsätzen zu bewerten ist, an der Privilegierung des § 41 Abs. 1, 2 GKG bzw. seiner Vorgängerregelungen nicht teilnimmt (s. BGH, Beschl. v. 13.12.1965 -VIII ZR 287/63, NJW 1966, 778 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 26.09.1958 -VIII ZR 121/57, NJW 1958, 1967; Beschl. v. 20.04.2005 -XII ZR 248/04, NJW-RR 2005, 938; Beschl. v. 21.09.2005 -XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 unter II.3.).
  • BGH, 13.12.1965 - VIII ZR 287/63

    Pachtvertrag über eine Gaststätte - Festlegung des Streitwertes einer Klage auf

    Auszug aus KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
    Es entspricht seit jeher der Rechtsprechung des BGH, dass die auf die künftige Mietzahlungspflicht bezogene negative Feststellungsklage des Mieters, welche das Spiegelbild einer Leistungsklage des Vermieters darstellt und nach denselben Grundsätzen zu bewerten ist, an der Privilegierung des § 41 Abs. 1, 2 GKG bzw. seiner Vorgängerregelungen nicht teilnimmt (s. BGH, Beschl. v. 13.12.1965 -VIII ZR 287/63, NJW 1966, 778 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 26.09.1958 -VIII ZR 121/57, NJW 1958, 1967; Beschl. v. 20.04.2005 -XII ZR 248/04, NJW-RR 2005, 938; Beschl. v. 21.09.2005 -XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 unter II.3.).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2013 - 10 W 18/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert für Feststellungsklage eines

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

  • LG Berlin, 22.01.2016 - 63 T 3/16

    Feststellungsklage des Mieters wegen Mietminderung: Bemessung des Streitwerts

  • RG, 08.07.1889 - Beschw.-Rep. IV. 5/88

    Wert des Streitgegenstandes

  • BGH, 04.03.2008 - VIII ZR 228/07

    Streitwert eines Feststellungsantrags hinsichtlich künftiger Mehraufwendungen

  • BGH, 25.08.2015 - X ZB 5/14

    Patentanwaltskosten: Festsetzung gegen den Auftraggeber - Festsetzung der

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 2 W 61/14

    Streitwert bei Feststellungsklage auf Berechtigung einer Mietkürzung

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03

    Wertberechnung bei gestaffeltem Mietentgelt

  • AG Berlin-Schöneberg, 03.12.2015 - 104 C 125/15

    Mietminderung: Gegenstandswert eines Feststellungsantrags

  • KG, 08.11.2021 - 8 U 22/20

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Mietminderung und Beseitigung

    Eine geringere Bemessung (etwa nach dem 12-fachen Monatsbetrag) ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn neben der Feststellung Beseitigung des Mangels begehrt wird (Anschluss an die Rechtsprechung des BGH; Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 8 W 13/16, WuM 2016, 445).(Rn.7).

    Eine Analogie zu § 41 Abs. 5 S. 1 Halbs. 2 GKG, wonach für den Gebührenstreitwert bestimmter Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis auf einen Jahresbetrag abgestellt wird, scheidet mangels einer planwidrigen Regelungslücke aus (s. BGH, Beschl. v. 14.06.2016, a.a.O., Rn 11 ff; Senat, Beschl. v. 30.05.2016 - 8 W 13/16, juris Rn 8 ff).

    Der Senat folgt nunmehr der oben genannten Rechtsprechung des BGH und gibt seine mit dem Beschluss vom 30.05.2016 - 8 W 13/16 begründete Rechtsprechung auf, wonach bei behebbaren Mängeln, deren Beseitigung mit eingeklagt ist, in der Regel mit einer Mangelbeseitigung nach 12 Monaten zu rechnen sei und das Feststellungsinteresse daher nicht nach § 9 ZPO, sondern gemäß § 3 ZPO mit dem Jahresbetrag zu ermitteln sei.

  • LG Berlin, 21.08.2019 - 64 S 190/18

    Wohnraummietvertrag: Immissionsniveau als stillschweigende

    Die Rechtsprechung des Kammergerichts, wonach der Streitwert der auf Feststellung eines Minderungsrechts gerichteten Klage gemäß § 3 ZPO oder nach § 9 Satz 2 ZPO regelmäßig mit dem Jahresbetrag der begehrten Minderung anzusetzen ist, wenn die Parteien um einen behebbaren Mangel streiten (vgl. KG - 8 W 13/16 -, Beschl. v. 30.05.2016, GE 2016, 912f.; KG - 12 W 19/16 -, Beschl. v. 06.06.2016, GE 2016, 911f.; KG - 8 W 32/18 -, Beschl. v. 05.07.2018, GE 2018, 1151; alle zitiert nach juris), trifft den vorliegenden Sachverhalt nicht.
  • KG, 05.07.2018 - 8 W 32/18

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung einer Mietminderung in erster und

    Auf die nähere Begründung in den Beschlüssen vom 30.5.2016 - 8 W 13/16 - (GE 2016, 912, Tz. 11 -15 bei juris) und vom 6.6.2016 - 12 W 19/16 - ( MDR 2016, 1054 , Tz. 12, 13 bei juris) wird Bezug genommen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2019 - 226 C 211/18

    Mietmangel - einfach verglaster Wintergarten statt Isolierglasfenster

    Der Streitwert des Klageantrages zu 3) wird auf 743, 16 EUR, den Jahresbetrag der von der Klägerin geltend gemachten Mietminderung, festgesetzt (vgl. KG, WuM 2016, 445).
  • OLG Rostock, 13.12.2019 - 3 W 130/18

    Streitwert von Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mieterhöhung

    Das Stammrecht muss seiner Natur nach und erfahrungsgemäß 3, 5 Jahre andauern können (KG, Beschl. v. 30.05.2016, 8 W 13/16, WuM 2016, 445 = GE 2016, 912; Zöller/Herget, a.a.O., § 9 Rn. 1).
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