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   KG, 30.06.2009 - 13 UF 153/08   

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https://dejure.org/2009,9860
KG, 30.06.2009 - 13 UF 153/08 (https://dejure.org/2009,9860)
KG, Entscheidung vom 30.06.2009 - 13 UF 153/08 (https://dejure.org/2009,9860)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 13 UF 153/08 (https://dejure.org/2009,9860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit der Ausschließung des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 1408 Abs. 2; ; BGB § 1414; ; BGB § 1587o

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit der Ausschließung des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann sittenwidrig sein, wenn ein Ehegatte über keine ausreichende Alterversorgung verfügt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 730
  • FamRZ 2010, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 94/06

    Wirksamkeit eines kompensationslos vereinbarten Ausschlusses des

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 13 UF 153/08
    Das in diesem Verzicht liegende Risiko verdichtet sich zu einem Nachteil, den der Versorgungsausgleich gerade auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilen will und der ohne Kompensation nicht einem Ehegatten allein angelastet werden kann, wenn die Ehe scheitert (vgl. BGH FamRZ 2008, 2012 sowie BGH, Bs. v. 18. März 2009 - XII ZB 94/06).

    Der mit der Geburt des Kindes und seiner Betreuung einhergehende Verzicht der Antragsgegnerin auf den Ausbau der eigenen Versorgungsbiografie stellt sich nunmehr - mit der Scheidung - für diese als ein bei Vertragsschluss vorhersehbarer ehebedingter Nachteil dar (vgl. BGH, Bs. v. 18. März 2009 - XII ZB 94/06).

  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 130/04

    Wirksamkeit der zeitlichen Beschränkung des Betreuungsunterhalts und des

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 13 UF 153/08
    Die bei Vertragsabschluss bestehende Schwangerschaft indiziert aber eine ungleiche Verhandlungsposition und damit eine Disparität bei Vertragsschluss, die es rechtfertigt, den Vertrag einer verstärkten richterlichen Inhaltskontrolle zu unterziehen, wobei in einer Gesamtschau alle maßgeblichen Faktoren zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2005, 1444; FamRZ 2006, 1359, 1361 und FamRZ 2007, 1310, 1311).

    Auch bei dieser Gesamtschau wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit allerdings nur dann in Betracht kommen, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oder jedenfalls zu erheblichen Teilen abbedungen werden, ohne dass dieser Nachteil für den anderen Ehegatten, den von ihnen angestrebten oder gelebten Ehetyp oder durch sonstige gewichtige Belange des begünstigten Ehegatten gerechtfertigt werden (vgl. BGH FamRZ 2007, 1310.1311).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 13 UF 153/08
    Die gesetzlichen Regelungen über den Versorgungsausgleich unterliegen zwar grundsätzlich der vertraglichen Disposition der Ehegatten; einen unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten kennt das geltende Recht nicht (vgl. BGH FamRZ 2004, 601, 604).
  • BGH, 25.01.1973 - II ZR 139/71

    Reines Konnossement gegen Revers

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 13 UF 153/08
    Denn weder kann dieser Erklärung entnommen werden, dass die Parteien die ursprüngliche Vereinbarung ausdrücklich bestätigen wollten noch hatten sich zu diesem Zeitpunkt die Umstände, die bei Vertragsabschluss zu einer Sittenwidrigkeit der Vereinbarung geführt haben, geändert, so dass der Ehevertrag nicht als eine Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts (§ 141 BGB) verstanden werden kann (vgl. BGH BGHZ 60, 102, 108 und BGHZ 104, 24).
  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 25/04

    Wirksamkeit eines Ehevertrages mit einer Schwangeren

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 13 UF 153/08
    Die bei Vertragsabschluss bestehende Schwangerschaft indiziert aber eine ungleiche Verhandlungsposition und damit eine Disparität bei Vertragsschluss, die es rechtfertigt, den Vertrag einer verstärkten richterlichen Inhaltskontrolle zu unterziehen, wobei in einer Gesamtschau alle maßgeblichen Faktoren zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2005, 1444; FamRZ 2006, 1359, 1361 und FamRZ 2007, 1310, 1311).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 13 UF 153/08
    Die bei Vertragsabschluss bestehende Schwangerschaft indiziert aber eine ungleiche Verhandlungsposition und damit eine Disparität bei Vertragsschluss, die es rechtfertigt, den Vertrag einer verstärkten richterlichen Inhaltskontrolle zu unterziehen, wobei in einer Gesamtschau alle maßgeblichen Faktoren zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2005, 1444; FamRZ 2006, 1359, 1361 und FamRZ 2007, 1310, 1311).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2011 - 9 UF 101/09

    Versorgungsausgleich: Genehmigung eines zwischen Ehegatten vereinbarten

    Er ist jedoch andererseits als vorweggenommener Altersunterhalt zu verstehen; von daher steht er einer vertraglichen Abbedingung gerade dann nicht schrankenlos offen, wenn er vollständig ausgeschlossen werden soll (vgl. auch KG Berlin, NJW-RR 2010, 730).
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