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   KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96   

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KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96 (https://dejure.org/1997,3130)
KG, Entscheidung vom 30.07.1997 - 24 W 2316/96 (https://dejure.org/1997,3130)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 24 W 2316/96 (https://dejure.org/1997,3130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsbefugnis des Verwalters gegen einen Abberufungsbeschluss der Wohnungseigentümer; Rechtsschutzinteresse des Verwalters bei Zurückgewinnung der zu Unrecht entzogenen Position oder der Wahrung von Vergütungsansprüchen; Wirksamkeit einer wiederholten Bestellung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorzeitige Verwalterbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des Abberufungsbeschlusses; erneute Bestellung des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1997, 218
  • ZMR 1997, 610
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 10.05.1991 - 24 W 6578/90

    Prozessstandschaft bei Verwalterwechsel; Nachträgliche Ermächtigung zur

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. OLGZ 1992, 57 = NJW-RR 1991, 1363; WuM 1991, 628) bleibt eine einmal gegebene Prozeßvoraussetzung (hier die Prozeßführungsbefugnis) nach prozessualen Grundsätzen (analog § 265 Abs. 2 ZPO ) bestehen.

    Es ist allgemein anerkannt, daß in das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG auch Ansprüche gegen einen ausgeschiedenen Verwalter aus dem Verwalterverhältnis gehören (vgl. Senat, OLGZ 1988, 185; OLGZ 92, 57, 58; BayObLG, WE 1990, 172).

  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Im übrigen hat der Senat als Rechtsbeschwerdegericht in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG die von den Vorinstanzen ausdrücklich oder stillschweigend bejahte Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte nicht mehr zu prüfen (Senat, WE 1992, 108 = WuM 1992, 35 = ZMR 1992, 119; BayObLG, ZMR 1991, 351).
  • BGH, 23.02.1995 - III ZR 65/94

    Bestimmung Streitwert bei mehreren beklagten Streitgenossen bei Anspruchsmehrheit

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Es wäre also gesetzeswidrig, wenn etwa ein Verwalter im zweiten Jahr seiner 5-jährigen Bestellungszeit mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser Bestellungszeit erneut auf die Dauer von 5 Jahren bestellt würde (BGH, NJW-RR 1995, 780 f.; OLG Hamm, OLGZ 1990, 191 f.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.1980 - 20 W 259/80

    Anhörung von Kindern; Ablehnung eines Rechtshilfeersuchen; Rechtshilfegericht;

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    bb) Da somit der Bestellungsbeschluß vom 28. Juni 1991 nichtig ist und die Antragstellerin unstreitig ab 1. Januar 1994 eine Verwaltertätigkeit nicht mehr ausgeübt hat, hat die Antragstellerin jedenfalls das für die Zeit von Januar 1994 bis Juni 1995 entnommene Verwalterhonorar in Höhe von 53.123,52 DM ohne Rechtsgrund im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB erlangt, ohne daß es entgegen der Auffassung des Landgerichts darauf ankommt, ob die Tätigkeit der Antragstellerin ab Juli 1992 wegen der Nichtigkeit des Bestellungsbeschlusses auf eine verbotene und unmögliche Leistung gerichtet war (vgl. hierzu BayObLG, Rpfleger 1980, 391 ; Müller aaO., S. 323).
  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Es ist allgemein anerkannt, daß in das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG auch Ansprüche gegen einen ausgeschiedenen Verwalter aus dem Verwalterverhältnis gehören (vgl. Senat, OLGZ 1988, 185; OLGZ 92, 57, 58; BayObLG, WE 1990, 172).
  • KG, 18.10.1991 - 24 W 7295/90
    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Im übrigen hat der Senat als Rechtsbeschwerdegericht in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG die von den Vorinstanzen ausdrücklich oder stillschweigend bejahte Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte nicht mehr zu prüfen (Senat, WE 1992, 108 = WuM 1992, 35 = ZMR 1992, 119; BayObLG, ZMR 1991, 351).
  • BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72

    Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Damit haben die Wohnungseigentümer wegen desselben Streitgegenstandes Leistungsklage erhoben, so daß der Feststellungsantrag der Antragstellerin wegen Wegfalls des Feststellungsinteresses unzulässig geworden ist und die Antragstellerin deshalb gehalten war, ihren unzulässig gewordenen Feststellungsantrag für erledigt zu erklären (vgl. BGHZ 18, 22; BGH, NJW 1973, 1500 = MDR 1973, 925).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Zwar ist ein Verwalter in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG grundsätzlich befugt, den Beschluß anzufechten, mit dem die Wohnungseigentümer ihn von seinem Amt abberufen haben (BGHZ 106, 113 ff. = NJW 1989, 1087 = MDR 1989, 435 = WE 1989, 48).
  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Damit haben die Wohnungseigentümer wegen desselben Streitgegenstandes Leistungsklage erhoben, so daß der Feststellungsantrag der Antragstellerin wegen Wegfalls des Feststellungsinteresses unzulässig geworden ist und die Antragstellerin deshalb gehalten war, ihren unzulässig gewordenen Feststellungsantrag für erledigt zu erklären (vgl. BGHZ 18, 22; BGH, NJW 1973, 1500 = MDR 1973, 925).
  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
    Nach Ablauf des Verwaltervertrages vom 26. Juli/2. September 1991, der nach der unter Nr. 8 getroffenen Vereinbarung bis zum Ablauf der Verwalterbestellung, hier also bis zum Ablauf der am 12. Juni 1987 wirksam beschlossenen 5-jährigen Amtsperiode, gelten sollte, stehen der Antragstellerin allenfalls Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach §§ 677 ff. BGB , aber keine Honoraransprüche gegen die Eigentümergemeinschaft zu (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 970; BayObLG, WuM 1997, 345 ).
  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 15 W 583/88
  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 132/96

    Vergütungsanspruch des Verwalters einer Wohnanlage bei Nichterfüllung und

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Diese Auffassung hat sich in Rechtsprechung und Schrifttum durchgesetzt (vgl. BayObLGZ 1965, 35, 40; OLG Hamm, aaO; KG, ZMR 1997, 610, 611; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 202; § 43 WEG Rdn. 93; Staudinger/Bub, aaO, § 26 WEG Rdn. 427 m.w.N.; Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 43; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 40; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 26 WEG Rdn. 11, § 43 WEG Rdn. 3; Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., 1997, Rdn. 339; Merle, Festgabe für Weitnauer, 1980, S. 195, 199 ff; Belz, WE 1998, 322, 325; Gottschalg, DEW 2001, 85, 87; Wenzel, aaO, 514 ff).

    Es bedarf hier keiner Entscheidung darüber, ob in dieser Situation das Rechtsschutzbedürfnis ohne weiteres zu verneinen ist (so BayObLG, NJW-RR 1997, 715, 717; KG, ZMR 1997, 610, 611; OLG Hamm, NZM 1999, 227, 228; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 202; § 43 Rdn. 97 a; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 427; Wenzel, aaO, 515; a.A. BayObLG, ZWE 2001, 590; Deckert, Eigentumswohnung, Gruppe 4, S. 525).

  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Die Rechtsprechung (vgl. BGHZ 106, 113; NJW 2002, 3240/3242; KG, ZMR 1997, 610; Senat, NJW-RR 1997, 523) billigt dem abberufenen Verwalter ein Anfechtungsrecht zu, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.

    Die Ungültigerklärung eines solchen Beschlusses führt zwar nicht mehr dazu, dass er die Organstellung zurückgewinnt, sie hat aber im allgemeinen noch Bedeutung für den Umfang des vertraglichen Vergütungsanspruchs (vgl. KG FGPrax 1997, 218; BayObLG NZM 2002, 300; Senat, NZM 1999, 227).

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Andernfalls ist der Beschluss nichtig (KG FGPrax 1997, 218, 219 m.w.N.; MünchKomm./Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 26 WEG Rdnr. 6).
  • KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 788 unter Bezugnahme auf BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087; BayObLGZ 1965, 35; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 523; KG, ZMR 1997, 610) besitzt der Verwalter durch sein Amt eine Rechtsstellung, die er beispielsweise gegen einen Abberufungsbeschluss aus eigenem Recht verteidigen darf.
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03

    Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des

    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).
  • OLG Köln, 10.01.2006 - 16 Wx 216/05

    Abwahl des Verwalters, Erledigung der Hauptsache

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Entscheidung noch Auswirkungen auf andere Ansprüche haben kann, etwa wenn ein Verwalter den Beschluss über seine Abwahl zur Wahrung seiner Vergütungsansprüche anficht (vgl. BayObLG NZM 2002, 300; KG FGPrax 1997, 218; MünchKomm-Engelhardt, BGB 4. Auflage, § 26 WEG Rdn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
    Andernfalls ist der Beschluss nichtig (KG FGPrax 1997, 218, 219 m.w.N.; MünchKomm./Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 26 WEG Rdnr. 6).
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