Rechtsprechung
   KG, 30.07.2008 - 2 Ws 363/08, 1 AR 1049/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19205
KG, 30.07.2008 - 2 Ws 363/08, 1 AR 1049/08 (https://dejure.org/2008,19205)
KG, Entscheidung vom 30.07.2008 - 2 Ws 363/08, 1 AR 1049/08 (https://dejure.org/2008,19205)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 2 Ws 363/08, 1 AR 1049/08 (https://dejure.org/2008,19205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,19205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer "schwierigen Rechtslage" bei zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Subsumtion ; Bestehen einer "schwierigen Rechtslage" bei Vorliegen nicht ausgetragener Rechtsfragen auf die es bei der Entscheidung ankommt; Anwendung des § 201 Strafgesetzbuch (StGB) auf ...

  • Judicialis

    StGB § 201; ; StPO § 140 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3449
  • NStZ 2009, 55
  • StV 2008, 625
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage (vgl. hierzu KG Berlin StV 2008, 625 Rdn. 7 nach juris; Haizmann aaO.) ergibt, dass kein besonderer Schwierigkeitsgrad des vorliegenden Strafverfahrens gegeben ist.
  • LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage,

    Die vorliegend in Betracht kommende Schwierigkeit der Rechtslage ist dann gegeben, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder wenn die Subsumtion voraussichtlich aus sonstigen Gründen Schwierigkeiten bereiten wird (KG NJW 2008, 3449; vgl. Meyer-Goßner, Kommentar StPO, 59. Auflage, § 140 Rn. 27a).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Die Rechtslage ist schwierig, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt oder die Subsumtion voraussichtlich aus sonstigen Gründen Schwierigkeiten bereiten wird; dabei wird häufig eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen sein, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (vgl. Senat NJW 2008, 3449; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 23).
  • LG Rottweil, 22.08.2022 - 3 Qs 36/22

    Bußgeldverfahren in Baden-Württemberg: Pflichtverteidigerbestellung bei Verstoß

    Um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen, ist eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen (OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 23632, beck-online; KG, NJW 2008, 3449, beck-online).
  • LG Duisburg, 03.09.2012 - 35 Qs 101/12

    Gefährdung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs durch Ortsferne des

    Die Rechtslage ist wiederum schwierig, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder aber, wenn die Subsumtion unter die anzuwendende Vorschrift des materiellen Rechts Schwierigkeiten bereiten wird (vgl. KG, NJW 2008, 3449; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 140 Rn. 27a).
  • AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger

    Erforderlich ist dann eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (KG NJW 2008, 3449; OLG Brandenburg NJW 2009, 1287).
  • LG Bonn, 07.08.2023 - 63 Qs 63/23

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Rechtlage, nicht ausgetragene Rechtsfragen

    Notwendig ist eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (OLG Brandenburg, Beschluss v. 26.01.2009, 1 Ws 7/09; KG, Beschluss v. 30.07.2008, 2 Ws 363/08; Schmitt , in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 140 Rn. 28).
  • LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Hier ist eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (KG, NJW 2008, 3449) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht