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   KG, 30.07.2010 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08)   

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https://dejure.org/2010,14951
KG, 30.07.2010 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2010,14951)
KG, Entscheidung vom 30.07.2010 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2010,14951)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2010,14951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 99 S 2 StPO, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anforderungen an das Verfahren bei der Beschlagnahme von Postsendungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postbeschlagnahme von Tatbekennungsschreiben einer kriminellen Vereinigung an ein Presseunternehmen sowie Erfordernis eines besonderen kriminalistischen Sachverstands beim Aussortieren der Sendungen; Abwägung zwischen dem durch die Pressefreiheit geschützen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; StPO § 99
    Voraussetzungen für eine Postbeschlagnahme [an Presseunternehmen gerichtete Bekennerschreiben ]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft.

    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Dieser ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, dass das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 117, 244, 259).

    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.11.2007 - 1 BGs 519/07

    G-8-Briefkontrollen: Durchsuchung war illegal

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Die Postbeschlagnahme ist ein zweistufiges Verfahren, das wie folgt geregelt ist (vgl. Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BGs 519/07 - (StV 2008, 225); ders., Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BGs 79/2008 - LR-Schäfer aaO, § 99 Rdn. 8, 17, § 100 Rdn. 1; KK-Nack aaO, § 100 Rdn. 7-9; Meyer-Goßner aaO, § 100 Rdn. 8-10; grundlegend LG Freiburg i. Br., DRZ 1948, 258):.
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).
  • BGH, 24.11.1995 - StB 84/95

    Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).
  • BVerfG, 12.03.1982 - 2 BvR 1112/81

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten bei Bekenneranrufen und

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft.
  • BGH, 29.09.1970 - 5 StR 234/70

    Beschlagnahme von Pornographien

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    a) § 99 StPO setzt als wesentliches Individualisierungsmoment, welches die Maßnahme von einer (unzulässigen) allgemeinen Postkontrolle durch den Staat unterscheidet, ein bestimmtes Ermittlungsverfahren gegen einen bestimmten Beschuldigten voraus (vgl. LR-Schäfer aaO, § 99 Rdn. 18 unter Hinweis auf BGHSt 23, 329, 330).
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Unerheblich ist auch, dass die militante gruppe (mg) in diesem Stadium des Verfahrens noch als terroristische Vereinigung (§ 129a StGB) qualifiziert wurde, während es sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2007 (BGHSt 52, 98) und dem Urteil des Senats vom 16. Oktober 2009 nur um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB handelte.
  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2008 (BGHSt 53, 1) die Sache an den 1. Senat des Kammergerichts abgegeben, da der Generalbundesanwalt dorthin unter dem 21. Juni 2008 Anklage gegen die Beschuldigten L., R. und H. erhoben hatte, mit der er ihnen unter anderem Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) zur Last gelegt hat.
  • BGH, 07.09.1956 - 1 BJs 182/55

    Öffnung von Postsendungen aus der sowjetischen Besatzungszone durch Beamte der

  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

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