Rechtsprechung
KG, 30.07.2019 - 4 U 90/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,23025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 28a Abs 1 S 1 Nr 3 BDSG
- adresshandel-und-recht.de
Forderungsmeldung an SCHUFA bei Urteil ohne vorherige Androhung rechtmäßig
- datenschutz.eu
Forderungsmeldung an SCHUFA bei Urteil ohne vorherige Androhung rechtmäßig
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BDSG a.F. § 28a Abs. 1 S. 1
Widerruf von veranlassten Negativeinträgen bei der SCHUFA - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Meldung an SCHUFA auch bei Forderungsabtretung rechtmäßig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.03.2019 - 45 O 271/18
- KG, 30.07.2019 - 4 U 90/19
Wird zitiert von ...
- LG Mainz, 12.11.2021 - 3 O 12/20
Zur Haftung bei rechtswidriger Schufa-Meldung
§ 31 BDSG enthält zwar direkt keinen Vorgaben zur Einmeldung, legt jedoch die Datengrundlage für später ggf. zu verwendende Scorewerte fest; sie prägt damit mittelbar die Scorewert-Berechnung und impliziert die grundsätzliche Zulässigkeit der Mitteilung dort aufgelisteten Daten (von Lewinski / Pohl ZD 2018, 17, 21; KG Berlin, Urt. v. 20.07.19 - 4 U 90/19 -, juris Orientierungssatz 7 und Rn 56).Zugleich wird der dortige "angemessene Ausgleich wider-streitender Interessen" betont (KG Berlin, Urt. v. 30.07.19 - 4 U 90/19 -, Rn. 55 ff.).