Rechtsprechung
KG, 30.08.2000 - 28 Sch 8/99 |
Volltextveröffentlichung
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen/Formwirksamkeit, gesonderte Urk
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.1962 - II ZR 188/61
Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH
Auszug aus KG, 30.08.2000 - 28 Sch 8/99
Dadurch fehlt es an dem in § 1027 Abs. 1 ZPO a. F. aufgestellten Erfordernis der besonderen, keine anderen Vereinbarungen enthaltenden Urkunde mit eigener Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung (vgl, BGH NJW 1963, 203, 205;… Münchener Kommentar, ZPO, § 1027 Rdnr. 5;… Schütze/Tschnerning/Wais, Handbuch des Schiedsverfahrens, 2. Auflage, Rdnr. 70 f.).Gewahrt wäre zwar die für die Schiedsabrede vorgeschriebene Schriftform, es fehlt aber an dem in § 1027 Abs. 1 ZPO a. F. aufgestellten Erfordernis der besonderen, keine anderen Vereinbarungen enthaltenen Urkunde mit eigener Unterzeichnung gerade und nur der Schiedsvereinbarung (vgl. BGH NJW 1963, 203, 205;… Münchener Kommentar, ZPO, § 1027 Rdnr. 5;… Schütze/Tschnerning/Wais, Handbuch des Schiedsverfahrens, 2.. Auflage, Rdnr. 70 f.).
- BGH, 14.12.1978 - III ZR 104/77
Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Architekt - Wirksamkeit eines …
Auszug aus KG, 30.08.2000 - 28 Sch 8/99
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten zunächst nur für Gesamtrechtsnachfolger auf Gläubiger- und Schuldnerseite sowie Sonderrechtsnachfolger auf Gläubigerseite (vgl. BGH NJW 1998, 371 f.- Abtretung - WM 1979, 279 f. - Vertragsübernahme - NJW 1977, 1397, 1398 - generelle Übersicht -). - BGH, 02.10.1997 - III ZR 2/96
Übergang einer Schiedsvereinbarung bei Abtretung eines vertraglichen Rechtes
Auszug aus KG, 30.08.2000 - 28 Sch 8/99
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten zunächst nur für Gesamtrechtsnachfolger auf Gläubiger- und Schuldnerseite sowie Sonderrechtsnachfolger auf Gläubigerseite (vgl. BGH NJW 1998, 371 f.- Abtretung - WM 1979, 279 f. - Vertragsübernahme - NJW 1977, 1397, 1398 - generelle Übersicht -).
- KG, 11.07.2002 - 23 Sch 3/02 Soweit vereinzelt Vertragsklauseln der hier vorliegenden Art als Schiedsvereinbarung angesehen worden sind, handelte es sich, soweit ersichtlich, um Fälle, in denen beide Parteien den Vertragstext nach ihrem übereinstimmenden Sachvortrag als Schiedsvertrag verstanden haben (vgl. KG…, Urt. vom 13. Juli 1993 - 17 U 2088/93 - sowie den dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des BGH, BGHR, ZPO vor § 1025 Schiedsrichter 1) oder in denen jedenfalls keine der Parteien einer solchen Auslegung entgegengetreten war (vgl. KG, Beschlüsse vom 30. August 2000 - 28 Sch 7/99, 28 Sch 8/99, 28 Sch 9/99).
Ob diese Art der Beurkundung der damals für Schiedsvereinbarungen geltenden Form Vorschrift des § 1027 l ZPO a.F. genügte, mag dahingestellt bleiben (vgl. hierzu BGHZ 38, 155; ablehnend KG, Beschlüsse vom 30. August 2000 - 28 Sch 7/99, 28 Sch 8/99, 28 Sch 9/99).