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   KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04   

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https://dejure.org/2005,6448
KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04 (https://dejure.org/2005,6448)
KG, Entscheidung vom 30.08.2005 - 1 W 25/04 (https://dejure.org/2005,6448)
KG, Entscheidung vom 30. August 2005 - 1 W 25/04 (https://dejure.org/2005,6448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Nachtragsliquidators wegen Vermögenslosigkeit einer im Handelsregister gelöschten Gesellschaft; Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Abberufung eines nach § 66 Abs. 5 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) vom Gericht ...

  • Judicialis

    GmbHG § 66 Absatz 3 Satz 1; ; GmbHG § 66 Absatz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung eines vom Gericht bestellten Nachtragsliquidators aus wichtigem Grund; Gefährdung des Abwicklungszweckes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abberufung eines gerichtlich bestellten Liquidators

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2006, 184 (Ls.)
  • FGPrax 2006, 28
  • BB 2005, 2316
  • DB 2005, 2238
  • NZG 2005, 934
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 216/95

    Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen für die Abberufung einer Liquidatorin

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04
    Auf ein Verschulden des Liquidators kommt es dabei nicht an BayObLG NJW-RR 1996, 1384; Scholz/K.Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 66 Rn. 45 mwN).

    Denn auch dann liegt eine die Abberufung rechtfertigende Gefährdung des Abwicklungszweckes vor (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 37; BayObLG NJW-RR 1996, 1384; Scholz/K.Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 66 Rn. 45).

  • OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02

    Beschwerde gegen gerichtliche Abberufung eines Nachtragsliquidators

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04
    Enthält aber der Beschluss des Landgerichts die Abberufung des Beteiligten zu 3) als Nachtragsliquidators ist dieser auch im Sinne des § 20 Absatz 1 FGG, der nach § 29 Absatz 4 FGG auch im Rahmen der weiteren Beschwerde gilt, beschwerdebefugt (vgl. Senat, OLG-Report 2005, 505; OLG Köln OLG-Report 2003, 121 = Rpfleger 2003, 301; Keidel/Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 20 Rn. 92).

    Ein wichtiger Grund nach § 66 Absatz 3 Satz 1 GmbHG für die Abberufung eines Liquidators - und zwar auch eines Nachtragsliquidators nach § 66 Absatz 5 GmbHG (vgl. OLG Köln Rpfleger 2003, 301, 302) - ist entsprechend § 38 Absatz 2 GmbHG insbesondere dann anzunehmen, wenn grobe Pflichtverletzungen oder eine Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorliegen.

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 3 Wx 202/98

    Gerichtliche Abberufung eines durch Gesellschafterbeschluß bestellten Liquidators

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04
    Denn auch dann liegt eine die Abberufung rechtfertigende Gefährdung des Abwicklungszweckes vor (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 37; BayObLG NJW-RR 1996, 1384; Scholz/K.Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 66 Rn. 45).
  • BGH, 23.01.1963 - Ib ZR 167/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04
    Die von dem Beteiligten zu 3) in dem Schriftsatz vom 25. Mai 2005 erklärte Anfechtung wegen Irrtums geht ins Leere, weil Verfahrenshandlungen nicht rückwirkend durch Anfechtungserklärung beseitigt werden können (vgl. BGH NJW 1963, 956, 957; Keidel/Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 11 Rn. 34).
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 277/04

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde, Anordnung des Rückgriffs der Staatskasse

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04
    Enthält aber der Beschluss des Landgerichts die Abberufung des Beteiligten zu 3) als Nachtragsliquidators ist dieser auch im Sinne des § 20 Absatz 1 FGG, der nach § 29 Absatz 4 FGG auch im Rahmen der weiteren Beschwerde gilt, beschwerdebefugt (vgl. Senat, OLG-Report 2005, 505; OLG Köln OLG-Report 2003, 121 = Rpfleger 2003, 301; Keidel/Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 20 Rn. 92).
  • RG, 13.12.1907 - VII 111/07

    Eintrittsrecht ( jus offerendi) gegenüber dem Zollfiskus

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04
    Denn die Vorschrift gilt auch für Pfändungspfandrechte (vgl. RGZ 67, 214, 221; 135, 272, 273; Roth in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 401 Rn. 4; Staudinger/Busche, BGB, 13. Bearbeitung, § 401 Rn. 17).
  • RG, 01.03.1932 - VII 291/31

    1. Ergreift die Pfändung einer Forderung auch die zu ihrer Sicherung abgetretene

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04
    Denn die Vorschrift gilt auch für Pfändungspfandrechte (vgl. RGZ 67, 214, 221; 135, 272, 273; Roth in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 401 Rn. 4; Staudinger/Busche, BGB, 13. Bearbeitung, § 401 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12

    Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob der gelöschten Gesellschaft - die nach streitiger Auffassung trotz der möglicherweise mit der Anmeldung der Beendigung der Liquidation verbundenen Amtsniederlegung beider ehemaliger einzelvertretungsberechtigten Liquidatoren im Verfahren auf Bestellung eines Nachtragsliquidators durch diese vertreten sein soll (u.a. Koch a.a.O., Rn. 20, m.w.N., ohne allerdings auf das Problem der möglicherweise vorliegenden konkludenten Amtsniederlegung einzugehen) - ein Beschwerderecht gegen die entsprechende Bestellung eines Nachtragsliquidators zusteht und/oder deren Gesellschafterin jedenfalls in dem vorliegenden Verfahren mit vermögensrechtlichem Bezug ein solches Beschwerderecht hat, was ebenfalls umstritten ist (so KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2005, Az. 1 W 25/04, zitiert nach juris, Rn. 7, 8 m.w.N. auch zur Gegensansicht; wohl auch BayObLG, Beschluss vom 02.08.1995, Az. 3Z BR 143/95, zitiert nach juris, Rn. 9, 10, 11; a.A. u.a. OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2007, Az. 8 U 228/06, Rn. 20, ohne weitere Begründung).
  • KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21

    (Nachweis der Vertretungsmacht eines

    Auch ein gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG bestellter Liquidator kann später aus wichtigem Grund abberufen werden, § 66 Abs. 3 GmbHG (Senat, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 W 25/04 - FGPrax 2006, 28, 29).
  • KG, 14.06.2022 - 22 W 27/22

    Voraussetzungen einer Bestellung eines Nachtragsliquidators bei einer

    Zudem nimmt der Nachtragsliquidator auch die (Vermögens-)Interessen des Gesellschafters wahr, sodass der Gesellschafter die Auswahl überprüfen können muss (KG, Beschluss vom 30.08.2005 - 1 W 25/04 - Rn. 8, zitiert nach juris).

    Ebenso würde eine Ernennung eines Nachtragsliquidators trotz bereits vorhersehbarer "Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung" (so für die Abberufung: KG, Beschluss vom 30.08.2005 - 1 W 25/04 - Rn. 11, zitiert nach juris) einen Ermessensfehler bedeuten.

  • KG, 19.05.2022 - 22 W 27/22

    1) Ist zu Gunsten einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH Geld hinterlegt,

    Zudem nimmt der Nachtragsliquidator auch die (Vermögens-)Interessen des Gesellschafters wahr, sodass der Gesellschafter die Auswahl überprüfen können muss (KG, Beschluss vom 30.08.2005 - 1 W 25/04 - Rn. 8, zitiert nach juris).

    Ebenso würde eine Ernennung eines Nachtragsliquidators trotz bereits vorhersehbarer "Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung" (so für die Abberufung: KG, Beschluss vom 30.08.2005 - 1 W 25/04 - Rn. 11, zitiert nach juris) einen Ermessensfehler bedeuten.

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 3 Wx 185/14

    Auswahl des Nachtragsliquidators der Komplementärin einer GmbH & Co. KG

    Das ist in der Vergangenheit in der obergerichtlichen Rechtsprechung hinsichtlich des Rechtsmittels eines Gesellschafters gegen den Bestellungsbeschluss ausgesprochen worden (BayObLG FGPrax 1995, S. 244 f; KG NZG 2005, S. 934 f).
  • KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21

    Nachweis der Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators einer GmbH im

    Auch ein gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG bestellter Liquidator kann später aus wichtigem Grund abberufen werden, § 66 Abs. 3 GmbHG (Senat, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 W 25/04 - FGPrax 2006, 28, 29).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 20 W 22/16

    Voraussetzungen Entlassung Liquidator

    Dabei kommt es auf ein Verschulden des Liquidators nicht an (vergleiche insgesamt u.a. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2005, Az. 1 W 25/04; OLG München, Beschluss vom 20.06.2005, Az. 31 Wx 36/05; OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.1999, Az. 15 W 841/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.1998, Az. 3 Wx 202/98; BayObLG, Beschluss vom 06.12.1995, Az. 3Z BR 216/95, jeweils zitiert nach juris; Haas in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 21. Aufl., 2017, § 66, Rn. 26 und 20 m.w.N. auch zur Lit.).
  • KG, 29.03.2023 - 22 W 6/23
    Ein wichtiger Grund ist nur dann gegeben, wenn dem Liquidator grobe Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind, er zur Amtsführung nicht in der Lage ist oder der sich aus den Regelungen des § 66 Abs. 2 und 3 GmbHG ergebende Minderheitenschutz eine Abberufung erfordert (vgl. KG, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 W 25/04 -, juris Rn. 12; OLG München,.
  • KG, 30.03.2023 - 22 W 6/23

    Wichtiger Grund für die Abberufung des Liquidators einer GmbHG

    Ein wichtiger Grund ist nur dann gegeben, wenn dem Liquidator grobe Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind, er zur Amtsführung nicht in der Lage ist oder der sich aus den Regelungen des § 66 Abs. 2 und 3 GmbHG ergebende Minderheitenschutz eine Abberufung erfordert (vgl. KG, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 W 25/04 -, juris Rn. 12; OLG München,.
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