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   KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20 - 161 AR 97/20   

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https://dejure.org/2020,29384
KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20 - 161 AR 97/20 (https://dejure.org/2020,29384)
KG, Entscheidung vom 30.09.2020 - 4 Ws 46/20 - 161 AR 97/20 (https://dejure.org/2020,29384)
KG, Entscheidung vom 30. September 2020 - 4 Ws 46/20 - 161 AR 97/20 (https://dejure.org/2020,29384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 76a Abs 4 S 3 Nr 1 Buchst f StGB, § 76a Abs 4 S 1 StGB, § 261 StGB, Art 14 Abs 1 GG, § 435 StPO
    Selbständiges Einziehung: Voraussetzungen für die Einziehung bebauter Grundstücke wegen des "Herrührens" der Geldmittel zum Erwerb aus "Vortaten" der Geldwäsche mit Auslandsbezug; Ermessensentscheidung des Gerichts; Vereinbarkeit mit dem Grundrechtsschutz des Eigentums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Einziehung bebauter Grundstücke wegen des "Herrührens" der Geldmittel zum Erwerb aus "Vortaten" der Geldwäsche mit Auslandsbezug, Ermessensentscheidung des Gerichts, Vereinbarkeit mit dem Grundrechtsschutz des Eigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Einziehung zweier mit illegalen Geldern erworbener Grundstücke in Berlin-Neukölln bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung von Grundstücken, die mit illegalen Geldern erworben wurden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einziehung zweier mit illegalen Geldern erworbener Grundstücke in Berlin-Neukölln ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
    Nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen sind diese ausgehend vom geleisteten Bruttokaufpreis anhand der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer zu berechnen (vgl. BGH NJW 1996, 250, 252; NJW 1995, 2159, 2161).
  • OLG Dresden, 27.09.2019 - 2 Ws 212/19

    Selbständiges Einziehungsverfahren, Beschluss, Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
    Zwar ist abweichend hiervon nach §§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 3 Satz 1 (1. und 2. Variante) StPO dann zwingend aufgrund mündlicher Hauptverhandlung durch Urteil zu entscheiden, wenn die Staatsanwaltschaft oder der Einziehungsbeteiligte dies beantragt (vgl. OLG Dresden NZWiSt 2019, 436, 437).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum erweiterten Verfall nach § 73d StGB a. F. (vgl. BVerfGE 110, 1, 28), nunmehr in veränderter Form als "erweiterte Einziehung" in § 73a StGB geregelt, gelten insoweit entsprechend (vgl. Heine aaO, § 73 Rn. 25; Lohse in Leipziger Kommentar, StGB 13. Aufl., § 76a Rn. 32; a. A.: Eser/Schuster in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 76a Rn. 2).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
    Der Senat hat für den hier zu entscheidenden Fall keine Zweifel, dass dieser rückwirkende Anwendungsbefehl verfassungsgemäß ist (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 241, 242; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17 -, juris Rn. 7 [jeweils allgemein zur Verfassungsgemäßheit der rückwirkenden Anwendung des neuen Vermögensabschöpfungsrechts]).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Auszug aus KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
    Ob im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der "echten Rückwirkung" (zum Begriff vgl. Maurer in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts 3. Aufl., Band IV S. 404 ff.) etwas anderes dann gelten kann, wenn die die Rechtsfolge der Einziehung auslösende Straftat im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesreform bereits verjährt war, bedarf hier keiner Klärung; anders als in der § 76a Abs. 1, Abs. 2 StGB betreffenden Vorlage des Bundesgerichtshofs an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BGH NJW 2019, 1891) bestehen im vorliegenden Fall keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche Konstellation, auf die der Beschwerdeführer sich im Übrigen auch nicht berufen hat.
  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

    Auszug aus KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
    Nach den zum Begriff des "Herrührens" in § 261 StGB entwickelten Grundsätzen beseitigen Arbeiten, die an einem mit inkriminierten Vermögenswerten erworbenen Gegenstand vorgenommen werden, dessen Bemakelung erst dann, wenn durch die Verarbeitung oder Umwandlung ein neuer Gegenstand entstanden und dessen Wert im Wesentlichen auf eine selbständige spätere Leistung Dritter zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 2019, 533, 534).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

    Auszug aus KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
    Es ist rechtlich anerkannt, dass auch ohne eine förmliche mündliche Beratung entschieden werden kann, sofern alle zur Entscheidung berufenen Richter mit einer derartigen Vorgehensweise einverstanden sind (vgl. BVerwG NJW 1992, 257 [zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO]; Wickern in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 194 GVG Rn. 21; Diemer in Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 194 GVG Rn. 3; Lückemann in Zöller, ZPO 33. Aufl., § 194 GVG Rn. 1); dass ein solches Einverständnis hier nicht vorgelegen hätte, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OLG München, 19.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17

    Verfassungsmäßigkeit der Vermögensabschöpfung nach neuem Recht

    Auszug aus KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
    Der Senat hat für den hier zu entscheidenden Fall keine Zweifel, dass dieser rückwirkende Anwendungsbefehl verfassungsgemäß ist (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 241, 242; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17 -, juris Rn. 7 [jeweils allgemein zur Verfassungsgemäßheit der rückwirkenden Anwendung des neuen Vermögensabschöpfungsrechts]).
  • BVerfG - 2 BvR 533/21 (anhängig)
    Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Kammergerichts vom 30. September 2020 - 4 Ws 46/20 - 161 AR 97/20 - und des Landgerichts Berlin vom 7. April 2020 - (541 KLs) 247 Js 55/19 (1/20) -.
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