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   KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12   

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https://dejure.org/2012,45998
KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12 (https://dejure.org/2012,45998)
KG, Entscheidung vom 30.10.2012 - 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12 (https://dejure.org/2012,45998)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12 (https://dejure.org/2012,45998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 81 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB
    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei endgültiger Weigerung des Beschuldigten zur Mitwirkung an einer erforderlichen Exploration

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen vor der Anordnung einer Maßnahme nach § 81 Abs. 1 StPO bzgl. Erstellen eines schriftlichen Gutachtens nach persönlicher Untersuchung eines Beschuldigten; Vorliegen der Voraussetzungen der Unterbringung nach § 81 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 08.08.2014 - 2 Ws 458/14

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 StPO bei bereits

    Dabei kommt es vorliegend nicht maßgeblich auf die Frage an, ob eine solche Unterbringung bereits allein aufgrund der Weigerung des Beschuldigten an einer Mitwirkung die fehlende Verhältnismäßigkeit zu begründen vermag (vgl.: OLG Rostock, Beschluss v. 02.01.2014, Az. Ws 388/13; KG, Beschluss v. 30.10.2012, Az.4 Ws 117/12).
  • KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15

    Unzulässigkeit der Vorführung vor den Sachverständigen im Strafverfahren

    § 81 Abs. 1 StPO rechtfertigt nur die stationäre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, nicht hingegen die ambulante Beobachtung in den Privaträumen eines Sachverständigen (Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 81 Rn. 19; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15; Rogall in: SK-StPO, 4. Aufl. 2014, § 81 Rn. 19, jeweils m. w. N.) und setzt zudem zwingend voraus, dass der Sachverständige sich zuvor einen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten verschafft hat (KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 8; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 22; OLG Jena, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 Ws 180/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 81 Rn. 11, jeweils m. w. N.).

    Allein die Erwartung, der psychologisch geschulte Sachverständige werde in einem vorbereitenden Gespräch erfolgreicher als in der Hauptverhandlung auf den nicht kooperationswilligen Angeklagten einwirken und ihn dazu bewegen können, von seiner Aussagefreiheit keinen Gebrauch mehr zu machen, kann die Maßnahme nicht rechtfertigen (vgl. - zu § 81 StPO - BVerfG, NStZ 2002, 98; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 12 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 25 f.; Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, § 81 Rn. 9; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15).

  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

    Dieser muss sich dafür entweder zuvor oder spätestens im Zuge der Anhörung auch einen persönlichen Eindruck von dem Angeklagten verschafft haben, bevor er sich zur Frage der Notwendigkeit einer stationären Begutachtung äußert (std. obergerichtl. Rspr., vgl. nur KG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12, 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12 -, Rdz. 8 in juris m.w.N.).
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