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   KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20, 172 OJs 22/18   

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https://dejure.org/2020,37574
KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20, 172 OJs 22/18 (https://dejure.org/2020,37574)
KG, Entscheidung vom 30.10.2020 - 6a OJs 1/20, 172 OJs 22/18 (https://dejure.org/2020,37574)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 6a OJs 1/20, 172 OJs 22/18 (https://dejure.org/2020,37574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Strafzumessung, JGG, Schwere der Schuld, Internetjihadismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung, Schwere der Schuld im JGG, bloß "Internetjihadismus”

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20
    Er ist allerdings sowohl für die Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG als auch für die Zumessung der konkreten Jugendstrafe insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NStZ-RR 2015, 155; NStZ-RR 2001, 215; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2; BGHSt 16, 261; BGHSt 15, 224).
  • BGH, 02.05.1989 - 2 StR 149/89

    Anforderungen an Erläuterungen des Tatrichters in einem Jugendstrafurteil zum

    Auszug aus KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20
    Er ist allerdings sowohl für die Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG als auch für die Zumessung der konkreten Jugendstrafe insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NStZ-RR 2015, 155; NStZ-RR 2001, 215; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2; BGHSt 16, 261; BGHSt 15, 224).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Auszug aus KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20
    Er ist allerdings sowohl für die Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG als auch für die Zumessung der konkreten Jugendstrafe insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NStZ-RR 2015, 155; NStZ-RR 2001, 215; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2; BGHSt 16, 261; BGHSt 15, 224).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20
    Er ist allerdings sowohl für die Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG als auch für die Zumessung der konkreten Jugendstrafe insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NStZ-RR 2015, 155; NStZ-RR 2001, 215; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2; BGHSt 16, 261; BGHSt 15, 224).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20
    Entscheidend ist die innere Tatseite, also inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. BGH NStZ 2010, 281).
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