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   KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10   

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https://dejure.org/2010,23076
KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10 (https://dejure.org/2010,23076)
KG, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 W 93/10 (https://dejure.org/2010,23076)
KG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 W 93/10 (https://dejure.org/2010,23076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Antags, Antrag auf Aufhebung der Betreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; BGB § 1897; BGB § 1908b
    Auslegung eines Antrags auf Aufhebung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten Antrags des Ehemannes einer Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 673
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass durch die Bestellung eines Betreuers in so starkem Maße in die Grundrechte eines Betroffenen eingegriffen werde, dass die Annahme eines Rechtsschutzinteresses zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG, ausnahmsweise auch bei Erledigung der Hauptsache geboten sein könne (BVerfG, NJW 2002, 206; BtPrax 2009, 27, 28; NJW 2010, 3360, 3361).
  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass durch die Bestellung eines Betreuers in so starkem Maße in die Grundrechte eines Betroffenen eingegriffen werde, dass die Annahme eines Rechtsschutzinteresses zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG, ausnahmsweise auch bei Erledigung der Hauptsache geboten sein könne (BVerfG, NJW 2002, 206; BtPrax 2009, 27, 28; NJW 2010, 3360, 3361).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
    Wäre dies der Fall, könnte die Betroffene die Betreuerauswahl nicht mehr nach den Maßstäben der § 1897 Abs. 4 bis 6 BGB überprüfen lassen, weil sich die Entlassung des Betreuers nach § 1908b BGB richtet, der dem Gericht einen weiteren Entscheidungsspielraum einräumt (vgl. BGH, MDR 2010, 1326, 1327).
  • BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass durch die Bestellung eines Betreuers in so starkem Maße in die Grundrechte eines Betroffenen eingegriffen werde, dass die Annahme eines Rechtsschutzinteresses zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG, ausnahmsweise auch bei Erledigung der Hauptsache geboten sein könne (BVerfG, NJW 2002, 206; BtPrax 2009, 27, 28; NJW 2010, 3360, 3361).
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