Rechtsprechung
KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 133 BGB, § 1896 BGB, § 1897 BGB, § 1908b BGB, § 19 Abs 1 FGG
Betreuerbestellung: Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten Antrags des Ehemannes einer Betroffenen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Antrags auf Aufhebung der Betreuung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten Antrags des Ehemannes einer Betroffenen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.01.2010 - 87 T 273/09
- KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 673
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender …
Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass durch die Bestellung eines Betreuers in so starkem Maße in die Grundrechte eines Betroffenen eingegriffen werde, dass die Annahme eines Rechtsschutzinteresses zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG, ausnahmsweise auch bei Erledigung der Hauptsache geboten sein könne (BVerfG, NJW 2002, 206; BtPrax 2009, 27, 28; NJW 2010, 3360, 3361). - BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte …
Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass durch die Bestellung eines Betreuers in so starkem Maße in die Grundrechte eines Betroffenen eingegriffen werde, dass die Annahme eines Rechtsschutzinteresses zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG, ausnahmsweise auch bei Erledigung der Hauptsache geboten sein könne (BVerfG, NJW 2002, 206; BtPrax 2009, 27, 28; NJW 2010, 3360, 3361). - BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
Wäre dies der Fall, könnte die Betroffene die Betreuerauswahl nicht mehr nach den Maßstäben der § 1897 Abs. 4 bis 6 BGB überprüfen lassen, weil sich die Entlassung des Betreuers nach § 1908b BGB richtet, der dem Gericht einen weiteren Entscheidungsspielraum einräumt (vgl. BGH, MDR 2010, 1326, 1327). - BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08
Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die …
Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass durch die Bestellung eines Betreuers in so starkem Maße in die Grundrechte eines Betroffenen eingegriffen werde, dass die Annahme eines Rechtsschutzinteresses zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG, ausnahmsweise auch bei Erledigung der Hauptsache geboten sein könne (BVerfG, NJW 2002, 206; BtPrax 2009, 27, 28; NJW 2010, 3360, 3361).