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   KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17   

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https://dejure.org/2017,53163
KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17 (https://dejure.org/2017,53163)
KG, Entscheidung vom 30.11.2017 - 22 U 34/17 (https://dejure.org/2017,53163)
KG, Entscheidung vom 30. November 2017 - 22 U 34/17 (https://dejure.org/2017,53163)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Zugeständnis, Unfallort, Beweiswürdigung, Schuldindiz

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 286 Abs 1 S 1 ZPO, § 286 Abs 2 ZPO, § 418 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 ZPO, § 3 Abs 1 StVO
    Verkehrsunfallhaftung: Beweiswert eines im polizeilichen Unfallaufnahmeprotokoll vermerkten Schuldeingeständnisses an der Unfallstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiskraft eines polizeilichen Unfallaufnahmeprotokolls hinsichtlich des Geständnisses eines Autofahrers

  • RA Kotz

    Beweiswert Schuldeingeständnis im Unfallaufnahmeprotokoll

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beweiswert des Schuldeingeständnisses gegenüber der Polizei nach einem Verkehrsunfall

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Beweiswert von Erklärungen im polizeilichen Unfallaufnahmeprotokoll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiskraft eines polizeilichen Unfallaufnahmeprotokolls hinsichtlich des Geständnisses eines Autofahrers

  • rechtsportal.de

    Beweiskraft eines polizeilichen Unfallaufnahmeprotokolls hinsichtlich des Geständnisses eines Autofahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Beweiswert der Erklärung am Unfallort

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Zugeständnis nach Auffahrunfall - Nicht immer bindend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 339
  • MDR 2018, 581
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    Auszug aus KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17
    Insoweit ist etwa zu berücksichtigen, dass die Unfallspuren gegen den von der Klägerin behaupteten und von der Polizei so aufgenommenen Auffahrunfall sprechen, der den Beweis des ersten Anscheins rechtfertigen würde, dass der Beklagte zu 1) zu schnell, zu unaufmerksam oder mit zu geringem Abstand gefahren wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10 -, juris Rdn. 7; BGH, Urteil vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 -, juris Rdn. 5) .

    Denn ein Auffahrunfall setzt eine Teilüberdeckung der Schäden an Heck und Front der beteiligten Fahrzeuge voraus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10 -, juris Rdn. 8; Senat, Beschluss vom 20. November 2013 - 22 U 72/13 -, juris Rdn. 7), an der es hier ausweislich der Lichtbilder (Anlage B 4, Bl. 66 d.A.) fehlt.

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17
    Insoweit ist etwa zu berücksichtigen, dass die Unfallspuren gegen den von der Klägerin behaupteten und von der Polizei so aufgenommenen Auffahrunfall sprechen, der den Beweis des ersten Anscheins rechtfertigen würde, dass der Beklagte zu 1) zu schnell, zu unaufmerksam oder mit zu geringem Abstand gefahren wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10 -, juris Rdn. 7; BGH, Urteil vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 -, juris Rdn. 5) .
  • KG, 20.11.2013 - 22 U 72/13

    Haftung bei Auffahrunfall: Beweis des ersten Anscheins für Verschulden des

    Auszug aus KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17
    Denn ein Auffahrunfall setzt eine Teilüberdeckung der Schäden an Heck und Front der beteiligten Fahrzeuge voraus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10 -, juris Rdn. 8; Senat, Beschluss vom 20. November 2013 - 22 U 72/13 -, juris Rdn. 7), an der es hier ausweislich der Lichtbilder (Anlage B 4, Bl. 66 d.A.) fehlt.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17
    Soweit die Klägerin sich darauf beruft, dass der Beklagte zu 1) den Verkehrsverstoß gegenüber der Polizei zugegeben habe, so ergibt sich dies tatsächlich aus der entsprechenden OWi-Akte mit der Wirkung des § 418 Abs. 1 ZPO, d.h. eine entsprechende Erklärung des Beklagten zu 1) ist als bewiesen anzunehmen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2004 - 11 LA 380/03 -, juris Rdn. 5; VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2016 - 3 K 509/15.MZ -, juris Rdn. 21).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGH, Urteil vom 8. Juni 2004, VI ZR 230/03, BGHZ 159, 254, 258; Urteil vom 18. Oktober 2005, VI ZR 270/04, juris); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, aaO).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGH, Urteil vom 8. Juni 2004, VI ZR 230/03, BGHZ 159, 254, 258; Urteil vom 18. Oktober 2005, VI ZR 270/04, juris); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, aaO).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2005, VI ZR 175/04, juris).
  • VG Mainz, 20.01.2016 - 3 K 509/15

    Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; polizeilicher Einsatzbericht; Serumswert

    Auszug aus KG, 30.11.2017 - 22 U 34/17
    Soweit die Klägerin sich darauf beruft, dass der Beklagte zu 1) den Verkehrsverstoß gegenüber der Polizei zugegeben habe, so ergibt sich dies tatsächlich aus der entsprechenden OWi-Akte mit der Wirkung des § 418 Abs. 1 ZPO, d.h. eine entsprechende Erklärung des Beklagten zu 1) ist als bewiesen anzunehmen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2004 - 11 LA 380/03 -, juris Rdn. 5; VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2016 - 3 K 509/15.MZ -, juris Rdn. 21).
  • KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16

    Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg:

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit sind ein unrichtiges Beweismaß im Fall der Durchführung einer Beweisaufnahme, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. BGH, Urt. v. 19. April 2005, VI ZR 175/04, juris Rdn. 9; Senat, Beschluss vom 30. November 2017 - 22 U 34/17 -, juris Rdn. 5; Senat, Beschluss vom 16. November 2017 - 22 U 24/17 -, juris Rdn. 5).
  • KG, 05.04.2018 - 29 U 37/17

    Teilweise Unzulässigkeit der Berufung

    Anhaltspunkte für, die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04 - juris Rdn. 9; OLG München, Urteil vom 17. November 2017 10 U 780/17 - juris Rdn. 6; KG, Beschluss vom 30. November 2017 - 22 U 34/17 - juris Rdn. 5).
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