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   KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99 - 4 VAs 50/99, Zs 2239/99, 4 VAs 50/99   

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https://dejure.org/1999,16318
KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99 - 4 VAs 50/99, Zs 2239/99, 4 VAs 50/99 (https://dejure.org/1999,16318)
KG, Entscheidung vom 30.12.1999 - Zs 2239/99 - 4 VAs 50/99, Zs 2239/99, 4 VAs 50/99 (https://dejure.org/1999,16318)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 1999 - Zs 2239/99 - 4 VAs 50/99, Zs 2239/99, 4 VAs 50/99 (https://dejure.org/1999,16318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Einziehung: Akteneinsichtsrecht des Einziehungsbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.01.1984 - 1 VAs 12/84
    Auszug aus KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99
    Die mit einem Ermittlungsverfahren einhergehenden Beeinträchtigungen hat der Beschuldigte - und auch der Einziehungsinteressent - im Interesse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege für einen angemessenen Zeitraum hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StV 1989, 96 f; OLG Hamm NStZ 1984, 280 ).
  • OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden

    Auszug aus KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99
    Die mit einem Ermittlungsverfahren einhergehenden Beeinträchtigungen hat der Beschuldigte - und auch der Einziehungsinteressent - im Interesse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege für einen angemessenen Zeitraum hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StV 1989, 96 f; OLG Hamm NStZ 1984, 280 ).
  • BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83

    Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99
    Damit ist der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG , die den Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit erfordert, hinreichend genüge getan (vgl. BVerfG NStZ 1984, 228 [229] m.w.N.).
  • KG, 04.03.1998 - 1 AR 96/98
    Auszug aus KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99
    Während die Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden Ermittlungsverfahren nach nahezu einhelliger Meinung eine Prozesshandlung darstellt, die nicht im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG überprüft werden kann, handelt es sich bei der Entschließung der Staatsanwaltschaft, einem am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Akteneinsicht zu versagen, um einen Justizverwaltungsakt, der einer gerichtlichen Nachprüfung gemäß §§ 23 ff EGGVG unterliegt, unabhängig davon, ob das Ermittlungsverfahren noch läuft oder bereits abgeschlossen wurde (vgl. etwa KG, Beschluß vom 4. März 1998 - 4 VAs 4/98).
  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 89/18

    Nebenbeteiligung nach § 438 Abs. 1 Satz 1 StPO

    Es reicht die naheliegende, ernsthafte Möglichkeit aus, dass im Falle der Einziehung in ein Recht einer bestimmten dritten Person eingegriffen wird (Gössel a. a. O., § 431 Rdnr. 34; Schmidt a. a. O., § 431 Rdnr. 11; ähnlich auch KG, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 4 VAs 50/99 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw.).
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