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   KG, 30.12.2008 - 2 Ws 642/08, 1 AR 1831/08   

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https://dejure.org/2008,32771
KG, 30.12.2008 - 2 Ws 642/08, 1 AR 1831/08 (https://dejure.org/2008,32771)
KG, Entscheidung vom 30.12.2008 - 2 Ws 642/08, 1 AR 1831/08 (https://dejure.org/2008,32771)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 642/08, 1 AR 1831/08 (https://dejure.org/2008,32771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Relevanz des bisherigen Fehlens einer Auslieferungsbewilligung im Falle eines beantragten Widerrufs einer Strafaussetzung für dessen Verhinderung oder für das Entgegenstehen der Vollstreckung

  • Judicialis

    StGB § 56f; ; EuAlÜbkREO § 14; ; IRG § 11; ; IRG § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f; EuAlÜbkREO § 14; IRG § 11; IRG § 72
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Fehlen einer Auslieferungsbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 239
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16

    Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Auslandstat; Österreich; Vertrauensschutz

    Auch das Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren, in dem der Widerruf der Strafaussetzung beantragt ist, hindert den Widerruf nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 642/08, NStZ-RR 2009, 239 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.07.2010 - 3 Ws 96/10

    Widerruf einer Strafrestaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bedeutung des

    Deshalb bedarf lediglich die Vollstreckung der Reststrafe der Zustimmung des ausliefernden Staates (vgl. Fischer , StGB, 57. Aufl., § 56f Rz. 9 m.w.N. und zuletzt KG Berlin NStZ-RR 2009, 239 f. sowie OLG Nürnberg NStZ-RR 2010, 156 f.), die die Staatsanwaltschaft noch einzuholen haben wird.
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