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KG, 30.12.2008 - 2 Ws 642/08, 1 AR 1831/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Relevanz des bisherigen Fehlens einer Auslieferungsbewilligung im Falle eines beantragten Widerrufs einer Strafaussetzung für dessen Verhinderung oder für das Entgegenstehen der Vollstreckung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56f; EuAlÜbkREO § 14; IRG § 11; IRG § 72
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Fehlen einer Auslieferungsbewilligung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 239
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Auslandstat; Österreich; Vertrauensschutz
Auch das Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren, in dem der Widerruf der Strafaussetzung beantragt ist, hindert den Widerruf nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 642/08, NStZ-RR 2009, 239 m.w.N.). - OLG Hamburg, 29.07.2010 - 3 Ws 96/10
Widerruf einer Strafrestaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bedeutung des …
Deshalb bedarf lediglich die Vollstreckung der Reststrafe der Zustimmung des ausliefernden Staates (vgl. Fischer , StGB, 57. Aufl., § 56f Rz. 9 m.w.N. und zuletzt KG Berlin NStZ-RR 2009, 239 f. sowie OLG Nürnberg NStZ-RR 2010, 156 f.), die die Staatsanwaltschaft noch einzuholen haben wird.