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   KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06   

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https://dejure.org/2010,20740
KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06 (https://dejure.org/2010,20740)
KG, Entscheidung vom 30.12.2010 - 2 U 16/06 (https://dejure.org/2010,20740)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - 2 U 16/06 (https://dejure.org/2010,20740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 S 1 ZPO, § 88 Abs 1 ZPO, § 139 Abs 1 S 2 ZPO, § 139 Abs 2 ZPO, § 241 Abs 1 ZPO
    Honoraranspruch auf Grund der Betreuung einer Ausstellung: Wirksamkeit einer Prozessvollmacht; Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag; Voraussetzungen eines Erlasses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer blanko ausgestellten Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer blanko ausgestellten Prozessvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nachträgliche Ergänzung der Prozessvollmacht: Wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 3 U 108/09

    Gewerberaummiete: Behandlung von Teilzahlungen des Mieters ohne

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Bei der Prüfung, ob die mündliche Vollmacht erteilt wurde, kann sich das Gericht zumindest aller verschriftlichten Mittel des sog. Freibeweises bedienen und ist nicht etwa auf den Nachweis durch Urkunden, die von der Vollmachtgeberin ausgestellt wurden, begrenzt (im Ergebnis ebenso OLG Brandenburg , MDR 2010, 980, Rdnr. 16 zit. nach Juris).

    Daher kann dahin stehen, ob zum Nachweis der Prozessvollmacht auch nicht verschriftlichte Mittel zulässig sind (so wohl OLG Brandenburg , MDR 2010, 980, Rdnr. 16 zit. nach Juris).

  • OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08

    Maklerprovision: Entstehen und Verwirkung des Maklerprovisionsanspruches unter

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Unschlüssig war der Vortrag deshalb, weil der Verzicht einen unmissverständlichen, rechtsgeschäftlichen Willen zum Verzicht auf die Forderung voraussetzt und an die Feststellung dieses Willens strenge Anforderungen zu stellen sind ( OLG Rostock , MDR 2009, 194; OLG Brandenburg , ZMR 2009, 599; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 397 Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 3 U 33/08

    Erlass: Feststellung einer mündlichen Vereinbarung über ein drittes Jahr

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Unschlüssig war der Vortrag deshalb, weil der Verzicht einen unmissverständlichen, rechtsgeschäftlichen Willen zum Verzicht auf die Forderung voraussetzt und an die Feststellung dieses Willens strenge Anforderungen zu stellen sind ( OLG Rostock , MDR 2009, 194; OLG Brandenburg , ZMR 2009, 599; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 397 Rdnr. 6).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Denn selbst bei eindeutig erscheinender Erklärung des Gläubigers darf ein Verzicht nicht angenommen werden, ohne daß bei der Feststellung des Verzichtswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind ( BGH NJW 2002, 1044; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 397 Rdnr. 6).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Das Formerfordernis des § 80 Satz 1 ZPO ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Vollmacht selbst, sondern lediglich ein Ordnungsvorschrift betreffend den Nachweis der Vollmacht im Prozess (vgl. BGH , NJW 2004, 844, Rdnr. 18 zit. nach Juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 80 Rdnr. 5 und 7; Bendtsen in Saenger, ZPO, 3. Aufl. 2009, § 80 Rdnr. 5).
  • BFH, 30.07.1991 - VIII B 88/89

    - Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren -

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Der Umstand, dass die Vollmacht blanko ausgestellt war und von den Rechtsanwälten S... weisungsgemäß mit einer auf den vorliegenden Rechtsstreit lautenden Betreffsbezeichnung ergänzt wurde, ist dabei unschädlich (ebenso BFH , BB 1991, 2363, Rdnr. 21 zit. nach Juris; BVerwG , MDR 1984, 256, Rdnr. 3 zit. nach Juris).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist vorliegend jedenfalls gemäß Art. 24 Satz 1 EuGVVO zu bejahen, nachdem die Beklagte ihre erstinstanzliche Zuständigkeitsrüge nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wiederholt hat (vgl. BGH , BGHReport 2007, 1049, Rdnr. 16 zit. nach Juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 39 Rdnr. 4; Geimer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, Art. 24 EuVVO Rdnr. 4).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81

    Vollmachtsurkunde - Mandant - Blankounterschrift - Datum - Rechtsanwalt -

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Der Umstand, dass die Vollmacht blanko ausgestellt war und von den Rechtsanwälten S... weisungsgemäß mit einer auf den vorliegenden Rechtsstreit lautenden Betreffsbezeichnung ergänzt wurde, ist dabei unschädlich (ebenso BFH , BB 1991, 2363, Rdnr. 21 zit. nach Juris; BVerwG , MDR 1984, 256, Rdnr. 3 zit. nach Juris).
  • KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20

    Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter

    Zwar ist eine bestimmte Form für die Bevollmächtigung nicht vorgeschrieben (vgl. BGHZ 40, 197; BGH VersR 1992, 1244; KG Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 16/06, Tz. 18).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 24 W 2/15

    Anordnung der Aussetzung des Verfahrens wegen Versterbens einer Partei

    Die Anordnung hat jedoch zu unterbleiben, wenn die Aussetzung im Moment der Entscheidung schon wieder beendet wäre, weil der Rechtsnachfolger bereits rechtswirksam seine Absicht angezeigt hat, das Verfahren fortzusetzen (Kammergericht, Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 16/06 - Rn 24, 25).
  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16

    Gültigkeit mehrerer auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

    Dessen ungeachtet, dass das Formerfordernis des § 80 S. 1 ZPO keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Prozessvollmacht ist und diese auch mündlich erteilt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 30.12.2010 - 2 U 16/06 = BeckRS 2011, 3047), war das Gericht vor diesem Hintergrund weder gehalten, den Prozessbevollmächtigten aufzufordern, eine schriftliche Vollmacht zur Gerichtsakte zu reichen, noch hat der in der Verhandlung zugegene Verwalter der streitenden Wohnungseigentümergemeinschaft die Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters wirksam widerrufen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - L 27 P 87/12

    Erben - unbekannt - Aussetzung - Glaubhaftmachung - Vollbeweis

    Allerdings verbietet sich eine Aussetzung, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO die Voraussetzungen einer Aufnahme vorliegen (vgl. Kammergericht, Urteil vom 30. Dezember 2010 - 2 U 16/06 -, BeckRS 2011, 03047).
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