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   KG, 31.01.2008 - 27 U 112/07   

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https://dejure.org/2008,22886
KG, 31.01.2008 - 27 U 112/07 (https://dejure.org/2008,22886)
KG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 27 U 112/07 (https://dejure.org/2008,22886)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 27 U 112/07 (https://dejure.org/2008,22886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen der Erstellung fehlerhafter Gewinnermittlungen durch die teilweise Nichterfassung geleisteter Honorar- und Mietzahlungen; Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus KG, 31.01.2008 - 27 U 112/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt die Verjährung eines vertraglichen Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, dabei regelmäßig mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids, ohne dass es auf dessen Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit ankommt, da der Vermögensstand sich infolge der Fehlberatung gegenüber seinem früheren Vermögensstand verschlechtert, indem die Finanzbehörde mit dem Erlass des Steuerbescheids ihren hauptsächlichen Entscheidungsprozess zu Ungunsten des Steuerpflichtigen abschließt, den öffentlich-rechtlichen Steueranspruch konkretisiert und die Grundlage für die Verwirklichung dieses Anspruchs schafft (BGH Urt. v. 11.05.1995, IX ZR 140/94).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 208/04

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus KG, 31.01.2008 - 27 U 112/07
    Die Klägerin kann sich zu ihren Gunsten nicht auf die Entscheidung des BGH vom 03.11.2005, IX ZR 208/04 berufen.
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus KG, 31.01.2008 - 27 U 112/07
    7 Die nach § 68 StBerG für den Verjährungsbeginn maßgebliche Schadensentstehung ist anzunehmen, wenn der Schaden wenigstens dem Grund nach erwachsen ist, mag seine Höhe noch nicht beziffert werden können, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGH Urt. v. 02.07.1992, IX ZR 268/91 = BGHZ 119, 69).
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