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   KG, 31.01.2018 - 26 U 79/17   

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https://dejure.org/2018,3996
KG, 31.01.2018 - 26 U 79/17 (https://dejure.org/2018,3996)
KG, Entscheidung vom 31.01.2018 - 26 U 79/17 (https://dejure.org/2018,3996)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 26 U 79/17 (https://dejure.org/2018,3996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 240 ZPO, § 249 ZPO, § 511 ZPO, §§ 511 ff ZPO
    Parteistellung des Insolvenzverwalters im Berufungsverfahren: Erlass eines erstinstanzlichen Urteils nach dem Erstgericht unbekannter Insolvenzverfahrenseröffnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240
    Rechtsfolgen des Erlasses eines Urteils im streitigen Verfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus KG, 31.01.2018 - 26 U 79/17
    Hinsichtlich des Beklagten zu 1. folgt dessen Parteistellung aus dem Umstand, dass ein Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahren weiterhin als prozessführungsbefugt anzusehen ist, soweit er die Aufhebung eines nach der Insolvenzeröffnung erlassenen Urteils begehrt ( BGH , VU v. 27.1.2009, XI ZR 519/07, Rdnr. 6 zit. nach Juris; BGH , Urt. v. 16.1.1997, IX ZR 220/96, Rdnr. 11 zit. nach Juris; BGH , Urt. v. 21.6.1995, VII ZR 224/94, Rdnr. 4 zit. nach Juris).

    Dies hat der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Verweis auf anderweitige Rechtsprechung und Literatur so ausdrücklich entschieden ( BGH , Urt. v. 16.1.1997, IX ZR 220/96, Rdnr. 9 a.E. zit. nach Juris).

  • BGH, 27.01.2009 - XI ZR 519/07

    Aufhebung eines auf eine nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus KG, 31.01.2018 - 26 U 79/17
    Hinsichtlich des Beklagten zu 1. folgt dessen Parteistellung aus dem Umstand, dass ein Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahren weiterhin als prozessführungsbefugt anzusehen ist, soweit er die Aufhebung eines nach der Insolvenzeröffnung erlassenen Urteils begehrt ( BGH , VU v. 27.1.2009, XI ZR 519/07, Rdnr. 6 zit. nach Juris; BGH , Urt. v. 16.1.1997, IX ZR 220/96, Rdnr. 11 zit. nach Juris; BGH , Urt. v. 21.6.1995, VII ZR 224/94, Rdnr. 4 zit. nach Juris).

    Nicht unerwähnt soll allerdings bleiben, dass die Aufhebung auch unabhängig von dem Anerkenntnis gerechtfertigt war wegen des - für das Landgericht freilich unerkennbaren - Verstoßes gegen § 249 ZPO (vgl. BGH , VU v. 27.1.2009, XI ZR 519/07, Rdnr. 6 und 13. zit. nach Juris; BGH , Urt. V. 16.1.1997, IX ZR 5220/96, Rdnr. 11 zit. nach Juris).

  • BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus KG, 31.01.2018 - 26 U 79/17
    Ob von der zitierten Rechtsprechung des IX. Zivilsenats möglicherweise im Hinblick auf die gegenteilige - allerdings nicht weiter begründete - Äußerung des für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ( BGH , Urt. v. 27.01.2009, XI ZB 28/08, Rdnr. 6 zit. nach Juris) abzurücken ist, kann jedenfalls für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 17 U 139/09
    Auszug aus KG, 31.01.2018 - 26 U 79/17
    Denn bei notwendigen Streitgenossen wirkt das Anerkenntnis des einen Streitgenossen auch gegenüber dem anderen Streitgenossen, solange letzterer keinen hiervon abweichenden Antrag stellt ( OLG Karlsruhe , Beschl. v. 14.7.2010, 17 U 139/09, Rdnr. 9 a.E. zit. nach Juris; AG Dortmund , Beschl v. 25.4.2016, 514 C 136/14, Rdnr. 1 zit. nach Juris; Althammer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 62 Rdnr. 26).
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