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   KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19 - 122 Ss 16/19   

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https://dejure.org/2019,7818
KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19 - 122 Ss 16/19 (https://dejure.org/2019,7818)
KG, Entscheidung vom 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19 - 122 Ss 16/19 (https://dejure.org/2019,7818)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 3 Ws (B) 40/19 - 122 Ss 16/19 (https://dejure.org/2019,7818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Erhöhung der Geldbuße: Rechtlicher Hinweis erforderlich?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 10.08.2007 - 3 Ws (B) 421/07

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Gehörsverletzung

    Auszug aus KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
    Denn grundsätzlich bedarf es bei der Verhängung einer höheren als im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße in der Regel keines Hinweises an den Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - NZV 2015, 355; VRS 113, 293; OLG Hamm NStZ 2017, 592).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08

    Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße

    Auszug aus KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
    Dazu hätte es der - hier fehlenden - Darlegung bedurft, dass der vermisste rechtliche Hinweis weder im Bußgeldbescheid enthalten ist noch das Amtsgericht außerhalb der Hauptverhandlung einen entsprechenden Hinweis erteilt hat (vgl. Senat NZV 2006, 609; OLG Hamm NZV 2008, 583; OLG Karlsruhe Justiz 2015, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - juris).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2010 - 5 Ss 321/10

    Bußgeldverfahren in Abwesenheit des Betroffenen: Richterlicher Hinweis bei

    Auszug aus KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
    Ob eine andere Beurteilung geboten ist, wenn der Betroffene ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis nicht mit einer Erhöhung der Geldbuße rechnen musste (vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.2010 - 5 Ss 321/10 -, BeckRS 2010, 25189; Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 71 Rn. 50a), bedarf hier keiner Entscheidung, weil der Betroffene ausweislich der getroffenen Feststellungen mehrfach erheblich und einschlägig vorbelastet ist und schon deswegen mit einer deutlichen Erhöhung der Geldbuße rechnen musste.
  • OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Auszug aus KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
    Dazu hätte es der - hier fehlenden - Darlegung bedurft, dass der vermisste rechtliche Hinweis weder im Bußgeldbescheid enthalten ist noch das Amtsgericht außerhalb der Hauptverhandlung einen entsprechenden Hinweis erteilt hat (vgl. Senat NZV 2006, 609; OLG Hamm NZV 2008, 583; OLG Karlsruhe Justiz 2015, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - juris).
  • KG, 10.03.2014 - 3 Ws (B) 78/14

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auszug aus KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
    Denn grundsätzlich bedarf es bei der Verhängung einer höheren als im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße in der Regel keines Hinweises an den Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - NZV 2015, 355; VRS 113, 293; OLG Hamm NStZ 2017, 592).
  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Auszug aus KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
    Denn grundsätzlich bedarf es bei der Verhängung einer höheren als im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße in der Regel keines Hinweises an den Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - NZV 2015, 355; VRS 113, 293; OLG Hamm NStZ 2017, 592).
  • OLG Hamm, 09.08.2016 - 1 RBs 181/15

    Hinweispflicht des Gerichts zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

    Auszug aus KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
    Denn grundsätzlich bedarf es bei der Verhängung einer höheren als im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße in der Regel keines Hinweises an den Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - NZV 2015, 355; VRS 113, 293; OLG Hamm NStZ 2017, 592).
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