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KG, 31.03.2000 - 5 U 9777/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenschutz; Titelschutz; Markennutzung; Verletzungszeichen; Markenmäßige Nutzung; Kennzeichnungskraft; Verkehrsgeltung
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; BGB § 12; ; BGB § 823 Abs. 1; ; UWG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbindung eines Stadtnamens mit dem Begriff "Online"; Voraussetzungen des Titelschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.11.1998 - 15 O 356/98
- KG, 31.03.2000 - 5 U 9777/98
Papierfundstellen
- ZUM 2001, 74
- afp 2001, 66
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus KG, 31.03.2000 - 5 U 9777/98
Auch wenn Werktitel, die grundsätzlich der Unterscheidung eines Werkes von einem anderen, nicht aber als Hinweis auf Hersteller oder Inhaber des Werkes dienen, unternehmensbezogen Herkunftsvorstellungen auslösen können, wie etwa im Falle regelmäßig erscheinender Zeitschriften oder bei Serientiteln, so ist ihnen Schutz auch gegen mittelbare Verwechslungsgefahr nur unter der Voraussetzung zu gewähren, dass eine über die normale Werktitelfunktion hinaus gehende Kennzeichnungskraft des Titels auch als Hinweis auf den Hersteller des Werkes dienen kann (vgl. BGH GRUR 1993, 692 f. -"Guldenburg"- Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdn. 81 f.). - BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung
Auszug aus KG, 31.03.2000 - 5 U 9777/98
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass beispielsweise durch die Vertriebsstruktur oder andere Eigenarten regionaler Bezug hergestellt wird (vgl. BGHZ GRUR 1979, 470/472 - "RBB-RBT"). - BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90
Universitätsname als Warenaufdruck
Auszug aus KG, 31.03.2000 - 5 U 9777/98
Für eine Zuordnungsverwirrung genügt es, wenn im Verkehr der Eindruck entsteht, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur Namensverwendung erteilt (vgl. BGH GRUR 1993, 151/153 -"Universitätsemblem"). - EuGH, 23.02.1999 - C-63/97
RECHTSANGLEICHUNG
Auszug aus KG, 31.03.2000 - 5 U 9777/98
Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass das Verletzungszeichen markenmäßig benutzt wird, das heißt als Hinweis auf die betriebliche Herkunft einer Ware oder Dienstleistung mit dem Ziel der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen in anderer Herkunft (vgl. EUGH WRP 1999, 407/411 -"BMW" KG, Senat, WRP 1997, 85 -"Alles wird teurer").