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   KG, 31.03.2005 - 24 W 170/04   

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https://dejure.org/2005,6893
KG, 31.03.2005 - 24 W 170/04 (https://dejure.org/2005,6893)
KG, Entscheidung vom 31.03.2005 - 24 W 170/04 (https://dejure.org/2005,6893)
KG, Entscheidung vom 31. März 2005 - 24 W 170/04 (https://dejure.org/2005,6893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Auswahl eines Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren; Grundlagen der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen; Fehlen einer streitentscheidenden Sachentscheidung im selbstständigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 355 II; ; ZPO § 404 I; ; ZPO § 490 II 2; ; ZPO § 492 I; ; ZPO § 567 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Sachverständigen-Auswahl im selbständigen Beweisverfahren?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständigenauswahl anfechtbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unstatthafte Beschwerde gegen Sachverständigen-Auswahl! (IBR 2005, 1207)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1070 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.06.1993 - 22 W 24/93

    Beschwerde im selbständigen Beweisverfahren: Keine Statthaftigkeit bezüglich

    Auszug aus KG, 31.03.2005 - 24 W 170/04
    Gegen die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat sich auch das OLG Frankfurt (NJW-RR 1993, 1341) ausgesprochen, weil dem Gericht ein freies Auswahlermessen zusteht.
  • OLG München, 16.09.1991 - 28 W 2316/91
    Auszug aus KG, 31.03.2005 - 24 W 170/04
    In diesem Sinne hat das OLG München (MDR 1992, 520) wegen des Auswahlermessens des Gerichts selbst ein Rechtsmittel des Antragstellers verneint, wenn das Gericht einen anderen als den von dem Antragsteller benannten Sachverständigen zum Gerichtsgutachter bestellt hat.
  • KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen stattgebenden Beschluß

    Eine sofortige Beschwerde ist also grundsätzlich unzulässig (KG 24. ZS, KGR Berlin 2005, 557; BayOBLG WuM 2002, 342; OLG Frankfurt, BauR 1996, 587).
  • OLG Koblenz, 12.11.2018 - 9 W 532/18

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde: Gerichtliche Anordnung der Beiziehung

    Darüber hinaus eröffnet § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO keine Rechtsmittelmöglichkeit gegen die Ablehnung von Verfahrensanordnungen, wenn diese - wie die hier in Rede stehende Maßnahme nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. Musielak/Voit-Foerste, a.a.O., § 273, Rdnr. 8; MünchKomm-Prütting, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 273, Rdnr. 17) - im freien Ermessen des Gerichts stehen und einen Antrag nicht erfordern (vgl. BGH, NJW 2005, 143, 144; KG, Beschluss vom 31. März 2005 - 24 W 170/04 -, Rdnr. 2, m.w.N.).
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