Rechtsprechung
   KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6035
KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04 (https://dejure.org/2005,6035)
KG, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 W 125/04 (https://dejure.org/2005,6035)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 W 125/04 (https://dejure.org/2005,6035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testierunfähigkeit infolge psychischer Ausnahmesituation wegen einer bevorstehenden Operation; Amtsermittlungspflicht beim Verfahren zur Erbscheinserteilung; Ermessensausübung des Nachlassgerichts bei der Frage der Einholung eines psychiatrischen Gutachtens

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 27; ; ZPO § 559; ; BGB § 2353; ; BGB § 2361

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 669
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
    Denn eine Testierunfähigkeit kommt bei dem Vorliegen einer Gemütslage nur dann in Betracht, wenn diese krankhafte Ausmaße eingenommen hat, so dass - wie das Amtsgericht zutreffen ausführt - die Erwägungen und Willensentschlüsse des Erblassers durch krankhafte Vorstellungen oder Empfindungen derart beeinflusst werden, dass sie davon beherrscht werden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701).
  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
    Zwar kann das Vorliegen der Voraussetzungen der Testierunfähigkeit im Sinne von § 2229 Abs. 4 BGB regelmäßig nicht vom Gericht allein, sondern nur mit Hilfe eines Nervenarztes oder Psychiaters bejaht werden (vgl. Senat, NJW 1961, 2066; BayObLG NJW-RR 1990, 1419/1420 m.w.N.).
  • KG, 31.08.1961 - 1 W 1267/61
    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
    Zwar kann das Vorliegen der Voraussetzungen der Testierunfähigkeit im Sinne von § 2229 Abs. 4 BGB regelmäßig nicht vom Gericht allein, sondern nur mit Hilfe eines Nervenarztes oder Psychiaters bejaht werden (vgl. Senat, NJW 1961, 2066; BayObLG NJW-RR 1990, 1419/1420 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
    Dabei reicht es nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und vom Inhalt der letztwilligen Verfügung hatte; er muss vielmehr in der Lage gewesen sein, sich über die Tragweite dieser Anordnung und ihrer Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127; Senat, FamRZ 2000, 912; BayObLG FamRZ 1999, 819; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229 Rn. 2; Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearbeitung, § 2229 Rn. 11).
  • KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf

    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
    Dabei reicht es nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und vom Inhalt der letztwilligen Verfügung hatte; er muss vielmehr in der Lage gewesen sein, sich über die Tragweite dieser Anordnung und ihrer Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127; Senat, FamRZ 2000, 912; BayObLG FamRZ 1999, 819; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229 Rn. 2; Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearbeitung, § 2229 Rn. 11).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
    Die Ermittlungen sind soweit auszudehnen, bis der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BayObLGZ 1979, 256/261f. m.w.N.).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
    Dabei reicht es nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und vom Inhalt der letztwilligen Verfügung hatte; er muss vielmehr in der Lage gewesen sein, sich über die Tragweite dieser Anordnung und ihrer Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127; Senat, FamRZ 2000, 912; BayObLG FamRZ 1999, 819; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229 Rn. 2; Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearbeitung, § 2229 Rn. 11).
  • KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07

    Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem

    Wird der angekündigte Erbschein nach der zum Vorbescheid ergangenen Beschwerdeentscheidung erteilt, kann die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (Senat, Rpfleger 2005, 669 ff.; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht