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   KG, 31.05.2005 - 1 AR 580/05 - 3 Ws 228/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17253
KG, 31.05.2005 - 1 AR 580/05 - 3 Ws 228/05 (https://dejure.org/2005,17253)
KG, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 AR 580/05 - 3 Ws 228/05 (https://dejure.org/2005,17253)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 AR 580/05 - 3 Ws 228/05 (https://dejure.org/2005,17253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Annahme der Berufung gemäß § 322a S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die Nachholung des rechtlichen Gehörs i.S.d. § 33a StPO; Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Möglichkeit der Nichtannahme der Berufung im Anschluss an die ...

  • Judicialis

    StPO § 33 Abs. 3; ; StPO § 313; ; StPO § 313 Abs. 1; ; StPO § 313 Abs. 2; ; StPO § 322 a Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 33 Abs. 3 § 313
    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör vor Verwerfung der Berufung gem. § 313 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 28.09.1994 - 2 Ws 598/94

    Verwerfung der Berufung; Unzulässigkeit; Anhörung des Angeklagten;

    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 3 Ws 228/05
    Einer schriftlichen Mitteilung an den Angeklagten bedarf es daher nur dann, wenn eine entsprechende Belehrung durch das Amtsgericht nicht nachweisbar ist (vgl. OLG Koblenz, StV 1995, 14).
  • KG, 04.11.1998 - 5 Ws 619/98
    Auszug aus KG, 31.05.2005 - 3 Ws 228/05
    Zu den Tatsachen gehören nicht nur Umstände, die die Schuldfrage oder den Rechtsfolgenausspruch betreffen, sondern auch rein verfahrensrechtliche Umstände (vgl. KG, Beschluss vom 4. November 1998 - 5 Ws 619/98 - in Juris; Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 13 m. N.).
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