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KG, 31.05.2005 - 1 AR 580/05 - 3 Ws 228/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit der Annahme der Berufung gemäß § 322a S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die Nachholung des rechtlichen Gehörs i.S.d. § 33a StPO; Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Möglichkeit der Nichtannahme der Berufung im Anschluss an die ...
- Judicialis
StPO § 33 Abs. 3; ; StPO § 313; ; StPO § 313 Abs. 1; ; StPO § 313 Abs. 2; ; StPO § 322 a Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 33 Abs. 3 § 313
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör vor Verwerfung der Berufung gem. § 313 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.04.2005 - 95 Js 2216/03
- KG, 31.05.2005 - 1 AR 580/05 - 3 Ws 228/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 28.09.1994 - 2 Ws 598/94
Verwerfung der Berufung; Unzulässigkeit; Anhörung des Angeklagten; …
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 3 Ws 228/05
Einer schriftlichen Mitteilung an den Angeklagten bedarf es daher nur dann, wenn eine entsprechende Belehrung durch das Amtsgericht nicht nachweisbar ist (vgl. OLG Koblenz, StV 1995, 14). - KG, 04.11.1998 - 5 Ws 619/98
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 3 Ws 228/05
Zu den Tatsachen gehören nicht nur Umstände, die die Schuldfrage oder den Rechtsfolgenausspruch betreffen, sondern auch rein verfahrensrechtliche Umstände (vgl. KG, Beschluss vom 4. November 1998 - 5 Ws 619/98 - in Juris;… Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 13 m. N.).