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   KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08   

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https://dejure.org/2011,16097
KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08 (https://dejure.org/2011,16097)
KG, Entscheidung vom 31.05.2011 - 1 W 119/08 (https://dejure.org/2011,16097)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 1 W 119/08 (https://dejure.org/2011,16097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 S 1 BGB, § 1964 BGB, § 393 Abs 3 FamFG, § 393 Abs 4 FamFG, § 393 Abs 5 FamFG
    Verfahren des Nachlassgerichts über die Feststellung der Rechtsnachfolge in das Vermögen eines zuletzt im Vereinsregister eingetragenen Vereins: Erneute Prüfung der Löschungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 240
  • NZG 2011, 995
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01

    Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Es kann dahin stehen, ob die Ausführungen des Landgerichts zum Gegenstand der Eintragung in das Vereinsregister und zu den Wirkungen des Senatsbeschlusses vom 26. Februar 2004 - 1 W 549/01 - hinreichend verständlich sind.

    Wie im Beschluss vom 26. Februar 2004 (a.a.O., S. 3) ausgeführt, setzt die Amtslöschung voraus, dass die Unzulässigkeit der Eintragung zweifels- und bedenkenfrei feststeht.

    Unter Beachtung der zuvor genannten Grundsätze war im Feststellungsverfahren gemäß §§ 1964, 46 S. 1 BGB zu Grunde zu legen, dass der Beteiligte zu 2) bereits 1976 durch den Tod seines letzten Mitglieds liquidationslos erloschen ist, wobei es auch nach der Eintragung in das Vereinsregister 1986 verblieb (Beschluss des Senats vom 26. Februar 2004, a.a.O., S. 4, 6, 15).

    Sofern die Formulierung im Beschluss des Senats vom 27. Juni 2000 (a.a.O., S. 3: bei dem Beteiligten zu 2) handele es sich um einen aus drei Mitgliedern bestehenden Personenverband) abweichend zu verstehen ist, wird daran gemäß den Feststellungen im Beschluss vom 26. Februar 2004 (a.a.O.) nicht festgehalten.

    Der Senat hat nach erneuter Überprüfung keinen Anlass, von seiner im Beschluss vom 26. Februar 2004, a.a.O. im Einzelnen dargelegten Auffassung abzuweichen.

    Weiter sind G... U... , ihre Tochter C... D... und ihr Schwiegersohn W... D... vor dem Tod der E... K... am 25. Januar 1976 gemäß den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 26. Februar 2004, a.a.O. nicht wirksam in den Beteiligten zu 2) aufgenommen worden.

  • KG, 27.06.2000 - 1 W 79/99
    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Die Löschung ist Voraussetzung für die Feststellung nach § 1964 BGB, weil allein das Registergericht berufen ist, über die Richtigkeit der Eintragung zu entscheiden (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 W 79/99 - S. 3).

    Sofern die Formulierung im Beschluss des Senats vom 27. Juni 2000 (a.a.O., S. 3: bei dem Beteiligten zu 2) handele es sich um einen aus drei Mitgliedern bestehenden Personenverband) abweichend zu verstehen ist, wird daran gemäß den Feststellungen im Beschluss vom 26. Februar 2004 (a.a.O.) nicht festgehalten.

  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 212/74

    Erlöschen eines Vereins durch mangelnde Betätigung infolge Interesselosigkeit

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Es wird - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 19, 51, 57; WM 1965, 1132, 1133; 1976, 686, 687; OLG Schleswig, FGPrax 2011, 71, 72) - daran festgehalten, dass der Fortfall sämtlicher Mitglieder nicht nur zur Auflösung, sondern zur liquidationslosen Vollbeendigung des Vereins führt, jedenfalls wenn der Fiskus - wie hier - Anfallberechtigter ist.

    Das steht dem Fortfall aller Mitglieder durch Tod oder Austritt gleich (vgl. BGH, WM 1976, 686, 687; 1965, 1132, 1133; MünchHdb/Korte, GesR, Bd V, 3. Aufl., § 65 Rn. 116 f.).

  • KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01

    Vereinsregister: Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Anmeldung eines Vereins

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Entscheidungen der Gerichte in Handels- und Vereinsregistersachen entfalten im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Register keine materielle Rechtskraft (Senat, FGPrax 2005, 130, 131; VIZ 2002, 596, 597; BayObLG, NJW 1996, 3217, 3218; BayObLGZ 1956, 287, 296).
  • OLG Schleswig, 21.10.2010 - 2 W 161/10

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten einer

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Es wird - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 19, 51, 57; WM 1965, 1132, 1133; 1976, 686, 687; OLG Schleswig, FGPrax 2011, 71, 72) - daran festgehalten, dass der Fortfall sämtlicher Mitglieder nicht nur zur Auflösung, sondern zur liquidationslosen Vollbeendigung des Vereins führt, jedenfalls wenn der Fiskus - wie hier - Anfallberechtigter ist.
  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 172/54

    Vereinsauflösung

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Es wird - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 19, 51, 57; WM 1965, 1132, 1133; 1976, 686, 687; OLG Schleswig, FGPrax 2011, 71, 72) - daran festgehalten, dass der Fortfall sämtlicher Mitglieder nicht nur zur Auflösung, sondern zur liquidationslosen Vollbeendigung des Vereins führt, jedenfalls wenn der Fiskus - wie hier - Anfallberechtigter ist.
  • KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00

    Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Entscheidungen der Gerichte in Handels- und Vereinsregistersachen entfalten im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Register keine materielle Rechtskraft (Senat, FGPrax 2005, 130, 131; VIZ 2002, 596, 597; BayObLG, NJW 1996, 3217, 3218; BayObLGZ 1956, 287, 296).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 132/95

    Einstandspflicht des Freistaats Sachsen für Verbindlichkeiten der aufgelösten

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Nach § 47 BGB findet bei Anfall des Vereinsvermögens an den Fiskus keine Liquidation statt; mit der Auflösung tritt Gesamtrechtsnachfolge ein und der Verein hört sofort auf zu existieren (BGH, WM 1996, 1968; BayObLG, NJW-RR 1994, 914; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 45 Rn. 2).
  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 119/93

    Nachweis des Rechtsübergangs bei Erlöschen einer kirchlichen Stiftung

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Nach § 47 BGB findet bei Anfall des Vereinsvermögens an den Fiskus keine Liquidation statt; mit der Auflösung tritt Gesamtrechtsnachfolge ein und der Verein hört sofort auf zu existieren (BGH, WM 1996, 1968; BayObLG, NJW-RR 1994, 914; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 45 Rn. 2).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08
    Eine Person, die sich dagegen wendet, als nicht existent angesehen zu werden, ist zur Erledigung des Streits hierüber als existent zu behandeln (vgl. BGH, NJW 2011, 778).
  • BayObLG, 28.08.1996 - 3Z BR 75/96

    Anwalts-GmbH: Eintragung - Beteiligung der zuständigen Anwaltskammer - Bestimmung

  • RG, 17.01.1913 - III 264/12

    Eingetragener Verein. ; Krankenkassen und Aufsichtsbehörde.

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