Rechtsprechung
KG, 31.05.2011 - 1 W 278/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 68 FamFG, § 69 FamFG, § 81 Abs 1 S 1 FamFG, § 84 FamFG
Nachlasssache: Zuständigkeit für die Kostenentscheidung bei Rücknahme einer Beschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung obliegt bei Rücknahme einer Beschwerde vor dem Amtsgericht bis zur Entscheidung über Abhilfe und Weiterleitung an das Beschwerdegericht dem Amtsgericht; Entscheidungspflicht des Amtsgerichts bzgl. Kostenentscheidungen bei Rücknahme einer Beschwerde vor ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 68; FamFG § 69; FamFG § 81; FamFG § 84
Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens bei Zurücknahme der Beschwerde vor der Abhilfeentscheidung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 26.05.2010 - 160 VI 76/10
- KG, 31.05.2011 - 1 W 278/11
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 207
- FamRZ 2011, 1750
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 24.08.1992 - 1 W 2765/92
Auszug aus KG, 31.05.2011 - 1 W 278/11
Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats zu § 13a Abs. 1 S. 1 FGG entspricht eine Kostenerstattungsanordnung zu Lasten des Rechtsmittelsführers regelmäßig der Billigkeit, falls nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 24. August 1992 - 1 W 2765/92 -, NJW-RR 1993, 831).
- OLG Frankfurt, 06.08.2013 - 20 W 40/13
Kosten nach § 84 FamFG
Der Senat folgt der wohl überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, dass bei Rechtsmittelrücknahme die Kostenentscheidung nach § 84 FamFG zu erfolgen hat, mithin ein im Sinne des Gesetzes erfolgloses Rechtsmittel vorliegt (…vgl. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Aufl., § 84 Rz. 19;… Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 2. Aufl., § 84 Rz. 3;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 84 FamFG Rz. 7;… Schulte-Bunert/Keske, FamFG, 3. Aufl., § 84 Rz. 6; Feskorn FPR 2012, 254, 257; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.11.2012, 20 W 34/11; vgl. zum Streitstand und zur abweichenden Auffassung auch KG FGPrax 2011, 207). - OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15
Geschäftswert eines Verfahrens zur Erteilung eines Erbscheins
Ob im Falle der Zurücknahme eines Rechtsmittels - wie hier - die Kostenentscheidung nach § 84 FamFG oder nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu treffen ist, wird nicht einheitlich beantwortet, wenngleich sich die überwiegende Meinung für die erstgenannte Möglichkeit ausspricht (zum Meinungsstand: KG FGPrax 2011, S. 207;… OLG Frankfurt FamRZ 2014, S. 688 f.;… Keidel-Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 84 Rdnr. 19). - BGH, 08.03.2023 - XII ZB 283/22
Anfechtung der Betreuerauswahl; Beschwerdeberechtigung im Betreuungsverfahren
Die Abhilfe führt lediglich zu einer - während des Laufs der durch den Abhilfebeschluss erneut in Gang gesetzten Beschwerdefrist vorläufigen - Erledigung des Beschwerdeverfahrens (vgl. KG FamRZ 2011, 1750, 1751;… Sternal/Sternal FamFG 21. Aufl. § 68 Rn. 32 mwN;… vgl. auch BeckOK ZPO/Wulf [Stand: 1. Dezember 2022] § 572 Rn. 1). - OLG München, 10.08.2023 - 33 Wx 157/23
Kostentragung des wahren Erben für ein im Nachlassverfahren eingeholtes …
1.1.Wird die Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts noch im Laufe des Abhilfeverfahrens zurückgenommen, trifft das Nachlassgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (Anschluss an KG, 1 W 278/11, FGPrax 2011, 207).Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens konnte das Nachlassgericht nach herrschender Meinung selbst entschieden, da die Beschwerde noch vor Abschluss des Abhilfeverfahrens zurückgenommen wurde (KG, 1 W 278/11, FGPrax 2011, 207;… Sternal/Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2022, § 68 Rn. 19;… NK/Nachfolgerecht/Horn, 2. Aufl. 2019, FamFG § 68 Rn. 6).