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   KG, 31.05.2016 - 22 W 17/16   

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https://dejure.org/2016,12377
KG, 31.05.2016 - 22 W 17/16 (https://dejure.org/2016,12377)
KG, Entscheidung vom 31.05.2016 - 22 W 17/16 (https://dejure.org/2016,12377)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 22 W 17/16 (https://dejure.org/2016,12377)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung der Verpflichtung zur Anmeldung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift; Voraussetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung der Verpflichtung zur Anmeldung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift; Voraussetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • rechtsportal.de

    FamFG § 388 Abs. 1 ; HGB § 14 ; HGB § 31 Abs. 1
    Durchsetzung der Verpflichtung zur Anmeldung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Durchsetzung der Anmeldung einer geänderten inländischen Geschäftsanschrift mit Zwangsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Handelsregisteranmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift: Anforderungen an Durchsetzung durch Zwangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsetzung der Anmeldung einer (geänderten) inländischen Geschäftsanschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2121
  • FGPrax 2016, 214
  • DB 2016, 2655
  • Rpfleger 2016, 657
  • NZG 2016, 866
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13

    Handelsregistereintragung der GmbH: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift

    Auszug aus KG, 31.05.2016 - 22 W 17/16
    Denn § 31 Abs. 1 HGB ist in Bezug auf die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift auch bei der GmbH anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Mai 2016, Az.: 22 W 128/15, S. 3 der BA; 12. Zivilsenat, Beschluss vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 -, juris, Rn. 9; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 11 W 4/11-, juris, Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 27.01.2011 - 11 W 4/11

    GmbH: Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung der Änderung der

    Auszug aus KG, 31.05.2016 - 22 W 17/16
    Denn § 31 Abs. 1 HGB ist in Bezug auf die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift auch bei der GmbH anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Mai 2016, Az.: 22 W 128/15, S. 3 der BA; 12. Zivilsenat, Beschluss vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 -, juris, Rn. 9; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 11 W 4/11-, juris, Rn. 6).
  • KG, 04.05.2016 - 22 W 128/15

    Handelsregister: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift durch einen

    Auszug aus KG, 31.05.2016 - 22 W 17/16
    Denn § 31 Abs. 1 HGB ist in Bezug auf die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift auch bei der GmbH anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Mai 2016, Az.: 22 W 128/15, S. 3 der BA; 12. Zivilsenat, Beschluss vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 -, juris, Rn. 9; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 11 W 4/11-, juris, Rn. 6).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus KG, 31.05.2016 - 22 W 17/16
    Denn seine Organstellung wäre nur dann entfallen, wenn seine Rücktrittserklärung dem Alleingesellschafter als Vertreter der Gesellschafterversammlung zugegangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 08. Februar 1993 - II ZR 58/92 -, BGHZ 121, 257-262, Rn. 15; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 86).
  • KG, 14.01.2021 - 22 W 1053/20

    Anforderungen an die Angabe einer inländischen Geschäftsanschrift bei der

    Es ist schließlich auch anerkannt, dass bei Wegfall der bisherigen inländischen Geschäftsanschrift durch das Zwangsgeldverfahren nach § 388 Abs. 1 FamFG die Anmeldung einer neuen inländischen Geschäftsanschrift erzwungen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 22 W 17/16 -, juris Rdn. 6 mwN).
  • KG, 07.01.2021 - 22 W 1053/20

    Zulässigkeit der Eintragung einer GmbH ohne zustellungsfähige Anschrift im

    Es ist schließlich auch anerkannt, dass bei Wegfall der bisherigen inländischen Geschäftsanschrift durch das Zwangsgeldverfahren nach § 388 Abs. 1 FamFG die Anmeldung einer neuen inländischen Geschäftsanschrift erzwungen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 22 W 17/16 -, juris Rdn. 6 mwN).
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