Rechtsprechung
KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
DDR-Betrieb; Rechtshandlungen der Mitarbeiter; Bevollmächtigung der Mitarbeiter; Befähigung zum Vertragsabschluss; Grundstückskaufvertrag; VEM
- Judicialis
ZGB DDR § 57 Abs. 2; ; ZGB DDR § 297 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB § 1; ; ZGB § 297; ; ZGB § 55 Abs. 2; ; ZGB § 53 Abs. 3; ; BGB § 242; ; ZPO § 91; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veräußerung eines im Eigentum der Versorgungseinrichtung des Ministerrats der DDR stehenden Hausgrundstücks; Anforderungen an die Bevollmächtigung des Abschlußvertreters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.08.1997 - 9 O 643/96
- KG, 21.07.1998 - 18 U 7277/97
- BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
- KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83
Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …
Auszug aus KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein an sich formnichtiger Grundstückskaufvertrag nur in besonderen Ausnahmefällen als wirksam zu behandeln, wenn die Nichtigkeit mit Treu und Glauben unvereinbar ist, wobei insbesondere zwei Fallgruppen anerkannt sind: die Fälle einer Existenzgefährdung des einen Teils und die Fälle einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (BGH NJW 1985, 1778 m.w.N). - BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Zur Wirksamkeit des von den Eheleuten Krenz geschlossenen Gebäudekaufvertrages
Auszug aus KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00
Wegen der Rechtslage bezieht sich der Senat auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1999 (V ZR 325/98) und auf das des Senats vom 21. Juli 1998, soweit die rechtliche Beurteilung von der des Bundesgerichtshofs nicht abweicht. - BGH, 08.06.1973 - V ZR 72/72
Erstattung der entstehenden Kosten durch eine Betriebsverlagerung - Zusicherung …
Auszug aus KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00
Im öffentlichen Recht sind diese Grundsätze entsprechend anwendbar, wenn die nach dem öffentlichen Recht für die ordnungsgemäße Vertretung erforderliche Form nicht eingehalten worden ist (BGH NJW 1973, 1494). - BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98
Wirksamkeit eines NVA-Grundstückskaufvertrags
Auszug aus KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00
Zwar begründen in diesem Zusammenhang Organisationserlasse die Befähigung der zuständigen Amtswalter, mit Wirkung gegen eine staatliche Institution die im Erlass beschriebenen Handlungen vorzunehmen (vgl. dazu im Einzelnen BGH ZOV 1999, 121).