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   KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12   

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https://dejure.org/2013,75068
KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12 (https://dejure.org/2013,75068)
KG, Entscheidung vom 31.07.2013 - 21 U 138/12 (https://dejure.org/2013,75068)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 21 U 138/12 (https://dejure.org/2013,75068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 633 BGB, § 637 Abs 3 BGB, § 13 Nr 1 VOB/B
    Werkmangel: Delaminationen an Isolierglasfensterscheiben; Mangelhaftigkeit auch der nicht betroffenen Fenster der gesamten Lieferung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Bauherrn wegen Mängeln eingebauter Isolierglasfenster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Bauherrn wegen Mängeln eingebauter Isolierglasfenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Wurmfraß" zeigt sich (noch) nicht: Fenster trotzdem mangelhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Delaminationen bei Fenstern: Wann ist Mangelhaftigkeit gegeben?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wurmfraß zeigt sich (noch) nicht: Fenster trotzdem mangelhaft! (IBR 2017, 19)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 229/09

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    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    Unter dem Aktenzeichen 28 O 229/09 erhob die Auftraggeberin der Klägerin gegen die hiesige Klägerin Klage vor dem Landgericht Berlin und machte unter anderem einen Mängelbeseitigungsvorschuss für die Schreiben in Höhe von 72.288 EUR und Feststellung, dass die hiesige Klägerin auch die weiten Kosten für die Mängelbeseitigung an den Gießharzverbundglasscheiben entsprechend dem Sachverständigengutachten W. vom 21. März 2008, die über dessen Kostenschätzung hinausgehen, zu ersetzen hat, geltend.

    Wegen des genauen Inhalts des Urteils des Landgerichts Berlin vom 19. Februar 2010 (28 O 229/09) und des Kammergerichts vom 30. Dezember 2011 (21 U 49/10) wird auf die Anlage K15 bzw. K16a (Anlage zu Blatt 1 ff. der Gerichtsakten) verwiesen.

    In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 28 O 229/09 verkündete dabei die hiesige Klägerin mit Schriftsatz vom 31. August 2009 der "... ... Tischlerei GmbH", vertreten durch S. W. den Streit mit der Begründung, dass diese als Subunternehmerin tätig gewesen sei und auch bereits die Streitverkündete im vorgeschalteten Beweisverfahren war.

    Den klageweise geltend gemachten Kostenvorschuss bemißt die Klägerin entsprechend dem Hauptsacheverfahren 28 O 229/09 mit 72.288 EUR, wobei dieser Betrag sich aus 60.240 EUR sowie weiteren 6.000 EUR für Kleinmaterial entsprechend dem Sachverständigengutachten 87 OH 2/07 zuzüglich 10 Prozent für Bauleitung und Planung zusammensetzt.

    Die Klägerin hat erstinstanzlich vorgetragen, dass aufgrund eines Auftritts in der Außendarstellung als ein und dasselbe Unternehmen, was sich auch im Internetauftritt (Blatt 48 bis Blatt 50 der Gerichtsakten, worauf verwiesen wird) manifestiere, eine Zuordnung der Post zwischen beiden Unternehmen stets erfolgen müsse und auch für die Streitverkündung im Hauptsacheverfahren 28 O 229/09 erfolgt sei.

    Die Streitverkündung im Hauptsacheverfahren 28 O 229/09 sei dem Geschäftsführer der "... GmbH" Herrn W. zugestellt worden, der den auch für die Beklagte als Prozessbevollmächtigten auftretenden Rechtsanwalt beauftragt habe zu klären, ob ein Beitritt erforderlich sei.

    Auch unter Zugrundelegung der Auffassung des Landgerichts sei eine Verjährung nicht vor dem 22. August 2010 eingetreten, so dass es auf die Frage einer Hemmung durch die Streitverkündung im Verfahren 28 O 229/09 ankomme.

    Die Klägerin behauptet ferner, der Geschäftsführer der Beklagten habe sich an den auch für die Beklagte als Prozessbevollmächtigten auftretenden Rechtsanwalt gewandt, der im Auftrag der Beklagten im Verfahren 28 O 229/09 tätig geworden sei.

    Die Akten des Verfahrens 87 OH 2/07 sowie 28 O 229/09 (jeweils Landgericht Berlin) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Durch die am 31. August 2009 eingereichte Streitverkündung in dem Rechtsstreit 28 O 229/09 vor dem Landgericht Berlin ist allerdings gemäß § 204 Nr. 7 BGB in unverjährter Zeit eine erneute Hemmung der Verjährung eingetreten, die bis zur Erhebung der hiesigen Klage andauerte.

    Nicht anders als im selbständigen Beweisverfahren 87 OH 2/07 war die am 31. August 2009 in dem Rechtsstreit 28 O 229/09 eingereichte Streitverkündung an die Beklagte gerichtet, auch wenn diese als "... Tischlerei GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer S. W. " bezeichnet wurde.

    Zu den bereits dargestellten Erwägungen kommt für die Streitverkündung in dem Rechtsstreit 28 O 229/09 hinzu, dass die Streitverkündungsschrift den ausdrücklichen Hinweis darauf enthielt, dass die Streitverkündete bereits in dem vorgeschalteten selbständigen Beweisverfahren die Streitverkündete war.

    Die Hemmung der Verjährung trat gemäß § 204 Abs. 2 BGB 6 Monate nach formeller Rechtskraft der Entscheidung im Verfahren 28 O 229/09 ein.

    Die 6-Monats-Frist wurde erst nach Zustellung der Entscheidung des Kammergerichts im Berufungsverfahren (21 U 49/10) vom 30. Dezember 2011 in Gang gesetzt, so dass die hiesige am 31. Januar 2012 eingereichte und demnächst zugestellte Klage sogar noch innerhalb der laufenden Hemmung durch die Streitverkündung im Rechtsstreit 28 O 229/09 zu einer weiteren Hemmung der noch nicht abgelaufenen Verjährungsfrist führte.

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (so wörtlich zuletzt: BGH, Urt. v. 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, NJW-RR 2010, 975, 976 f.).

    Nach der dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schweben vielmehr Verhandlungen schon dann, wenn nur einseitig ("eine der Parteien") eine Erklärung abgegeben wird, die dem Anspruchsinhaber die Annahme gestattet, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruches oder dessen Umfang ein (so ausdrücklich: BGH, Urt. v. 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, NJW-RR 2010, 975, 977).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    2008 - 2 AZR 279/07, NJW 2009, 1293, 1294; BGH, Beschl. v. 23. Okt.

    Für die Annahme, dass die Streitverkündung nicht gegenüber dem Vertragspartner erfolgen soll, hätte es besonderer Anhaltspunkte bedurft (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 28. Aug. 2008 - 2 AZR 279/07, NJW 2009, 1293, 1294), die hier nicht vorlagen.

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04

    Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater aufgrund

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    Auch insoweit ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass Verhandlungen bereits dann schweben, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die der Gegenpartei die Annahme gestattet, der Verpflichtete lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung der Ansprüche ein (BGH, Urt. v. 1. Feb. 2007 - IX ZR 180/04, NJW-RR 2007, 1358, 1360).
  • BGH, 23.10.2003 - VII ZB 19/02

    Auslegung der Parteibezeichnung

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    2003 - VII ZB 19/02, NJW-RR 2004, 501; Urt. v. 26. Feb.
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946).
  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 457/98

    Prüfungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    Denn auch in einem solchen Fall entfällt nicht die Hinweispflicht nach § 4 Nr. 3 VOB/B (BGH, Urt. v. 18. Jan. 2001 - VII ZR 457/98, NJW-RR 2001, 520).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72

    Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    1973 - V C 110/72, MDR 1974, 337; Stöber in Zöller, 29. Aufl. 2012, § 178, Rn. 17).
  • OLG Köln, 11.12.1996 - 11 U 28/96

    Mangelhafte Leistung

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    Er muss sich insoweit informieren, über Empfehlungen in der Fachpresse Bescheid wissen und diese berücksichtigen (OLG Köln, Urt. v. 11. Dez. 1996 - 11 U 28/96, BauR 1997, 831).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12
    Derjenige, der sich nach außen hin als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein Geschäftslokal, muss aber auch dorthin gerichtete Zustellungen gegen sich gelten lassen (vgl. nur: BGH, Beschl. v. 16. Juni 1993 - VIII ZB 39/92, NJW-RR 1993, 1083; BVerwG, Urt. v. 9. Okt.
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10

    In Mobilfunkverträgen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

  • BGH, 09.02.1978 - VII ZR 84/77

    Haftung des Werkunternehmers für den Lieferanten eines Ersatzteils

  • OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06

    Neue Verjährungsfrist bei Hemmung oder Unterbrechung des Ablaufs der

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 405/97

    Hinreichende Bezeichnung des Mangels in einem Mängelbeseitigungsverlangen

  • OLG Dresden, 23.02.2010 - 9 U 2043/08

    "Einschlafen von Verhandlungen": Wann endet Verjährungshemmung?

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12

    Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 233/93

    Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik: stets ein Mangel?

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